Kriminalpräventive Arbeit erhalten

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern einen Erhalt der kriminalpräventiven Arbeit in Schleswig Holstein. Insbesondere in den Schulen ist der persönliche Kontakt zu den Polizeibeamten wichtig, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Polizei zu schaffen. Den von der derzeitigen Landesregierung unter SPD-Innenminister Breitner betriebenen Abbau der Präventionsarbeit halten wir für problematisch.

Wir sind der Überzeugung, dass durch systematische Präventionsarbeit langfristig die Belastung für die Polizeibeamten durch ein verringertes Aufkommen an Kriminalität sinkt. Ebenfalls erhoffen wir uns durch ein früh geprägtes Vertrauensverhältnis zur Polizei eine verringerte Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten.

Sterbehilfe legalisieren – auch für Minderjährige

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Erlaubnis der aktiven, passiven sowie indirekten Sterbehilfe und die Schaffung einer eindeutigen rechtlichen Grundlage zu dieser Thematik.

Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, dass jeder Mensch nicht nur das Recht zur Gestaltung des eigenen Lebens hat, sondern auch das des eigenen Sterbens haben muss. In vielen anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Belgien oder der Schweiz ist dieses Recht der Betroffenen gesetzlich verankert. Das deutsche Strafgesetzbuch hat für diesen Fall hingegen noch keine ausdrückliche Regelung getroffen. Dies muss unter folgenden konkreten Richtlinien nachgeholt werden:

1. Krankheitsbild:

  • Die Person erleidet als Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung anhaltendes unerträgliches Leiden, macht eine anhaltende und unerträgliche Notlage geltend oder leidet unter einer unheilbaren degenerativen und tödlichen Krankheit und
  • Die Person ist der Auffassung, dass sie sich auf Grund der Beeinträchtigung ihrer Würde und ihrer Lebensqualität in einer Lage befindet, in der sie ihr Existenz nicht fortsetzen möchte.

2. Willenserklärung

  • Der Wunsch zur Sterbehilfe muss, wenn die betroffene Person physisch nicht in der Lage ist, ihren Willen zu bekunden, im Vorwege durch eine Patientenverfügung festgelegt worden sein. Liegt keine vor, reichen Aussagen von Angehörigen zur Willensbekundung nicht aus.
  • Die Willensbekundung zur Sterbehilfe muss notariell beglaubigt werden.
  • Die Freiwilligkeit zum Zeitpunkt der Willenserklärung muss eindeutig feststehen und selbstverantwortlich getroffen worden sein.

3. Rechtliches

  • Bevor dem Wunsch nach Sterbehilfe stattgegeben wird, muss die Person durch den behandelnden Arzt, der mindestens einen weiteren Kollegen hinzugezogen hat, klar und umfassend über ihren Gesundheitszustand sowie über die Möglichkeiten des Einsatzes von schmerzlindernden Maßnahmen informiert worden sein. Dieses ist in einem entsprechenden Protokoll festzuhalten, das von dem hinzugezogenen Arzt zu unterzeichnen ist.
  • Der Tod der Person muss von einem Arzt unter Aufsicht eines zweiten Arztes herbeigeführt werden.
  •  Ärzte und Pflegepersonal dürfen zur Ausführung der Sterbehilfe nicht verpflichtet werden.
  • Jeder aktive Sterbehilfefall muss im Vorwege einer Kontrollkommission vorgelegt und eingehend geprüft werden. Bei Verletzung der rechtlichen Vorschriften ist ein Strafverfahren einzuleiten.
  • Die Willensbekundung des Wunsches zur Sterbehilfe muss notariell beglaubigt werden.

Das Leiden Betroffener kennt leider auch keine Altersgrenze, wir fordern daher die aktive, passive und indirekte Sterbehilfe – unter folgenden zusätzlichen Bedingungen– auch auf Minderjährige auszuweiten:

  1.  Es bedarf in jedem Fall eine Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  2.  Es bedarf in jedem Fall eines zweifach geprüften fachärztlichen Gutachtens, welches eindeutig belegt, dass die betroffenen Patienten unheilbar krank sind und unter starken Schmerzen leiden, die nicht durch Medikamente zu lindern sind.
  3. Es bedarf in jedem Fall mindestens zwei verschiedener psychologischer Gutachten von zwei verschiedenen Psychologen, welche objektiv die Urteilsfähigkeit des Patienten feststellen.

Der § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) ist dementsprechend zu ergänzen.

Lehrer mit Eltern und Schülern gleichstellen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern: Die Bevorteilung der Lehrkräfte in der Schulkonferenz nach § 63 Absatz 5 des Schulgesetzes des Landes Schleswig Holstein soll dahingehend geändert werden, dass sie nicht mehr für die Einführung einer Ganztagsbeschulung (§63 I Nr. 13 SchulG) gilt.

Bücherzensur stoppen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich für den Erhalt von Büchern in Ihrer Originalfassung aus.

Insbesondere Kinderbücher werden in letzter Zeit vermehrt sprachlich überarbeitet. In diesen Fällen werden Wörter, welche heutzutage beispielsweise als anstößig oder rassistisch gelten, durch andere ersetzt. Zu Lebzeiten haben sich viele dieser Autoren immer gegen solche Bearbeitungen gewährt. Eine Änderung nach deren Ableben ist respektlos und für die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein nicht hinzunehmen.

Die Aufklärung von Kindern, dass etwaige Begriffe nicht mehr zeitgemäß sind und den Empfänger heutzutage beleidigen, obliegt ausschließlich den Eltern und ist gerade mit diesen Beispielen aus älteren Werken anschaulich zu verdeutlichen. Bücher sind Zeugnisse ihrer Entstehungszeit und müssen als solche behandelt werden. Eine Aufklärung über Zeitgeschehen und Entwicklung unserer Sprache ist in den Unterrichtsstoff der Schulen einzubauen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, dass Autoren selbst bestimmen dürfen. Veränderungen an Werken von bereits verstorbenen Autoren sind nicht zulässig. Sollte der Text verändert worden sein, ist im Impressum zu vermerken, dass es sich nicht um die Originalfassung handelt.

Schulpflicht in Schleswig-Holstein auch für Heim- und Pflegekinder

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, dass die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, die in einem Heim oder einer Familienpflegestelle untergebracht sind, gilt.

In § 20 [Umfang der Schulpflicht] des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wurde in Absatz 1 Satz 2 eine „Kann-Regelung“ verankert und damit eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen mit melderechtlicher Wohnung in Schleswig-Holstein und solchen mit einer Wohnung außerhalb Schleswig-Holsteins getroffen. Dadurch besteht für Kinder und Jugendliche, die nicht mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein gemeldet sind, keine Schulpflicht. Diese „Kann-Regelung“ bedeutet, dass die Entscheidung, ob eine Schülerin oder ein Schüler in eine öffentliche Schule aufgenommen wird, im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Schulleitung liegt.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sehen in dieser Regelung eine mögliche Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sorgerecht bei den nicht in Schleswig-Holstein lebenden Sorgeberechtigten verbleibt, um die Bindung zu dem Kind oder dem Jugendlichen nicht zu verlieren und eine Wiedereingliederung in  die Familie zu erleichtern. In den Augen der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein muss jedoch sichergestellt werden, dass jedem Kind und Jugendlichen gleichermaßen ein Recht auf Bildung zukommt sowie die Pflicht, zur Schule zu gehen.

Deshalb ist der § 20 Absatz 1 Satz 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, der auch nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes am 01. August 2014 weiter Bestand haben wird, durch eine entsprechende Gesetzesänderung anzupassen.

Nicht nur für den menschlichen Liberalismus kämpfen!

Liberale dürfen beim Tierschutz nicht wegschauen, wenn, wie in Japan, Jagd auf Wale und Delfine gemacht wird.

Rund 20.000 Delfine müssen jedes Jahr in der Fangsaison zwischen Oktober und April auf grausamste Art und Weise sterben. Darunter nicht nur ausgewachsene Exemplare, sondern auch viele Jungtiere. Der immer wieder von japanischer Seite vorgetragene Forschungs-, Wirtschafts- oder Traditionsaspekt ist weder zu erkennen noch begründbar. Dieses Verhalten Japans ist exemplarisch. Auch andere Staaten müssen zu einer Unterlassung dieses Verhaltens aufgefordert werden. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deshalb mehr Engagement der Bundesrepublik Deutschlands und der Europäischen Union, um dem alljährlichem Töten ein Ende zu bereiten. Wenn Worte nicht helfen, müssen entschlossene Schritte gegangen werden.

Bestrahlung zur Konservierung – ein Schritt gegen Verschwendung

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für eine Bestrahlung von Lebensmitteln zur Haltbarkeitserhöhung dieser ein. Mithilfe von ionisierenden Strahlen wäre es zudem möglich, Keimung zu hemmen sowie Insekten und Parasiten zu bekämpfen. Die voranschreitende Lebensmittelverschwendung in unserer Gesellschaft könnte somit zudem reduziert werden. Allerdings ist die Lebensmittelbestrahlung in Deutschland durch das Lebensmittelgesetz seit 1958 verboten. Dies ist nicht etwa auf Grund von damals erkannten gesundheitsschädlichen Auswirkungen geschehen. Vielmehr hatte man es damals vorläufig verboten, bis eine ordentliche Risikobewertung die Unschädlichkeit dieser Methode attestieren würde. Die Überprüfung fand in Deutschland aber nie statt.

International ist dieses hingegen sehr gut erforscht und wird auch angewendet. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Aussetzung des vorläufigen Verbotes von 1958. Es ist möglich, auf die Forschungsergebnisse anderer europäischer Länder zuzugreifen, welche eindeutig die Ungefährlichkeit dieses Verfahrens belegen. Eine Freigabe dieser Lebensmittel mit der üblichen dafür vorgesehenen Kennzeichnung ist unverzüglich vorzunehmen. Der mündige Verbraucher hat so die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob er bestrahlte Lebensmittel konsumieren möchte oder nicht.

Inklusion – Für mehr Menschengerechtigkeit

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein verstehen Menschen mit Behinderung als wertvollen Teil der Gesellschaft und sehen die Heterogenität der Gesellschaft als Normalität. Inklusion fundamentiert diesen Fakt und ist ein wichtiger Schlüssel, um das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Inklusion ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Es genügt nicht, blumige Worte in Gesetzesblätter zu schreiben und an der tatsächlichen Situation der Betroffenen nichts zu ändern. Inklusion muss dabei bedarfsorientiert ausgerichtet sein. Dort, wo Inklusion möglich und sinnvoll ist, muss sie Anwendung finden, sie hat aber auch Grenzen.  Besonders wichtig ist dies in der Schule. Schüler müssen anhand ihrer Fähigkeiten und Begabungen individuell gefördert und betreut werden. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Inklusion. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bedürfen eines besonderen Augenmerks, dabei dürfen aber die anderen Kinder nicht auf der Strecke bleiben. Dies zu ermöglichen, wird nicht zum Nulltarif möglich sein. Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sind die notwendigen Investitionen aber mehr als wert.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen eine am Individuum ausgerichtete Inklusion erreichen. Dafür müssen die individuellen Fördermaßnahmen verbessert werden. Unterrichte in Inklusions-Klassen sollen künftig nur noch im Team-Teaching durchgeführt werden. Lehrkräfte sollen hierfür gesondert geschult werden. Die notwendigen zusätzlichen Lehrerstellen sind umgehend vorzusehen. Lehrer dürfen mit den besonderen Herausforderungen der Inklusion nicht allein gelassen werden, deshalb braucht es zusätzliche Unterstützung an den Schulen durch Schulsozialarbeiter, Psychologen und Bundesfreiwilligendienende. Die bisherige personelle Ausstattung genügt weder den Bedürfnissen der Kinder mit als auch denen ohne Behinderung. Gleichzeitig bedarf es einer Umstrukturierung der Lehrpläne, um den erhöhten Anforderungen an einen inkludierten Unterricht gerecht zu werden. So müssen nicht nur die Fachcurricula entsprechend an die neue Lernumgebung angepasst werden, sondern auch der Umgang miteinander und das für gegenseitigen Respekt und Toleranz notwendige Grundwissen vermittelt werden.

Ausgrenzung beginnt bereits an den Eingangsstufen. Zahlreiche Schulen und öffentliche Einrichtungen sind nicht oder nur unzureichend barrierefrei ausgebaut. Das muss sich in einem Sofortprogramm ändern. Die innere Inklusion wird zwangsläufig scheitern müssen, wenn bereits die baulichen Rahmenbedingungen fehlen.

Zur wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft gehört die Möglichkeit, produktiv seinen Beitrag leisten zu können. Menschen mit Behinderungen zwar Zugang zu Bildung zu ermöglichen, diese danach aber wieder zur Untätigkeit zu verbannen, ist falsch. Die Anstrengungen bei der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen müssen erhöht werden. Inklusiv arbeitende Betriebe belohnt und entsprechende Vereine unterstützt werden. Es darf nicht passieren, dass gerade die wertvollen privaten Initiativen in diesem Bereich an unnötigen bürokratischen Hürden scheitern. Auch Schulen können hierzu einen Beitrag leisten, indem Absolventen als Mentoren oder in verschiedenen Institutionen innerhalb der Schule  (Mensa, Verwaltung, Facilitymanagement) beschäftigt werden.

Es existieren zahlreiche private und öffentliche Projekte zur Inklusion in verschiedensten Bereichen. Die Politik muss hier das Rad nicht laufend neu erfinden, sondern sollte auf bewährte Best-Practice-Modelle zurückgreifen. Erfolgreiche Projekte müssen daher identifiziert, klar als solche benannt und ausgeweitet werden. Ein Best-Practice-Handbuch und geeignete Förderinstrumente, etwa Gründungsberatung oder Startkredite, können hierzu geeignete Maßnahmen sein. Die Umsetzung der Inklusion darf nicht an den Betroffenen vorbei gestaltet werden. Vielmehr müssen alle betroffenen Gruppen an dem Veränderungsprozess partizipieren können. Das erhöht die Kreativität und Akzeptanz der erarbeiteten Lösungen. Besonders wichtig ist die Partizipation von Menschen mit Behinderung an der Ausgestaltung der Inklusion. Denn gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Liberale Lösungswege gegen Wohnungsnotstand

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein erkennen, dass Wohnungsnotstand vor allem in Städten ein großes Problem darstellt. Es mangelt derzeit in einigen Regionen an bezahlbarem und attraktivem Wohnraum. Attraktiver Wohnungsraum heißt für uns, dass jedem Bürger die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Das bedeutet, dass in zumutbarer Nähe beispielsweise eine gute Verkehrsanbindung, angemessene Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kinderbetreuung vorhanden sein müssen.

Darüber hinaus erkennen wir auch die Problematik, dass es in manchen Städten schlicht am verfügbaren Wohnraum für die Einwohner und Hinzuziehende mangelt, was unter anderem zu Ghettoisierung führen kann. Aus liberaler Sicht kann das Problem des Wohnungsmangels nicht nur mit staatlicher Regulierung gelöst werden. Es bedarf vielmehr der Mitwirkung privater Akteure sowie optimaler Rahmenbedingungen für privates Engagement. Das bedeutet zum Beispiel, den Wohnraum durch die Ausweisung von Wohngebieten koordiniert zu erweitern. Häufig können Investoren Wohnungsbauprojekte nicht umsetzen, weil Bebauungs- und Flächennutzungspläne dem entgegenstehen. Hier sind vor allem die Kommunen gefragt. Auch Bund und Land dürfen sich hierbei nicht aus der Verantwortung ziehen. Es gilt, zu beachten, dass die Preissignale des Marktes nicht durch den Staat verwässert werden dürfen. Manche Lagen werden stärker nachgefragt und haben somit auch einen höheren Miet- bzw. Kaufpreis. Diesen Realitäten stellen sich die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein nicht entgegen. Unser Ziel kann es daher nicht sein, dass jede Lage für alle Bürger erschwinglich ist, sondern nur sicherzustellen, dass ausreichend attraktiver Wohnraum für alle verfügbar ist. Häufig können individuelle, private Lösungen gefunden werden. Diese begrüßen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ausdrücklich.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sind der Meinung:

– Optimale beziehungsweise zentrale Lagen stehen nur begrenzt zur Verfügung. Deswegen kann es nicht das Ziel sein, dass alle Menschen, so sie es wollen, in den Innenstädten unterkommen. Vielmehr liegt der Schlüssel in der attraktiveren Gestaltung außerhalb liegender oder weniger attraktiver Stadtteile und Ortschaften. Hier müssen durch ein sinnvolles Quartiermanagement gute Versorgungsinfrastrukturen ermöglicht werden. Zudem ist eine möglichst schnelle Anbindung an Zentren (Innenstädte aber auch z.B. Universitäten) von essentieller Bedeutung.

– Es ist keine zweckmäßige Lösung, wenn der Staat den Wohnungsbau eigenständig übernimmt. Viele Beispiele haben gezeigt, dass öffentliche Projekte, für die staatliche Instanzen die ausführende Hand übernehmen, zu Millionengräbern heranwachsen, und unnötige Mehrausgaben verursachen. Wir fordern daher, dass Public-Private-Partnership-Lösungen stets als Option in Betracht gezogen werden. Die Entscheidung hat aber am Einzelfall zu erfolgen. Indirektes Eingreifen, z.B. durch Anreize wie KfW-Kredite können aber sinnvolle und zielführende Modelle sein.

– Einen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot können auch leerstehende kommunale Gebäude leisten. Diese müssen schnell und unkompliziert in privates Eigentum überführt werden. Die Käufer müssen sich im Gegenzug verpflichten, auf diesem Gelände Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Derartige Lösungen bieten sich z.B. auch für die Nutzung ehemaliger Bundeswehrstandorte an.

– Wohnungsnotstand betrifft Menschen aller Schichten in allen Lebenslagen. Hier sind lokale Lösungen gefragt, um den spezifischen Problemen vor Ort gerecht zu werden. Dabei sollen die betroffenen Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden, da zum Beispiel Studenten und junge Familien häufig ähnliche Anforderungen an ihren Wohnraum haben. Die Unterstützung zum Eigentumserwerb junger Familien würde zu einer Entspannung des Marktes WG-fähiger Unterkünfte führen.

– Die Mietpreisbremse ist abzulehnen. Sie ist ein Instrument, das darauf abzielt, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, bewirkt aber, dass das Anbieten von Wohnraum extrem unattraktiv wird. In der Realität würde sie der Schaffung von so dringend benötigtem neuen Wohnraum im Wege stehen.

– Es gibt viele Senioren, die allein in großen Wohnungen leben und etwas Hilfe im Haushalt oder Gesellschaft gebrauchen können. Insbesondere junge Menschen und Studenten benötigen preiswerten Wohnraum. Beide Gruppen können davon profitieren, wenn sie zusammen leben. Generationsübergreifende Wohngemeinschaften werden somit in Zukunft häufiger vorkommen und werden von uns ausdrücklich befürwortet und sollen aktiv beworben werden.

– Unternehmen, welche Dienstleistungen nach dem Prinzip „Bewachung durch Bewohnung“ anbieten, werden ausdrücklich begrüßt, da sie die effiziente Nutzung von Leerstand ermöglichen.

Kultur bewahren – Reinheitsgebot nicht verwässern!

Das Deutsche Reinheitsgebot von 1516 hat dem deutschen Bier einen Ruf beschert, der ihm weltweit voraus läuft. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein bekennen sich ausdrücklich zum Reinheitsgebot und stellen sich gegen jede Bestrebung, den Geschützten Begriff „gebraut nach Deutschem Reinheitsgebot“ im Sinne des Verbraucherschutzes zu ändern oder aufzulösen

Freie Apotheken – freier Markt!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Deregulierung für Apotheken und die dort vertriebenen Arzneimittel. Ein staatlicher Eingriff auf dem freien Markt, speziell dann, wenn der Bereich der eigenen Gesundheit betroffen ist, ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Zudem muss der Verbraucher stärker als bisher über Inhaltsstoffe von Medikamenten informiert werden.

Konkret fordern wir:

1. die Aufhebung der Apothekenpflicht für wesentliche nicht verschreibungspflichtige Standard-Medikamente. Es gibt durchaus Medikamente, die zwar keiner ärztlichen Verschreibung bedürfen, jedoch nicht ohne Beratung verkauft werden sollten. Deswegen fordern wir nach britischem Vorbild die Einführung eines dreistufigen Modells von verschreibungspflichtigen Medikamenten, apothekenpflichtigen Medikamenten und freier verkäuflichen Basis-Medikamenten. In die letzte Stufe können z.B. so weit etablierte Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen fallen. Einem freien Verkauf aller nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente stehen wir entschieden entgegen.

2. die Aufhebung der Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel. Wir sehen es sehr kritisch, dass ein Händler eines Produktes nicht die Möglichkeit hat, anhand der Regeln von Angebot und Nachfrage seine Produkte so zu veräußern, wie er es für richtig hält. Zudem wird der Verbraucher so durch eine Preissteuerung von außen in seiner Entscheidung beeinflusst, die er unter freien Wettbewerbsbedingungen eventuell anders getroffen hätte. Gerade in der medikamentösen Behandlung von Krankheiten sollte die verallgemeinerte Meinung eines Dritten in der Kaufentscheidung von Betroffenen nicht beinhaltet sein. Seit 2004 sind Arzneimittel ohne Rezeptpflicht nicht mehr der Preisbindung unterworfen. Ein Preisanstieg über die jährliche inflationäre Entwicklung hinaus ist seitdem nicht zu erkennen.

3. eine vollständige Informationspflicht für Hersteller über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte. Zu der freien Wahl der richtigen Medikamente durch den mündigen Verbraucher gehört in unseren Augen auch eine vollständige, bisher nicht stattfindende, Informationspflicht der Zutaten und Inhaltsstoffe. Daher fordern wir nachdrücklich zum Schutz des Verbrauchers, dass nicht nur – wie bisher – die Zutaten angegeben werden, welche in der Herstellung von Medikamenten genutzt werden. Vielmehr müssen auch Inhaltsstoffe, welche durch die Verarbeitung neu entstehen, ausgewiesen werden.

Auf dem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein möchten eine Gesellschaft verwirklichen, in der Menschen verschiedener Herkunft, Kultur, Religion oder Weltanschauung gleichberechtigt miteinander leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen frei von jeglichen staatlichen Privilegierungen und Diskriminierungen nach ihren Glaubensüberzeugungen oder nichtreligiösen Weltanschauungen leben können. Voraussetzung ist auch die Erkenntnis, dass das Glaubensbekenntnis der Bevölkerungsmehrheit und die historische Bedeutung des Christentums aus Deutschland kein christliches Land machen. Vielmehr können nur die einzelnen Menschen, nicht aber ganze Länder einer Religion angehören. Die Religionsfreiheit ist untrennbar verbunden mit einer klaren Trennung von Staat und Religion. Nur ein Staat, der Kirche und Glauben konsequent dem nichtstaatlichen Bereich zuordnet, tritt allen Religionen und Weltanschauungen gleich gegenüber. Eine Vermengung von Staat und Religion ist dagegen zwangsläufig mit Ungleichbehandlungen verbunden.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen daher einen weltanschaulich neutralen Staat in Land und Bund verwirklichen. Wir treten für eine Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes im Einklang stehen. Dies ist auch mit einem Verzicht der christlichen Kirchen auf ihre historisch gewachsenen Privilegien verbunden.

Weltanschauliche Neutralität des Staates fördert Integration.
Ein weltanschaulich neutraler deutscher Staat vergrößert die Chancen, dass insbesondere nichtchristliche Migranten sich in Deutschland als gleichberechtigte Bürger fühlen. Wir leben nicht in einem grundsätzlich christlichen Land, in dem Andersgläubige nur geduldet werden.

Weltanschauliche Neutralität respektiert die Interessen der Nichtreligiösen.
Über ein Drittel der Menschen in Deutschland sind konfessionslos. Auch deren Wertvorstellungen und Weltanschauungen verdienen dieselbe staatliche Anerkennung, die ihnen bei einseitiger Fokussierung des Staates auf die Kirchen nicht zuteil wird. Zudem werden sie durch die finanzielle Privilegierung der Kirchen dazu gezwungen, sie indirekt durch ihre Steuern zu fördern.

Weltanschauliche Neutralität ist Minderheitenschutz.
Gerade im religiösen Bereich kommt dem Minderheitenschutz eine große Bedeutung zu. Wenn staatliche Instanzen religiöse Fragen entscheiden, birgt dies stets das Risiko der Übervorteilung von andersgläubigen Minderheiten. Jeder Religion oder Weltanschauung muss der Staat denselben Wert beimessen, unabhängig davon, ob ihr Millionen von Menschen angehören oder ob sie nur von einem einzelnen Menschen gelebt wird.

Weltanschauliche Neutralität hat Vorbildcharakter.
Nur ein Staat, der sich ohne Wenn und Aber als weltanschaulich neutral versteht, nicht jedoch ein bloß christlich-toleranter Staat, kann weltweit als Vorbild für die Verwirklichung von Religionsfreiheit dienen. Wir könnten Staaten, in denen religiöse Bekenntnisse vorgeschrieben und Andersgläubige unterdrückt werden, nur so widerspruchslos entgegentreten.

Die FDP Schleswig-Holstein fordern wir als ersten Schritt dazu auf, die Thesen „Freie Kirche im freien Staat“ der F.D.P. von 1974, die bis heute Beschlusslage sind, endlich wieder aktiv ins Visier zu nehmen und auch auf Bundesebene in die tagesaktuelle Politik einzubringen.

Darüber hinaus fordern wir folgende Schritte auf einem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat:
1. Abschaffung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für Religions – oder Weltanschauungsgemeinschaften
Die Trennung von Kirche und Staat erfordert eine Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Denn hiermit ist öffentlich-rechtliches Handeln der Kirchen, insbesondere das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte nicht vereinbar. Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der über Artikel 140 GG unmittelbar geltendes Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist, muss entsprechend geändert werden. Stattdessen soll eine Überführung aller Kirchen und aller Religions– oder Weltanschauungsgemeinschaften in Körperschaften des privaten Rechts (Vereine) erreicht werden. Die mit dem Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften verbundenen steuerlichen Begünstigungen und andere Privilegien entfallen.

2. Ablösungen der Staatskirchenverträge
Alle Staatskirchenverträge sollen durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Neue Verträge, insbesondere solche, die kein Kündigungsrecht enthalten und so künftige Gesetzgeber undemokratisch in ihren Entscheidungen einschränken, sollen nicht abgeschlossen werden. Viele Gemeinden und Bundesländer sind aufgrund von Konkordaten und Staatskirchenverträgen oft noch aus dem 19. Jahrhundert gezwungen, bis heute regelmäßig Finanz– und Sachleistungen an die Kirchen zu erbringen. Der Bund wird dazu aufgefordert, der Verpflichtung nach Art. 140 GG, 138 WRV endlich nachzukommen und Grundsätze für die Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen festzulegen. Steuerbefreiungen und Zuschüsse für wohltätige Zwecke der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterliegen dann den allgemeinen Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Alle darüber hinausgehenden Privilegien sind abzuschaffen.

3. Religiöse Symbole im öffentlichen Raum
Die weltanschauliche Neutralität des Staates verlangt, dass in staatlichen Einrichtungen keine religiösen Symbole (wie zum Beispiel das christliche Kreuz) angebracht werden. Staatliche Einrichtungen müssen religionsfreie Räume sein: Das Tragen von religiösen und weltanschaulichen Symbolen soll Beamten und vergleichbaren Angestellten mit Ausnahme der Verwaltung untersagt sein.

4. Religionsunterricht an Schulen
Die Jungen Liberalen Schleswig Holstein schlagen ein neues Modell für den Religionsunterricht vor, der das allgemeine Verständnis aller Religionen und damit Toleranz fördern soll. Dabei sollen die Schüler aller Schulformen statt an einem Bekenntnisunterricht an einem wertneutralen Religionskunde- und Ethikunterricht teilnehmen. Durch diesen langjährigen und gemeinsamen Unterricht können alle größeren Religionsgruppen differenziert dargestellt werden. Außerdem können allen Schülern philosophische Grundkenntnisse vermittelt werden. In der Oberstufe soll den SchülerInnen zur Wahl gestellt werden, ob sie an einem vertiefenden allgemeinen Religionskundeunterricht oder einem vertiefenden Philosophieunterricht teilnehmen möchten. Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes soll entsprechend
geändert werden. Zudem sollen alle religiösen Bildungs- und Erziehungsziele aus den Landesverfassungen gestrichen werden.

5. Seelsorge
Die religiöse Seelsorge in staatlichen Institutionen, wie der Bundeswehr, dem Strafvollzug oder der Polizei ist nicht Aufgabe des Staates. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das Recht, selbst bestellte und bezahlte Betreuung in diesen Institutionen anzubieten. Der Staat soll stattdessen in den gleichen Institutionen eine religionsneutrale psychologische Betreuung bereitstellen. Die religiöse Seelsorge bei Auslandseinsätzen wird bedarfsgebunden weiter staatlich finanziert.

6. Staatliche Ausbildung von Pfarrern und Imamen
Die Ausbildung von Pfarrern und Imamen muss Sache der Religionsgemeinschaften sein. Daher sollen an staatlichen Hochschulen statt theologischer Studiengänge nur religionswissenschaftliche Fächer angeboten werden.

7. Medien und Religion
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen staatlich gesicherte Drittsendungsrechte der Kirchen beim privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Hierzu soll Artikel 42 Absatz 1 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (RStV), nach dem der katholischen und evangelischen Kirchen sowie jüdischen Gemeinden auf Wunsch Sendezeit eingeräumt werden muss, gestrichen werden. Religiöse und weltanschauliche Inhalte bleiben vom Grundauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks weiterhin umfasst.

8. Gotteslästerung
Der Strafbestand der Gotteslästerung (§ 166 StGB) ist mit Grundrechten wie der Meinungsfreiheit unvereinbar und soll deswegen gestrichen werden.