Pflege und Pflegekräfte in Schleswig-Holstein stärken

Es herrscht seit vielen Jahren ein Fachkräftemangel in der Pflege, sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege. Zusätzlich zum Personalmangel gibt es, vor allem in der Altenpflege, eine unzufriedenstellende Gehaltssituation. Die Pflegenden leiden somit unter zu wenigen Kollegen sowie einer in Anbetracht ihrer Leistungen zu geringen Bezahlung. Damit sich diese Situation nicht noch weiter verschärft und um die Situation in der Pflege sowohl für Pflegerinnen und Pfleger als auch für die zu Pflegenden verbessert wird, fordern die Jungen Liberalen SH folgende Punkte:

1.Die Organisationsform ist unerheblich, es zählt die Qualität der Pflege 

Die stationäre Pflege wird in Schleswig-Holstein mehrheitlich durch privatwirtschaftliche Träger gewährleistet; weiterer großer Akteur sind die freigemeinnützigen Träger. Freigemeinnützige erhalten derzeit öffentliche Vorteile wie geringere Belastungen bei Unfallversicherung, Rundfunkbeiträge oder KFZ-Steuer und wiederum Zuweisungen aus staatlichen Glücksspielen wie z.B. Lotto. Außerdem erhalten Freigemeinnützige steuerrechtlich begünstigte Spenden. Wir fordern, dass die Vergünstigungen unabhängig der Trägerschaft gleich wirken. Förderungswürdig ist für uns das Ziel einer möglichst hochwertigen, allseits zufriedenstellende Pflege und nicht die Organisationsform.

2. Landes- und bundesweite Ausbildungsoffensive
Wer in einem Beruf arbeitet, in dem Fachkräftemangel vorherrscht, bei dem erschwerend noch derzeit die Verdienstmöglichkeiten nicht die höchsten sind, kann nicht auch noch Geld in seine eigene Ausbildung investieren. Die Landesregierung hat die Mittel für z.B. die Altenpflegeschulen erhöht, um die Auszubildenden von einem Eigenbeitrag (Schulgeld) freizuhalten. Ab 2020 gibt es durch die Generalistenausbildung (Zusammenfassung Ausbildung Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege) eine Entlastung durch die Bundesebene.  Wir fordern, dass die Ausbildungsplätze an den Pflegeschulen in Schleswig-Holstein an den langfristigen Bedarf angepasst und somit deutlich erhöht werden. Als Weiteres fordern wir eine angemessene Ausbildungsvergütung.

3. Chancen von Migration und Einwanderung nutzen
Noch immer sind die Hürden für Nicht-EU-Ausländer hoch, in Deutschland eine Arbeitsstelle aufzunehmen.
Wir fordern, dass die Verwaltungsverfahren zur Anerkennung von ausländischen Fachkräften und deren Abschlüssen auch im Kontext der Pflege vereinfacht und beschleunigt werden. Der Bund muss eine entsprechende Werbeoffensive für betreffende Personen aus dem Ausland durchführen und bei Bedarf kostenlose Sprachkurse zur Verfügung stellen. Ein Einwanderungsgesetz, das den Namen zurecht trägt, ist hier die richtige Grundlage.

4. Pflegekräfte besser bezahlen
In Deutschland herrscht die Tarifautonomie, die wir als Liberale ausdrücklich unterstützen und verteidigen. Es ist primäre Aufgabe der Tarifparteien, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, für ein ausgeglichenes Lohnniveau zu sorgen. Im Pflegebereich scheint dieses System nicht so gut für eine angemessene Gehaltsfindung zu funktionieren. Wir werden als Gesellschaft nicht umhinkommen, den Finanzrahmen der Pflegeversicherungen ausweiten zu müssen. Wir fordern daher eine moderate Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge, die ausdrücklich zur Verbesserung der Personalsituation, also mehr Personal als auch besser bezahltes Personal, verwendet werden muss. Die Vorgabe von festen Personalschlüsseln sind eine wichtige Kennzahl. Sie dürfen aber nur eingeführt werden, wenn auch das entsprechende Personal auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist, um eine alternativlose Schließung von Stationen abzuwenden.

5. Zeit für Pflege in der Pflege
Es gibt statistische Erhebungen, dass von einer Arbeitsstunde einer Pflegekraft im Schnitt 21 Minuten für Dokumentationspflichten verwendet werden müssen. Wir sind der Meinung, dass der zeitliche Anteil für die klassischen Tätigkeiten der Pflege erhöht werden müssen und durch Digitalisierung, Automation und einen „Bürokratieabbau“ die Dokumentationspflichten verkürzt werden können. Wir fordern eine durchgehend digitalisierte Form der Dokumentation und eine fortlaufende Evaluierung von bestehenden Dokumentationspflichten bezüglich Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten der Automation. Beide Forderungen stehen unter der Zielstellung, dass die Zeit für die reguläre Pflege erhöht wird. Darüber hinaus soll die Dokumentation im besten Fall nicht vom Pflegepersonal erledigt werden, sondern bspw. von studentischen Hilfskräften. Der organisatorische Arbeitsablauf ist dementsprechend anzupassen.

6. Eine Zwangskammer nur mit Mehrwert
Als Liberale sehen wir eine Zwangsverkammerung generell kritisch. Die Albig-Regierung hat eine Pflegekammer auf den Weg gebracht, die alle Pflegekräfte, auch die angestellten Pflegekräfte, verpflichtet, hierin Mitglied zu werden und den Beitrag zu zahlen. Von der Kompetenz der Pflegeberufekammer kann diese kaum einen Mehrwert schaffen, da sie keinerlei Möglichkeit hat, auf Gehalts- oder Personalstrukturen einzuwirken. Wir fordern, dass die Pflegekammer einen spürbaren Mehrwert für die Pflegerinnen oder Pfleger schafft und werden dies wiederkehrend evaluieren. Falls die Pflegekräfte kaum Vorteile durch die Zwangsverkammerung erleben, ist der Mitgliedsbeitrag auf Null zu senken. Vor der Überlegung einer Abschaffung wäre zunächst über mögliche Kompetenzen zu diskutieren.

Diesel-Fahrverbote nur als ultima ratio

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung der NOx-Grenzwerte grundsätzlich zulässig und können von den Kommunen erlassen werden. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein erkennen die Notwendigkeit der Einhaltung von Grenzwerten grundsätzlich an. Diese müssen allerdings stets auch an den Stand der wissenschaftlichen Forschung angepasst werden und dürfen nicht als Mantra der Debatte vorgeschoben werden. Es geht bei den Grenzwerten vornehmlich um den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger und nicht um den ideologischen Kampf gegen eine Antriebsart. Um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden, sind die Bundesregierung und die Landesregierungen aufgefordert, schleunigst eine einheitliche Regelung zu schaffen. Sollte diese Chance vertan werden, droht ein verkehrspolitisches Chaos.

Bevor Fahrverbote als ultima ratio realisiert werden, muss die Verkehrspolitik andere Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu zählen für die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein insbesondere:
1. Ausbau des ÖPNV in Verbindung insbesondere mit der Erweiterung und dem Neubau von Pendlerparkplätzen, um das Verkehrsaufkommen insgesamt zu verringern.
2. Umrüstung des ÖPNV und der Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes auf alternative Antriebsarten wie Elektromobilität, Hybridtechnologien oder Wasserstoff.
3. Innovationsoffenheit insbesondere auch beim Einsatz von Straßenbelägen, welche die NOx-Emission senken können, sowie Investitionen in die Erforschung neuer Technologien.
4. Intelligente Verkehrsführung, um das Verkehrsaufkommen besser auf Haupt- und Nebenstrecken zu verteilen.
5. Umrüstung aller Taxis in betroffenen Städten durch eine Zulassungsbeschränkung, die nur die Neu-Zulassung von alternativen Antriebsarten wie Elektro-, Hybrid- oder Wasserstofftechnologien für Taxis zulässt.

Vernünftiges Verkehrskonzept statt ideologischer Schikane

Eine Position ist sicher allen Parteien schon derzeit gemein: Die Luft in unseren Städten soll sauberer werden. Gerade wegen, aber nicht nur aufgrund des derzeit suboptimalen Netzes des Regionalverkehrs in Schleswig-Holstein werden weiterhin Menschen Auto fahren. Es gilt, das Verkehrsnetz zu beschleunigen, indem auch die Wege verkürzt werden und an den lokal von sich aus problematischen Stellen lokale Lösungen zu finden.

Wir fordern daher:
• Einen verstärkten Einsatz von titandioxidhaltigem Asphalt an stark belasteten Stellen, sofern Modellversuche wie am Theoder-Heuss-Ring in Kiel eine positive Wirkung entfalten.
• Für ein besseres Mesoklima, wo möglich, städtebaulich klug statt eng zu planen und auf „Nachverdichtung“ zu verzichten – also stärker Fachleute der Städtebauphysik einzubinden in Stresstests, den Verkehrsfluss auf die Probe zu stellen, um die Wege nicht künstlich durch Verkehrsführungen zu verlängern.
• Die Entwicklung der Wohnsituation und die Belastungen der verschiedenen Wege innerhalb der Städte zu analysieren und das Bus-Netz dahingehend zu reformieren.
• Parkplatzsituation verbessern, z.B. durch Tiefgaragen und Parkhäuser, um langes Herumfahren zu vermeiden.
• Eine bessere Anbindung, beispielsweise durch S-Bahn-Linien, um Pendlern eine echte Alternative zum stundenlangen Busfahren zu bieten.
• Bestehende Einbahnstraßen müssen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüft werden.

Gesundheit 4.0 – da geht noch was

Die Digitalisierung bietet auch und insbesondere im Bereich der Gesundheitspolitik enormes Potential. Es gilt, die Chancen zu nutzen, Wege zu verkürzen, die Versorgung zu verbessern und die Risiken insbesondere im Bereich des Datenschutzes sensibelster Informationen zu minimieren. Nur so können wir das Gesundheitswesen fit für das 21. Jahrhundert machen.

Gesundheitskarte
Ein zu großer Teil der Zeit und des Geldes, das an Versicherungen und von Versicherungen gezahlt wird, fließt in Bürokratie. Wir fordern daher, dem Ruf der Digitalisierung zu folgen und begrüßen die derzeitigen Bestrebungen im eHealth-Gesetz, die Gesundheitskarte weiter zu entwickeln. Fortschrittlich wäre, dass auf der Gesundheitskarte im Sinne einer elektronischen Gesundheitsakte mehr Daten von Patienten gespeichert werden können, sodass bei verschiedenen Ärzten die gleichen Informationen vorliegen und so auch keine unnötigen Mehrfachuntersuchungen vorgenommen werden müssen. Dies sollte nicht nur Notfalldaten betreffen können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass vom Patienten entschieden werden muss, welche Daten dort gespeichert werden sollen und vom Arzt ausgelesen werden dürfen. Vor allem aber sollen auch Patienten selbst auf ihre eigenen Daten jederzeit zugreifen dürfen. Die Daten sollen primär auf der Karte selbst gespeichert werden, lediglich ein Backup soll zentral möglich sein. Weiterhin sollen Ärzte jene Daten, die sie selbst erzeugt oder die ihnen freigegeben wurden, analog zur derzeitigen Patientenakte aufbewahren – unter entsprechenden Datenschutzauflagen, digital oder analog. Die Übermittlung von unverschlüsselten Daten, wie bspw. via herkömmlicher E-Mail-Anbieter, zwischen Ärzten soll nicht mehr zulässig sein.

eHealth
Nicht nur in Bezug auf die Gesundheitskarte können technische Neuerungen einen Fortschritt für Ärzte und Patienten bringen. So fordern wir:

  • Die Beschleunigung der Einführung des elektronischen Rezepts. Ein Drittel der europäischen Staaten verwendet schon das elektronische Rezept. Es wird Zeit, dass wir die digitale Infrastruktur soweit ausbauen, dass das auch hier möglich
    wird. Dass derzeit viele Arztpraxen nicht einmal mit Lesegeräten für die Gesundheitskarte ausgestattet sind, ist für uns ein unhaltbarer Zustand.
  • Nach dem niederländischen Modell die Einführung einer lebenslangen Patienten-ID. Diese Patienten-ID wird wie die Steuer-ID einmal vergeben. Dies erleichtert das Zusammenhalten von Daten bei bspw. Versicherungswechseln.
  • Die Weiterentwicklung von Chatbots, sowohl für die Beratung von Patienten mit physischen Symptomen als auch als erste Hilfe für Personen mit psychischen Problemen. Die Chatbots sollen aber in keinem Fall Diagnosen stellen dürfen, sondern müssen dafür auf Ärzte, Beratungsstellen, Krankenhäuser etc. verweisen. Die Haftungsfrage gilt es hierbei – vergleichbar zu anderen Einsatzfeldern künstlicher Intelligenz – vor Einsatz zu beantworten.

Datenschutz
Bei allen digitalen Neuerungen, die derzeit schon peu à peu umgesetzt werden und denen, die wir zudem fordern, steht für uns der Datenschutz an erster Stelle. Dies betrifft beispielsweise die Gesundheitskarte, bei der es dahingehend schon ein Konzept gibt, aber insbesondere auch vermehrt den Datentransfer zwischen Patient, Ärzten und Krankenversicherung. Auch die Telemedizin ist hiervon besonders betroffen und dafür zu verwendende Programme nicht nur auf Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit, sondern auch auf Datenschutz zu prüfen. Bei Chatbots fordern wir eine für den Nutzer gut erkennbare Zertifizierung.

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zulassen

Wir JuLis Schleswig-Holstein setzen uns für eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a StGB ein. Dieser Artikel verhindert, dass für Schwangerschaftsabbruch geworben werden darf. Praktisch wurde die Norm bisher jedoch vor allem dazu angewandt, um Ärzte zu bestrafen, die auf ihrer Homepage über den Vorgang des Abbruchs informieren. Letztlich sorgt der § 219a StGB dafür, dass Frauen derzeit schlechter an sachliche Informationen kommen und Ärzte für die Darstellung solcher Informationen zu Unrecht verurteilt werden können.

Falschinformationen werden so leichter verbreitet und gewinnen daher in der gesellschaftlichen Debatte schnell die Überhand. Wir finden zudem gut, wenn Ärzte auf ihrer Homepage über ihre besonderen Fähigkeiten und Spezialisierungen bei der Art des Schwangerschaftsabbruchs informieren. Der Unterschied zwischen Informieren und Werben muss bei diesem medizinischen Eingriff genauso klar sein und umgesetzt werden wie bei anderen.

Faire Rahmenbedingungen statt Vorbehalte für Shisha-Bars

Seit einigen Jahren entstehen in Schleswig-Holstein sowie im gesamten Bundesgebiet immer mehr sogenannte Shisha-Bars. Derartige Bars unterscheiden sich insbesondere von herkömmlichen Bars durch die Herausgabe von Wasserpfeifen. Anders als in herkömmlichen Bars üblich, liegt der Fokus in Shisha-Bars auch nicht im Ausschank von (alkoholischen) Getränken, sondern im geselligen Beisammensein. Daher besitzen viele Shisha-Bars keine Schanklizenz und unterliegen nicht derartigen Vorschriften. Jüngste Ereignisse zeigen, dass die Gesetze, die für den Betrieb herkömmlicher Bars Anwendung finden, auf Shisha-Bars kaum anwendbar sind. Hier bedarf es einheitlicher Standards, um die Gesundheitsgefahren für Kunden und Mitarbeiter zu minimieren, ohne Betreiber und Kunden dabei zu bevormunden. Die genannten Gesundheitsgefahren bestehen insbesondere durch das stetige Einatmen des Rauches, welcher beim Konsum einer Wasserpfeife entsteht. Da in Shisha-Bars häufig mehrere Wasserpfeifen gleichzeitig genutzt werden, entsteht oftmals ein dichter Rauch. Die verpflichtende Einführung von Belüftungsanlagen zur Frischluftzufuhr und zum Absaugen der verunreinigten Luft ist daher unerlässlich.

Zur Erhitzung des Tabaks werden Kokoskohlen genutzt. Durch die Verbrennung dieses Brennstoffs entsteht im Lokal Kohlenstoffmonoxid. Um zu verhindern, dass durch Überschreiten geltender Grenzwerte ernsthafte gesundheitliche Schäden entstehen, fordern wir die verpflichtende Einführung von Kohlenstoffmonoxid-Messgeräten. Die Übertragung von Krankheiten insbesondere durch verunreinigte Mundstücke wird durch die verpflichtende Abgabe von sogenannten Hygiene-Mundstücken verhindert.

Außerdem müssen die Wasserpfeifen einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden, sodass Wasserpfeifen nicht mit groben Verschmutzungen ausgegeben werden. Die Reinigung ist mindestens einmal täglich durchzuführen. Erfahrungen zeigen, dass Wasserpfeifen aus rostfreien Edelstahl weitaus weniger anfällig für Verschmutzungen beziehungsweise für die Abgabe von Schwermetallen durch ständige Nutzung sind als Wasserpfeifen aus anderem Material. Für den Gastronomiebetrieb sollen deshalb nur solche Pfeifen genutzt werden dürfen, die aus rostfreiem Edelstahl, beziehungsweise qualitativ vergleichbaren Werkstoffen hergestellt werden.

Am geltenden Recht, dass der Besuch erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet ist, ist festzuhalten um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist am Eingang der Bar mittels einer Hinweistafel darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Raucherbar handelt. Weiteren Beschränkungen im Betrieb oder gar der Kriminalisierung von Shisha-Bars gilt es, strikt entgegen zu wirken, da der Besuch derartiger Bars in unserer jungen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Bars tragen außerdem dazu bei, dass junge Menschen einen Zufluchtsort finden. Sollten sich die Probleme mit dem Gesundheitsschutz nicht einstellen lassen, muss eine Neubewertung stattfinden. Darüber hinaus muss im ähnlichen Maß wie bei Alkohol- und Tabakkonsum öffentliche Aufklärungsarbeit über die gesundheitlichen Folgen von Shishakonsum geleistet werden.