„Unlautere geschäftliche Handlung“ bei Telefongebühren verhindern

Am 02.03.2017 urteilte der EuGH, dass Service-Telefonnummern für Kunden nicht mehr als der übliche Tarif kosten dürfen. Über diese Nummern sollen die Menschen davon abgehalten werden, sich grundsätzlich oder mindestens telefonisch an beispielsweise ihren Telefonanbieter, den Pannenservice der Autovermietung oder auch an die Behörde des öffentlichen Rundfunks zu wenden. Dies ist laut EuGH eine „Unlautere geschäftliche Handlung“ und somit auch unsozial.

Bis aus dem EuGH Urteil mögliche Änderungen in den deutschen Gesetzen folgen, werden jedoch voraussichtlich mehrere Jahre vergehen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, unmissverständlich und sofort, dass Kunden- und Servicetelefonnummern keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfen. Kostenpflichtige Telefonnummern sollen grundsätzlich weiterhin möglich sein

Berufswahl statt Planzahl für psychologische Psychotherapeuten

Die Psychologie erlebt derzeit eine Übergangsphase zwischen dem derzeitigen Psychologiestudium mit anschließend möglicher Psychotherapie-Ausbildung, Prüfung und Approbation einerseits und dem anstehenden Psychotherapie- Direktstudium inklusive praktischer Anteile und anschließender Approbation andererseits. Dies stellt für diejenigen Psychologen mit Diplom- oder MSc-Abschluss, die späterhin eine Psychotherapie-Ausbildung in Betracht ziehen, ein Problem dar, das einer fairen Lösung dringend bedarf. Zudem wird Psychologie-Absolventen, die ebenfalls den bislang eigentlich erforderlichen Anteil an ECTS im klinischen Bereich erworben haben, dieser Berufsweg zukünftig verwehrt. Daher fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein den Erhalt der Möglichkeit einer Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, sofern eine Person die bestehenden Voraussetzungen für eine solche Ausbildung erfüllt. Zwar soll ein Direktstudium als mögliche Laufbahn bestehen, der Berufszweig des psychologischen Psychotherapeuten jedoch auch weiterhin auch denjenigen Psychologen offen stehen, die sich im Nachhinein für diese Laufbahn entscheiden.

Darf’s ein bisschen Apotheke sein?

Apotheken
Derzeit bestehen hohe gesetzliche Anforderungen an die Apotheken, die es gerade im ländlichen Raum erschweren, ein lukratives Geschäft zu betreiben, was dazu führt, dass gerade dort auch weniger Apotheken entstehen bzw. erhalten bleiben können. Dazu gehört ein eigenes Labor zur Prüfung chemischer Grundstoffe, eine Lagerwirtschaft für Medikamente, die für sich eine Arbeitskraft erfordert, und Weiteres mehr. Dennoch stellen Apotheken vor Ort einen wichtigen Teil der Infrastruktur für uns dar, weshalb wir strukturelle Möglichkeiten schaffen wollen, die den Erhalt oder das Entstehen von Apotheken erleichtern. Wir fordern daher die Lockerung der Anforderungen an Apotheken. So sollen sich auch mehrere Apotheken innerhalb eines Filialverbundes zusammenschließen können, um in einem Einzugsbereich gemeinsam die herkömmlichen personal- und kapitalintensiven Aufgaben einer Apotheke erfüllen zu können. Wichtig ist hierbei, dass beim Transport in einem Filialverbund die hergestellten Medikamente versiegelt sind, sowie generell der Erhalt der Qualität der transportierten Medikamente gewährleistet ist.

Versandhandel
Gerade im Zeitalter der Digitalisierung wächst die Vielfalt an Versandhandelangeboten für Medikamente. Der Online-Versandhandel unterliegt nicht denselben strengen Vorschriften wie Apotheken, benötigen daher weniger hoch qualifiziertes Personal. Insbesondere für ältere Menschen im ländlichen Raum stellen sie jedoch eine wertvolle Alternative zu Apotheken dar. Wir begrüßen innovative Geschäftsmodelle auch im Vertrieb von Medikamenten und unterstützen daher auch die Erlaubnis für Versandhandel, verschreibungspflichtige Medikamente weiterhin vertreiben zu dürfen, da sich so mitunter Rezepte schlichtweg schneller einlösen lassen. Wichtig ist jedoch eine Gleichberechtigung gegenüber Apotheken.

Pharmazie
Im letzten Jahrhundert haben wir viele Krankheiten durch eine erfolgreiche Forschung und vor allem dadurch, dass wir die Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen konnten, zurückdrängen können. Doch auch im 21. Jahrhundert stellt uns die Natur vor neue Herausforderungen. Daher ist uns eine möglichst freie Forschung wichtig, die verschiedenste Ansätze verfolgen und Anreize zum Erfolg setzen kann. Wir weisen als junge Liberale jeglichen Versuch, die Pharmaindustrie zu verstaatlichen, zurück, damit die Forschung in diesem Bereich handlungsfähig bleibt. Wir sehen den Staat und die Politik in der Pflicht, gute Bedingungen für neue Ideen zu schaffen und gleichzeitig eine Fairness auch in dieser Branche zu gewährleisten.

Die Preisgestaltung bei Medikamenten hat zwei Seiten: Auf der einen Seite darf der Preis eines notwendigen Medikaments kein Grund sein, es einem bedürftigen Menschen zu verwehren. Auf der anderen Seite stehen hinter jedem Medikament viele Jahre der Forschung, die zunächst refinanziert werden müssen. Daher liegt es an der Politik, die Kassen in die Lage zu versetzen, so es notwendig ist, auch teure Medikamente zu übernehmen. Ein Patentrecht an Medikamenten bzw. Wirkstoffen hingegen halten wir für unumgänglich. Dennoch fordern wir eine deutlich kürzere Laufzeit von medizinischen Patenten, um zwar den Finanzierungs- und Forschungsanreiz hochzuhalten, aber dennoch auf einem schnelleren Wege auch Generika dem Markt zur Verfügung stellen zu können.

Auch einen wichtigen Anteil zur Preisgestaltung und dementsprechend finanziellen Belastung von Kunden und Kassen stellt derzeit der Mehrwertsteuersatz von 19% dar. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass es hierbei um die Lebensqualität und das Leben von Menschen geht, halten wir eine Senkung der Mehrwertsteuer für apothekenpflichtige Produkte auf 7% und eine Steuerbefreiung für verschreibungspflichtige Medikamente für dringend erforderlich.

Zusatzbeleuchtung an mehrspurigen KFZ – mehr Licht, mehr Sicht, mehr Sicherheit

Die geltenden Richtlinien und Ordnungen sind dahingehend zu ändern, dass mehr Zusatzbeleuchtungen an Nutzfahrzeugen zulässig sind und Fahrzeughalter künftig nicht mehr einer Stilllegung des NFZ ausgesetzt sind.

Insbesondere sind folgende Richtlinien wie folgt zu ändern:

  • 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51; Die genannte Richtlinie besagt, dass NFZ an der Front maximal zwei Zusatzbegrenzungsleuchten zulässig sind. Diese Regelung ist aufzuheben.
  • 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §50; Die genannte Regelung besagt, dass bei NFZ an der Front max. 4 Zusatzscheinwerfer (versenkbar) zulässig sind. Diese Regelung ist aufzuheben.
  • 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54; Die genannte Regelung besagt, dass an NFZ nur Fahrtrichtungsanzeiger paarweise an Front und Heck angebracht werden dürfen. Die Regelung ist aufzuheben, da am Heck mehr Fahrtrichtungsanzeiger sinnvoll sind, an der Front jedoch nicht.
  • 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 51b; Die genannte Regelung besagt, dass an NFZ max. jeweils an Front und Heck zwei sogenannte Umrissleuchten angebracht sein dürfen. Auch hier sind mehr Umrissleuchten insbesondere am Heck des NFZ sinnvoll. Die Regelung ist dahingehend anzupassen.
  • 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52; Die genannte Regelung besagt, das maximal vier Bremsleuchten zulässig sind. Die Regelung ist abzuändern.

Begründung: (Anm. d. Red.: Die Begründung ist nicht Teil des Beschlusses, sondern wurde zum
besseren Verständnis nachträglich angefügt.)

Derzeit wird bei näherer Betrachtung der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) deutlich, dass die Regelungen über die Beleuchtungen von Nutzfahrzeugen (NFZ) durch Maximalbegrenzungen dominiert werden. Das ist deswegen irritierend, weil mehr Beleuchtung an Fahrzeugen – wie gemeinhin bekannt – zumeist auch für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgt. Die Gefahr der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer sehen wir deswegen nicht als gegeben, weil sich dies durch die Intensität und Beschaffenheit der Beleuchtungskörper entscheidet, die anderweitig geregelt ist, nicht jedoch durch die Anzahl. Gerade am Beispiel der Zusatzbeleuchtung wird deutlich, dass eine Maximalzahl leicht ad absurdum zu führen ist.

Paragraphenbremse einführen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für den Bürokratieabbau und die Deregulierung ein. Normen, Gesetze, Rechts- und Verwaltungsvorschriften greifen tief in das Leben eines jeden Menschen ein. Der stetige Zuwachs von Rechtsnormen zeigt, dass Vorgaben viel mehr neu geschaffen werden, als dass Normen abgeschafft werden. Ab sofort sollen bei Erlass eines neuen Gesetzes, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift, folgende Merkmale erfüllt sein:

Einführung einer Sunset-Regelung. Dies bedeutet, dass neue Normen automatisch eine zeitliche Befristung erhalten. Bevor diese ggf. einfach gesetzlich verlängert werden, muss eine positive Evaluierung erfolgen. Dafür muss abschließend nachgewiesen werden, dass das von der angepeilten Norm verfolgte Ziel nur über den Erlass einer Rechtsvorschrift ermöglicht werden kann. Bestehende Vorschriften sollen in einem angemessenen Zeitraum evaluiert und ggf. aufgearbeitet werden. Im Sinne der Transparenz fordern wir eine Digitalisierung des Bestands der Verwaltungsvorschriften, so dass diese öffentlich übersichtlich online einsehbar sind. Die Überprüfung soll durch ein Parlamentsgremium erfolgen. Über die Veröffentlichung der Überprüfung ist im Einzelfall zu befinden.

Begründung: (Anm. d. Red.: Die Begründung ist nicht Teil des Beschlusses, sondern wurde zum
besseren Verständnis nachträglich angefügt.)

Mit jedem Jahr gibt es mehr Normen, Gesetze, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die damit immer unübersichtlicher werden. Auch dadurch entsteht immer mehr bürokratischer Aufwand. Viele dieser Gesetze werden mit der Zeit überflüssig oder sind schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Durch eine Sunset-Regelung könnte dem entgegen gewirkt werden. Die Evaluierung für eine Verlängerung muss nicht im Parlament vollzogen werden. Durch eine Einzelfallentscheidung über die Prüfung der Veröffentlichung soll bspw. die ggf. notwendige Geheimhaltung gewährleistet sein.

Tabaksteuergesetz der Praxis anpassen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, das Tabaksteuergesetz (TabStG) zu liberalisieren. Das bestehende Tabaksteuergesetz verbietet es, lose Tabakmengen an Endverbraucher zu verkaufen. Der § 16 des TabStG ist dahingehend zu ändern, dass es erlaubt ist, lose Tabakmengen von bereits verzollten Tabak an Endkunden weiterzugeben.