Im Zweifel für die Freiheit des Kindes

Freie Menschen bestimmen selbst über ihr Leben. Sie treffen Entscheidungen auch über ihren Körper selbst und ohne Bevormundung. Sie tun dies, weil sie vernunftbegabt und einsichtsfähig sind. Das gilt sogar dann, wenn ein Mensch sich zu seinem eigenen Nachteil entscheidet, gar seinen Körper verletzt.

Kinder passen nicht in dieses Bild, können solche Entscheidungen nicht treffen. Sie kennen nicht die Risiken von Eingriffen an ihrem Körper und können ihren Willen noch nicht artikulieren. Deshalb müssen ihre Eltern solche Entscheidungen für sie  und zu ihrem Wohl treffen. Grundsätzlich ist jede Substanzverletzung eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung. Ihre Rechtmäßigkeit bedarf also einer Rechtfertigung. Unstrittig kommt dabei die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung in Betracht. Keine Rechtfertigung eines solch schwerwiegenden, irreversiblen Eingriffs stellt jedoch das Vorliegen rein ästhetischer oder religiöser Motive dar.

Zweifelsohne erkennen die Jungen Liberalen die Religionsfreiheit und das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht des Grundgesetzes an. Diese Grundrechte müssen jedoch der Abwägung mit anderen, ebenso wichtigen Verfassungsgütern standhalten. Dazu zählen namentlich die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht sowie die Religionsfreiheit des Kindes. Grund und Grenze des elterlichen Sorge- und Erziehungsrechtes ist das Wohl des Kindes.

Eine Beschneidung im Genitalbereich, gerade im nichteinwilligungsfähigen Alter, ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Es kann dabei nicht auf eine angebliche Unbedenklichkeit des Vorgangs verwiesen werden. Nachgewiesenermaßen kann es zu einer schwerwiegenden psychischen und physischen Beeinträchtigung eines beschnittenen Kindes hinsichtlich seiner sexuellen Empfindsamkeit im Erwachsenenalter kommen. Auch vermutete hygienische Vorteile können eine fehlende medizinische Indikation nicht ersetzen. Gerade als Liberale setzen wir uns immer für die Freiheit und Selbstbestimmung ein. Dies muss gerade dann gelten, wenn so sensible Bereiche wie die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und über die eigene Sexualität betroffen sind. Natürlich spielt die männliche Beschneidung im Islam und Judentum eine zentrale Rolle. Jedoch kann keine religiöse Vorschrift über dem Grundgesetz stehen und auch Religionsgemeinschaften sind angehalten, ihre Regeln auch anhand zentraler Menschenrechte immer wieder zu hinterfragen und nötigenfalls zu reformieren.

Entscheidet sich ein Jugendlicher im religionsmündigen Alter für eine Beschneidung, so ist dies ein Ausdruck von Religionsfreiheit und gelebtem Glauben. Dabei ist jedoch insbesondere bis zum 18. Lebensjahr zu gewährleisten, dass es sich um eine freie Entscheidung des Kindes handelt und der Eingriff medizinisch sicher durchgeführt wird. Wir fordern darüber hinaus, dass die FDP sich für eine EU- weite Regelung einsetzt, um zu verhindern, dass der Eingriff in Nachbarländern durchgeführt wird.

Klares Nein zu Alkoholverboten auf Straßen und Plätzen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen Alkoholverbote in der Öffentlichkeit ab. Das derzeit in Hamburg diskutierte Alkoholverbot auf ausgewählten Straßen und Plätzen gibt Anlass zur Besorgnis vor einer neuen Welle von Verkaufs- und Konsumverboten in der Öffentlichkeit. Mit einem solchen Verbot werden nicht nur Menschen in ihrer Freiheit beschnitten, sondern auch wirtschaftliche Existenzen bedroht. Ein Verbot löst dabei keine Probleme. Vielmehr werden ganze Szenen lediglich in andere Straßenzüge verbannt. Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit müssen mit den herkömmlichen polizeilichen Mitteln begegnet werden. Zudem ist Aufklärung und Prävention der richtige Weg zur Bekämpfung des Alkoholismus.

Kostenfreier Kirchenaustritt

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Möglichkeit eines kostenfreie  Kirchenaustritts. Die bisherige „Austrittsgebühr“ ist nicht mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren.

GEMA – Eine Reform muss her!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für eine grundlegende Reformder Rahmenbedingungen der GEMA ein. Das Eigentum der Künstler muss dabei im Vordergrund stehen. Die GEMA nimmt im Markt der Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung ein. Das Patentamt hat es seit Gründung der GEMA noch nie zugelassen, dass sich eine Konkurrenz-Institution zur GEMA gründen konnte. Diese Monopolstellung ist der Grund für die Missstände, mit denen sowohl die Künstler als auch die Konsumenten der GEMA zu arrangieren haben. Dazu gehören die ungerechte Verteilung der Umlage auf die Künstler genauso wie die intransparente  Gebührenordnung. Das Patentamt muss seine Sperre entziehen, sodass es zu einem Wettbewerb kommen kann. Eine Konkurrenz-Institution zur GEMA könnte die Missstände beheben und zu einem verbraucherfreundlicherem Umfeld führen. Die Monopolstellung der GEMA ist aufzubrechen, die Öffnung der Verwertungsgesellschaften für den Markt sind überfällig. Um dies zu gewährleisten, ist §3 I Nr. 3 UrhWahrnG zu streichen. Die bisherige Regelung der „GEMA-Vermutung“ bei einer geplanten Aufführung von GEMA-freier Musik ist zu streichen und in eine Nachweispflicht der GEMA umzuwandeln.

Die derzeitige Regelung, die den Kauf von Speichermedien mit einer Abgabe belastet, ist aufzuheben.

Sag doch, was DU willst!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein bekennen sich zur Presse- und Meinungsfreiheit als Grundwert unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Eine Relativierung dieser Freiheit aus vermeintlichen politischen, ethnischen, religiösen oder anderen Empfindlichkeiten lehnen wir strikt ab. Unsere Demokratie kann auch mit unangenehmen Meinungen umgehen. Demokratie lebt von ihrer Individualität, die sie durch das Zusammentreffen vieler Meinungen erhält. Toleranz und Akzeptanz sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Demokratie sucht den Diskurs. Der friedliche Meinungsaustausch ist nicht nur geduldet, sondern ausgesprochen erwünscht. Ein ideologiefreier und konstruktiver Dialog sollte dabei im Vordergrund stehen. Gewalt darf beim Durchsetzen einer Meinung niemals eine Lösung sein.

Im Zuge dessen verurteilen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein die Übergriffe und gewaltsamen Demonstrationen gegen westliche Botschaften nach Veröffentlichungen von islamkritischen Karikaturen und satirischen Äußerungen sowie Visualisierungen dieser in der Vergangenheit. Dennoch lehnen wir es entschieden ab, den eigenen Wert der Presse- und Meinungsfreiheit in solchen Fällen aufzugeben und den Forderungen nach Zensur nachzugeben. Wir fordern stattdessen, dass die gesetzlichen Grundlagen für Zensurvorhaben aufgehoben werden

Tourismus für ein modernes Schleswig-Holstein

Der Tourismus ist für das Land Schleswig-Holstein von herausragender Bedeutung. Eine Vielzahl verschiedenster Berufe finden Platz in der schleswig-holsteinischen Tourismusbranche. Von der Hotelfachangestellten über den nebenberuflichen Barkeeper zum ehrenamtlichen Wattführer, eine Vielzahl an Möglichkeiten und Chancen. Mit ihren über 160.000 Arbeitsplätzen ist die Tourismusbranche einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren für das Land.

Ziel liberaler Tourismuspolitik muss es sein, die bestehenden Standorte zu stärken, die Aufstrebenden zu fördern und Neue zu schaffen. Dabei sollen vor allem Bürger vor Ort Verantwortung für die Tourismusbranche- und verbände vor ihrer Haustür übernehmen. Damit dieses Engagement gefördert werden kann, sollen lokale Tourismusorganisationen gegründet werden. Diese sollen durch das Wirtschaftsministerium unterstützt werden, wobei das Wirtschaftsministerium nicht als Lenker oder gar Verwalter, sondern als helfende Hand auftreten muss. Eine finanzielle Förderung der Verbände durch das Land erfolgt nicht. Die einzelnen Verbände wissen, wie die Tourismusbranche vor Ort gestärkt werden kann und wie die individuellen Eigenschaften und Gegebenheiten der Regionen und Orte besser herausgestellt und vermarktet werden können. Dadurch soll vor allem ein dynamischeres Tourismuskonzept entstehen, das auf regionale Gegebenheiten Rücksicht nimmt und deren Stärken herausstellt. Die dadurch entstehende Individualität der Förderung des Tourismus, führt zudem zu einem System, das schnell auf Veränderungen vor Ort reagieren kann.

Die Betriebe der Tourismusbranche befinden sich inmitten eines notwendigen Strukturwandels. Dieser ist nach Kräften zu unterstützen. So müssen Beratungsmöglichkeiten über Chancen und zukunftsorientierte Strategien, gerade auch für Kleinbetriebe, geschaffen werden. Mittelfristig ist aber auch im Tourismusbereich die Subventionierung, insbesondere die einzelbetriebliche Förderung als Konsolidierungsbeitrag für die Sanierung des Haushaltes abzuschaffen. Die finanzielle Unterstützung der Branche muss sich auf die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und regionale Strukturen beschränken.

Mit dem Tourismuskonzept des Landes aus dem Jahr 2006 konnte ein wichtiger Innovationsschub zur strategischen Neuausrichtung geleistet werden. Allerdings konnten noch nicht alle Punkte vollumfänglich verwirklicht werden. Das Konzept ist daher umfassend zu evaluieren und an die Rahmenbedingungen anzupassen.

Ein liberales Tourismuskonzept steht für größtmögliche Freiheit. Dies gilt natürlich auch für Öffnungszeiten der Geschäfte. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen deshalb die geplanten Einschränkungen bei der Bäderregelung ab. Vielmehr kommt es darauf an, die von Kiel diktierten Regelungen zu flexibilisieren, um den verschieden Standorten Wachstum zu ermöglichen. Die landesweite Ausdehnung der Bäderregelung auf ganz Schleswig-Holstein und die Ausweitung auf weitere Sonntage im Jahr ist dafür nur ein erster Schritt. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, den Geschäftsinhabern selbst zu überlassen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten diese ihre Geschäfte öffnen wollen. Das Ladenöffnungszeitengesetz ist entsprechend auf eine 7×24 Regelung anzupassen.

Im Zuge des demografischen Wandels wird sich auch die Tourismusbranche auf ältere Gäste einstellen müssen. Hierbei liegt im Bereich des Gesundheitstourismus ein erhebliches Potential für das Tourismusland Schleswig-Holstein. Luftkurorte und Seebäder sind deshalb als Tourismusorte umgehend auszubauen.

Um Potenziale des Binnentourismus zu steigern und Gäste zu binden, die sonst in Skandinavien ihren Zelturlaub verbringen, soll in Schleswig-Holstein ein Jedermannsrecht nach schwedischem Vorbild eingeführt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Privateigentum weiterhin geschützt und vom Jedermannsrecht nicht umfasst ist. Ferner sollen Naturschutzgebiete und besondere Flächen von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Verbundenheit und Auseinandersetzung der Menschen mit der Natur und Umwelt sollen ebenso wie der Zelttourismus gefördert werden.

Um die Attraktivität der Tourismusgebiete in Schleswig-Holstein zu erhöhen und damit die Wirtschaftskraft der Branche auf lange Sicht zu stärken, ist eine leistungsfähige Infrastruktur unerlässlich. Gerade im Wettbewerb mit den Nachbarbundesländern und dem skandinavischen Raum ist es umso wichtiger, den Ausbau der Verkehrswege nicht zu verzögern, vielmehr bedarf es einer Beschleunigung dessen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Landesregierung auf, ihren destruktiven Kurs in der Verkehrspolitik sofort einzustellen und endlich die Bedeutung der großen Verkehrsprojekte 59 wie der A20 mit westlicher Elbquerung und des Ausbaus der B5/ A23 bis zur dänischen Grenze anzuerkennen. Den Bau durch Einstellung von Genehmigungsverfahren zu verzögern, ist kontraproduktiv und vor den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins nicht zu verantworten. Tagesgäste und Kurzurlauber prägen seit Jahren immer mehr die Schleswig-Holsteinische Tourismusbranche, dieser Zweig droht, bei dem derzeitigen Kurs der Landesregierung wegzubrechen. Dies wäre ein unglaublicher Verlust für die Schleswig-Holsteinische Wirtschaft.

EU-Verantwortung im internationalen Handel übernehmen

Die EU engagiert sich einerseits in entwicklungspolitischen Bereichen, um LDCs (Least Developed Countries) beim Aufbau einer eigenen starken Wirtschaft zu unterstützen. Andererseits betreibt die EU durch ihre Agrarsubventionen in Milliardenhöhe jedoch enorme Wettbewerbsverzerrungen und damit insbesondere für die LDCs enorme Wettbewerbsnachteile, da die Weltmarktpreise für Agrarprodukte niedrig gehalten werden. Zudem geht die EU mit ihren Überproduktionen oder mit den auf dem europäischen Markt unabsetzbaren Produkten in die Märkte von LDCs. Damit wird bewirkt, dass die heimische Produktion der Agrarprodukte heruntergefahren wird oder ganz aufgegeben wird, was wiederum zum millionenfachen Verlust an Arbeitsplätzen geführt hat und weiterhin führen wird. Dazu kommt, dass die EU LDCs auf verschiedene Arten dazu zwingt, ihren Markt für EU-Produkte offen zu halten und sie sich nicht etwa durch Zölle schützen dürfen.

Um die genannten Probleme zu lösen, sollte auch im eigenen Interesse stets das Ziel sein, alle Agrarsubventionen abzuschaffen. Da mittelfristig nicht abzusehen ist, dass dies passieren wird, müssen in der Zeit des Übergangs Maßnahmen getroffen werden:

Exportsubventionen schnellstmöglich abschaffen
Die Bemühungen um die Abschaffung der Exportsubventionen müssen ernsthafter angegangen werden. Es reicht nicht, dass dies von der EU als Fernziel festgesetzt wurde. Spätestens bis 2015 sollen alle Exportsubventionen gemäß WTO-Vorgaben abgeschafft sein. Dazu sollte die EU bei internationalen Verhandlungen mehr Druck auf Länder ausüben, deren Höhe der Exportsubventionen sich kaum verändert hat.

Direktzahlungen als handelsverzerrend klassifizieren
Die WTO-Klassifizierung der Direktzahlungen als nicht handelsverzerrend, auf die sich die EU mit den USA geeinigt hat, entspricht nicht der Realität, da Direktzahlungen die Produktionskosten je Einheit senken und die Produkte somit zu einem niedrigeren Preis angeboten werden können, was wiederum den Preis auf  dem Weltmarkt senkt. Da die LDCs sich keine Direktzahlungen leisten können, sind sie davon besonders betroffen und mit ihren Produkten nicht wettbewerbsfähig. Aus diesem Grund sollen Direktzahlungen als handelsverzerrend klassifiziert werden. Dies hätte etwa zur Folge, dass die EU und die USA zu enormen Strafzahlungen verpflichtet wären und sie gezwungen wären, ihre Subventionen möglichst bald abzubauen.

EU-Produktstandards überprüfen
Seit die EU 2006 immer mehr Freihandelsabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen hat, hat sie gleichzeitig immer mehr Produkt-Standards eingeführt und auf diese Weise viele Importe aus dem Ausland verhindert. Dabei handelt es sich nicht selten um rein technische Standards, die zudem seit Kurzem auch privat gesetzt werden können. Aus diesem Grund sind sämtliche Standards, die seit 2006 eingeführt wurden, hinsichtlich ihrer protektionistischen Wirkung und ihrer Notwendigkeit zu überprüfen. Dabei soll ein unabhängiges Gremium herangezogen werden, in dem auch NGOs beteiligt sind.

Klagen für LDCs vereinfachen
Da den LDCs oftmals Know-How und die finanziellen Mittel fehlen, um gegen handelsverzerrende Maßnahmen anderer Länder gerichtlich etwa bei der WTO vorzugehen, sind die Prozesskosten im Vorfeld von den jeweiligen Parteien auszulegen. Im Falle der Abweisung des Antrags trägt der Antragsteller die Prozesskosten in voller Höhe. Im Falle des Stattgebens der Klage sind die Prozesskosten von der Gegenpartei zu tragen. Die Möglichkeit des Vergleichs ist gegeben. Auf diese Weise wird den LDCs etwas in die Hand gegeben, um sich gegen den Protektionismus anderer Länder zu wehren.

EEG ersetzen – Einen Schritt weg von der Planwirtschaft im Strommarkt

Die bisherige Förderung von regenerativen Energiewandlern über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist abzuschaffen. Statt einer festen Einspeisevergütung und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sollen die Stromversorger künftig eine prozentuale Mindestmenge an sogenanntem „grünem Strom“ in ihre Strombereitstellung aufnehmen müssen.

Dieses sogenannte Wettbewerbsmodell Erneuerbare Energien (WEE) hält die Versorger dazu an, den günstigsten regenerativ hergestellten Strom zu beziehen, statt Strom aus verschiedenen regenerativen Quellen zu vorgegebenen Preisen abnehmen zu müssen. Der Wettbewerb um die günstige und effizienteste Stromquelle wird zu neuer Innovationsfähigkeit auf dem Markt für erneuerbare Energien führen. Verbraucher werden hierdurch außerdem von den Belastungen der EEG-Umlage befreit und dadurch entlastet.

Die Jungen Liberalen sehen das WEE als ersten Schritt weg von den planwirtschaftlichen Methoden und Vorgaben der Energiewirtschaft als Übergangsschritt zu einem wirklichen Energiemarkt.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich dafür aus, die bereits bestehenden Anlagen schnellstmöglich in das WEE zu überführen. Verträge sind dafür möglichst kostensparend aufzulösen.