Sichere Renten für eine gerechte Zukunft

Die Gestaltung einer fairen Rentenpolitik ist eine der zentralen Herausforderungen für die Politik. Das bisherige, generationenübergreifend finanzierte Umlagemodell ist in Zeiten des demographischen Wandels und einer massiv alternden Gesellschaft nicht mehr zu finanzieren. Die Belastungsgrenze für die Einzahler ist bereits überschritten, der Fehlbetrag wird aus dem laufenden Steuerhaushalt beigetragen – mit dem Ergebnis von weniger Innovationen und Investitionen sowie höheren Schuldenbergen. Es bedarf eines neuen Systems kapitalgedeckter Altersvorsorge, in dem ein jeder Bürger in demselben Topf einzahlt, aus dem seine späteren Rentenbezüge stammen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern daher:

I. Rentenstrukturmodel
Es bedarf einer staatlich bereitgestellten Mindestrente, die allen Bürgern, unabhängig vom Einkommen, mit Erreichen des Renteneintrittalters zusteht. Diese Mindestrente wird über eine Kopfpauschale kapitalgedeckt finanziert. Die Einzahlung beginnt mit der Geburt und ist bis zur Aufnahme einer Beschäftigung mit eigenem steuerpflichtigen Einkommen oder dem Erreichen des 25. Lebensjahres von den Eltern zu leisten. Können die Eltern oder später der Beitragspflichtige selbst die Pauschale nicht entrichten, so übernimmt der Bund, im Rahmen der Sozialleistungen, diese Zahlungen aus Steuermitteln. Alle Beiträge fließen in einen staatlichen Fond, der die Mittel treuhänderisch verwaltet und sicher anlegt. Risikoinvestments und Spekulationen sind nicht gestattet. Die Aufsicht über diesen Fond liegt beim Bundestag. Die Mittel dürfen nicht zweckfremd (z.B. in laufenden Haushalten) eingesetzt werden. Für die im Fond eingezahlten Mittel haftet der Staat in voller Höhe.
Jeder Bürger ist darin frei zusätzlich zur staatlichen Mindestrente eine betriebliche oder private Altersvorsorge zu betreiben. Diese können ohne finanzielle Nachteile auf die Mindestrente aufgeschlagen werden. So ergibt sich ein Drei-Säulen-Modell aus staatlicher, betrieblicher und privater Rente, in welchem ein jeder die individuell beste Vorsorge treffen
kann.

II. Grundsicherung im Alter / Höhe von Renten
Die Grundabsicherung im Alter wird durch die Mindestrente garantiert. Die Höhe der Mindestrente und die Beiträge müssen entsprechend angepasst sein. Dabei ist das Niveau der Grundsicherung als Maß anzusetzen.

III. Renteneintrittsalter
Der Bemessungspunkt für den Renteneintritt ist das 69. Lebensjahr. Ein früherer Rentenbeginn der staatlichen Mindestrente ist nicht möglich. Eine freiwillige Frühverrentung über die betriebliche oder private Rentenversicherung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Erwerbsunfähigkeit greifen die sozialen Sicherungssysteme oder private Vorsorgemechanismen.

IV. Beamte
Beamte nehmen normal an der staatlichen Mindestrente teil. Zusätzlich ist der Dienstherr verpflichtet, einen Fond als betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Die Zahlungen hieraus ersetzen inklusive der Mindestrente die bisherigen Pensionszahlungen.

V. Abgabepflichten auf Renten/ Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner
Die Rentenbezüge aus Mindestrente, betrieblicher Rente und privater Rente sind vollumfänglich steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, sind die Beiträge zu allen Rentenversicherungen einkommenssteuerbefreit. Ein Arbeitsverbot für Rentner gibt es nicht. Die Renten werden unabhängig vom Gehalt abschlagsfrei ausgezahlt.

VI. Schonkapital und Vererbung
Bei der Berechnung von Ansprüchen auf ALG 2 werden die erworbenen Rentenansprüche berücksichtigt. Dies gilt nicht für die Mindestrente, als auch betriebliche und private Renten, die nicht vor dem 69. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Diese sind automatisch Teil des Schonkapitals. Die Beiträge zur Mindestrente fallen im Falle des Todes vor dem 69. Lebensjahr, nach Abzug der vom Staat geleisteten Beiträge, an die Erbgemeinschaft. Im Todesfall nach Beginn des Rentenbezuges fällt das Rentenkapital bis zu zehn Jahre nach Renteneintritt, nach Abzug der vom Staat geleisteten Beiträge, an die Erbgemeinschaft, über zehn Jahre nach Renteneintritt fällt das Restkapital zweckgebunden zur Finanzierung von Rentenbeiträgen an den Staat. Die privatrechtlichen Rentenversicherungen bleiben hiervon unberührt.

VII. Übergangsbestimmungen
Der Übergang von umlagefinanzierten Renten zu kapitalgedeckten Mindestrenten ist mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden. Die nach altem Modell erwirtschafteten Renten müssen weiterhin finanziert werden, während das neue System bereits Beiträge erfordert. Für alle neuen Geburtenjahrgänge soll ausschließlich die kapitalgedeckte Mindestrente gelten, während die bereits Geborenen in eine Mischfinanzierung übergehen. Nach Alter bzw. Länge der Erwerbstätigkeit gestaffelt ergeben sich abgestufte Beitrags- und Rentensätze. Fehlende Gelder werden aus dem Haushalt bereitgestellt. Ziel muss es sein, jedem ein würdiges Leben im Alter zu gewährleisten. Ein solcher Gesundungsprozess des Rentensystems erfordert die Mithilfe der gesamten Gesellschaft. Auf zukünftige Rentenerhöhungen über das Maß der
Mindestrente hinaus, ist daher ab sofort zu verzichten.

Liberale Agrarpolitik 2012

Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Menschen und Natur in Schleswig-Holstein sind von der Landwirtschaft geprägt. Als älteste aller Wirtschaftsformen im Land ist ihr Bestand für alle Schleswig-Holsteiner von enormer Bedeutung. Nicht nur, um weiterhin die Nahversorgung mit gesunden Lebensmitteln zu gewährleisten, sondern auch, um die zahlreichen Arbeitsplätze und die hohe Wirtschaftskraft im Land zu sichern. Eine moderne Landwirtschaft ist nicht nur ökonomisch effizient, sondern auch ökologisch nachhaltig und trägt so zum Anwachsen von Wohlstand und Schutz des Naturraumes gleichermaßen bei. Liberale Agrarpolitik muss diese beiden Attribute als Leitlinien betonen. Sie muss Chancen und Freiräume ermöglichen, zugleich aber den Verbraucher und dessen Schutz im Blick behalten.

1. Moderne Landwirtschaft
Die Landwirte in Schleswig-Holstein stehen vor großen Herausforderungen, zu deren Bewältigung liberale Agrarpolitik der Schlüssel sein muss. Der Erhalt der Arbeitsplätze im Agrarsektor und die Rückführung der Landwirtschaft in eine von Subventionen unabhängige gute ökonomische Lage müssen oberste Ziele aller Anstrengungen sein. Dazu brauchen die Landwirte unternehmerische Freiräume in der immer größer werdenden Regelungsflut. Der Abbau des durch EU und Bundesregierung geschaffenen Bürokratieaufwandes hat daher oberste Priorität. Die Arbeitszeit sollte in Hof und neue Innovationen investiert werden, nicht in unnötige Schreibtischarbeit. Gleichzeitig müssen auch die gesetzlichen Regelungen an die neu entstehende Vielzahl unterschiedlicher Betriebsformen angepasst werden. Staatliche Eingriffe und Subventionen in den Agrarmarkt schädigen die Landwirtschaft in unbeteiligten Drittstaaten und bringen die Landwirte in eine ökonomische Abhängigkeit von Fördergeldern. Anstatt Innovationsanreize zu setzen, fördern die Agrar-Subventionen das Verharren in alten Strukturen. Daher sind langfristig alle Subventionen von EU, Bund und Ländern zu streichen. Dies kann aufgrund der starken Abhängigkeit der Landwirte allerdings nicht sofort geschehen. Um Veränderungen und Innovationen die notwendige Zeit zu geben, erscheint den Jungen Liberalen Schleswig-Holstein das Jahr 2030 als endgültiges Ausstiegsjahr sinnvoll. Der Abbaupfad soll bis dahin kontinuierlich und gesetzlich festgeschrieben verlaufen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die auf EU- Ebene beschlossene Abschaffung der Milchquote zum Jahr 2015 als ersten Schritt zu einem deregulierten Agrarmarkt. Die traditionell als Familienbetriebe geführten Höfe in Schleswig-Holstein sind Ausdruck der mittelständischen Orientierung der deutschen Wirtschaft und damit im Wettbewerb mit Großkonzernen vor marktfremden Nachteilen zu bewahren. Das Sondererbrecht der Höfeordnung ist beizubehalten und die teilweise existenzbedrohende Erbschaftssteuer unbedingt zu verhindern.

2. Erneuerbare Energien in der Landwirtschaft
Zunehmend hat sich die Energieerzeugung zu einer wichtigen Einnahmequelle der Landwirtschaft entwickelt. Die Landwirte spielen bei der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien eine wichtige Rolle. Dies sowohl durch die Bereitstellung von Flächen für die Wind- und Solarenergie als auch durch die Verstromung von Biogas. Der Trend zur effizienten Nutzung der Flächen für kombinierte Lebensmittel- und Energieerzeugung ist zu begrüßen. Trotzdem muss auch in der Energieerzeugung das Prinzip der freien Preisbildung und des fairen Wettbewerbs ohne Subventionen gelten. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein begrüßen deshalb die Novelle des „Erneuerbare Energien Gesetzes“ (EEG) und die damit verbundene Abschaffung der Förderung von Solarstrom. Dies muss nun konsequent in allen alten wie neuen Energiebranchen fortgesetzt werden. Besonders die Förderung von Strom aus Biogas lehnen wir ab. Die wahrnehmbare komplette Umstellung auf die Erzeugung von Mais für Biogasanlagen hat schwerwiegende ökologische und ökonomische Folgen, nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in Drittstaaten. Die „Richtlinie zur Förderung der energetischen Nutzung von Biomasse“ ist umgehend auszusetzen und nicht weiter zu verlängern. Die vorhandenen Biogasanlagen sind kritisch auf ihre Effizienz, Kraft-Wärmekopplung und die Möglichkeit zur Umstellung des Betriebes auf Kurzumtriebsplantagen zu überprüfen.

3. Tierschutz
Tierquälerei und unnötiges Leid von Tieren ist mit liberalen Grundsätzen nicht vereinbar. Für die verschiedenen landwirtschaftlich genutzten Tierarten müssen verbesserte Haltungsbedingungen und tierartgerechte Fütterung vorgeschrieben werden. Dies geschieht im Interesse der Tiere wie der Verbraucher. In der Geflügelzucht muss es deutlich reduzierte Besatzdichten ebenso geben, wie ausreichend Scharrflächen und Tageslicht. Die Mästung über die physischen Belastungsgrenzen und die Kürzung von Schnäbeln müssen verboten werden. Gleiches gilt für das Kupieren der Schwänze von Schweinen. Alle Eingriffe in die Gesundheit des Tieres (Enthornung, Zahnkürzung, Kastration) dürfen nur unter Betäubung durchgeführt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Schlachtvorgang. Das betäubungslose Schächten lehnen wir ab. Auch für Tiertransporte bedarf es zukünftig strengerer Regeln und einer strikteren Überwachung.

4. Ökolandbau
Der ökologische Landbau stellt eine gleichwertige Alternative zur konventionellen Landwirtschaft dar. Es ist zu begrüßen, dass eine zunehmende Anzahl an Landwirten der erhöhten Nachfrage der Verbraucher folgt und den Betrieb umstellt. Die Umstellung und der Betrieb der Bio-Höfe sind jedoch nicht durch Subventionen zu unterstützen. Eine ideologische Bevorzugung einer der beiden Formen darf nicht stattfinden.

5. Forstwirtschaft
Die konsequente forstwirtschaftliche Nutzung der Waldflächen in Schleswig-Holstein ist ökologisch wie ökonomisch von hoher Bedeutung. Einen Nutzungsverzicht darf es nur dort geben, wo dies naturschutzfachlich unausweichlich erscheint. Eine Erweiterung der Waldfläche von jetzt 10% auf 12,5% der Landesfläche ist anzustreben. Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in die Natur sollen zur Neuwaldbildung genutzt werden. Nicht zu unterschätzen ist auch der touristische Nutzen größerer Waldflächen. Diese sollen durch Lehr- und Wanderpfade sowie gute verkehrstechnische Anbindung stärker als bislang erschlossen werden.

6. Fischerei
Die gewerbliche Fischerei in Schleswig-Holstein befindet sich an einem Tiefpunkt der Entwicklung. Beschäftigtenzahl und Umsatz sind stark rückläufig. Ursächlich sind insbesondere die strikten Fangbeschränkungen der EU. Für das übergeordnete Ziel des Artenschutzes und der nachhaltigen Fischereiwirtschaft sind diese aber sinnvoll gesetzt. Die Unternehmen in Schleswig-Holstein müssen intelligente Lösungen entwickeln, um dennoch wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Politik hat diese Bemühungen aktiv zu begleiten. Eine wichtige Möglichkeit ist die Nutzung von Aquakulturanlagen. Allerdings bedarf es hier, ebenso wie in der Nutztierhaltung an Land, klare Regularien und strikte Kontrollen derselben. Nur so kann die Gesundheit der Tiere und letztlich ein qualitativ hochwertiges Produkt gewährleistet werden.

7. Grüne Gentechnik
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich für die Nutzung der Grünen Gentechnik aus. Diese ist sowohl aus sozialer, ökologischer als auch ökonomischer Sicht ein wichtiger Faktor in der Lebensmittelproduktion und in vielen Teilen der Welt bereits jetzt eine Erfolgsgeschichte. Der mündige Verbraucher steht für uns im Mittelpunkt der Debatte. Die Verbraucher werden selbst entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Produkte konsumieren oder nicht. Deshalb bedarf es einer deutlichen Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel und einer ideologiefreien Aufklärungskampagne.

8. Verbraucherschutz
Der mündige Verbraucher muss die Freiheit haben, seine Entscheidungen auf Grundlage umfassender und sachlicher Informationen in einem transparenten Markt mit fairen Wettbewerbsbedingungen treffen können. Verbraucherbildung und – aufklärung sind daher von äußerster Wichtigkeit. Eine bevormundende Verbotskultur, bei der Verbraucher unter Zuhilfenahme von Verboten vor möglichen Risiken geschützt werden sollen, lehnen wir ab. Es ist nicht Aufgabe der Politik, die Menschen vor dem Markt zu schützen, vielmehr muss sie die Menschen im Markt stärken und das notwendige Rüstzeug mitgeben. Die eindeutige Kennzeichnung von Gütern, vor allem von Lebensmitteln, ist ein wichtiger Baustein für die aufgeklärte Entscheidung der Verbraucher. Eine wertende Angabe, wie etwa eine Lebensmittelampel, lehnen wir jedoch ab. Die Verbraucher müssen durch Schulbildung und Aufklärungskampagnen vielmehr in die Lage versetzt werden, diese Wertung selbst vorzunehmen. Dies erfordert eine gute Ausbildung der Lehrer und entsprechenden Raum in den Lehrplänen. Einen wesentlichen Teil der Aufklärung und Rechtsberatung findet durch die Verbraucherzentralen statt. Dieser unabhängige Service ist personell und finanziell weiter zu stärken. Gleiches gilt für unabhängige Informationsportale und Produkttester. Ein effektiver Schutz der Verbraucherrechte ist auch im Internet von Nöten. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien ist durch geeignete Mittel sicherzustellen. Die rechtlichen Hilfsmittel im Netz sind zu stärken.

Zulassung der Kryonik in Deutschland

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich dafür aus, die Kryokonservierung von Verstorbenen in Deutschland zuzulassen.

Beschränkung der Befreiung des SSW von der 5% Hürde

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, das Landtagswahlrecht so zu ändern, dass die Ausnahme des SSW von der 5% Hürde auf die Wahlkreise beschränkt wird, in denen eine relevante dänische und friesische Minderheit lebt.
Sofern die 5% Hürde nicht überschritten wird, sollen nur die im Landesteil Schleswig erzielten Ergebnisse beim Verhältniswahlrecht berücksichtigt werden.

Ablehnung von Mindestlöhnen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und so genannte Lohnuntergrenzen ebenso ab wie Mindestlöhne, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung von einer Kommission der Tarifpartner festgelegt werden.

Förderung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein: Absolventen-Stipendium für Existenzgründer

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Neuauflage eines bundeslandweiten Förderprogramms zur Unterstützung junger Existenzgründer mit innovativen Gründungsvorhaben ein. Das bisherige Stipendium für Gründer wurde über die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein ausgegeben, die allerdings zum Ende des Jahres 2011 geschlossen wurde. Um Schleswig-Holstein auch weiter als Gründerland erhalten zu können und wirtschaftlich zu wachsen, ist es unerlässlich, dass Existenzgründer mit innovativen Gründungsvorhaben gefördert werden sollten.

Die Finanzierung setzt sich anteilig aus dem europäischen Sozialfonds und privaten Fördermitteln zusammen. Das Stipendium soll an der Investitionsbank angesiedelt werden.

Gegen die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich gegen einen Zwang für Selbstständige zur Zahlung von gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen aus, da dies eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit darstellt.

Grenze zur Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine Anhebung der Grenze zur Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro ein.

Klares Nein zur PKW-Maut

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die FDP aufgrund der neusten Äußerungen von dem Generalsekretär Patrick Döring, der über die Einführung einer PKW-Maut Kompromissbereitschaft angekündigt hat, auf, ein deutliches Signal nach außen zu senden und sich klar gegen die Einführung einer PKW-Maut auf Autobahnen auszusprechen.