Liberalisierung des Glücksspiels in Deutschland

Das staatliche Lotterieveranstaltungsmonopol sollte aufgehoben und liberalisiert werden.

Begründung:

Das Lotterieveranstaltungsmonopol sichert dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) jährlich
Einnahmen in der Höhe von circa 3,5 Milliarden Euro – allein aus dem Lotteriespiel 6aus49 (so
dem Geschäftsbericht aus 2018 zufolge). Dabei spielt das Eigeninteresse der Besitzstandswahrer
in den Lotteriegesellschaften und den Ländern den wohl wichtigsten Grund für das Festhalten an
der Monopolisierung.
Eine Liberalisierung ist allerdings notwendig, da ein suchtpräventiver Auftrag des Gesetzgebers
gänzlich fehlt. Vielmehr stellt sich die gefahrenabwehrrechtliche Rechtfertigung im Zuge der
gesellschaftlichen Etablierung des Glücksspiels als Anachronismus dar und maskiert
ausschließlich fiskalische Interessen. Dabei sind umwogende Ängste fiskalischer Mindereinahmen
des Staates unbegründet. Ein Konzessionierungsmodell würde beispielsweise nicht nur den
föderalen Wirtschaftsprotektionismus auf staatsvertraglicher Grundlage aufbrechen, sondern in
dessen Folge auch zur Heranziehung des zahlungswilligsten Lotterieanbieter führen. Etwaige
Mindereinnahmen sozialer Einrichtungen könnten durch die Erträge des Konzessions- und
Steuererhebungsverfahren ausgeglichen werden. Einen dem Gemeinwohl dienenden Beitrag
würde dann auch die Zweitlotterien erbringen.
Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV 2020) ist insoweit gescheitert. Zwar
wird das Online-Glücksspiel einer Liberalisierung zugeführt, die staatlichen Lotterien bleiben
allerdings nach wie vor in staatlicher Hand. Dennoch gilt, dass die gesellschaftspolitische
Verantwortung eine vollständige negative Integration des Glücksspiels fordert.
Ausgeweitet kann dieser Antrag auch auf die Abschaffung der staatlichen
Konsumentenüberwachung und -Limitierung des GlüNeuRStV 2020.

Steuerstaat, nicht Dienstleistungsstaat

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen eine Belastung des Bürgers durch die Auferlegung von Gebühren für polizeiliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Identitätsfeststellungen oder Platzverweise, ab. Dies gilt auch für die kürzlich eingeführte BMIBGebV.

Die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit zählt zu den ureigenen staatlichen Kernaufgaben, sodass sie nicht nur durch diesen zu erfüllen, sondern auch zu finanzieren sind. Nach dem Grundsatz des Steuerstaatsprinzips darf von der steuerlichen Finanzierung staatlicher Maßnahmen nur abgewichen werden, wenn der Einzelne einen Sondervorteil gegenüber der Allgemeinheit erhält, wozu die Ingebrauchnahme der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte nicht zählen darf. Dies muss insbesondere deshalb gelten, weil der Gebührenpflichtige zugleich auch Steuerzahler ist und ansonsten eine Doppelbelastung entstünde. Die Abschreckungswirkung, die durch zu befürchtende Kostenbescheide der Polizei entsteht, ist für einen freiheitlich-demokratischen Staat schädlich.

Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 optimieren

Die Ausbreitung des 2019 neu aufgetretenen Virus SARS-CoV-2, welcher die Lungenerkrankung CoVid-19 auslösen kann, schreitet global schnell voran. Eine Pandemie wird immer wahrscheinlicher. Der deutsche Staat muss durch geeignete Maßnahmen Rahmenbedingungen schaffen, die eine möglichst effektive Prävention und Behandlung der neuartigen Infektionskrankheit in Deutschland ermöglichen.

Folgende Maßnahmen sind zu treffen:

  1. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen unverzüglich im Rahmen einer intersektionellen Task-Force verteilt werden, und zwar für aktuelle
    Aufgabenfelder, als auch für (potentielle) zukünftige Fragestellungen
  2. Investition in die Forschung und Impfstoff-Entwicklung
    Der deutsche Staat soll finanzielle Mittel für die Forschung zum Corona-Virus
    SARS-CoV-2 und zur Entwicklung eines Impfstoffes bereitstellen.
    Daneben soll eine eventuelle Beitragserhöhung der Krankenkassenbeiträge zur
    Deckung der Impfstoffkosten unbedingt vermieden werden.
  3. Medizinische Expertise stärken
    Wir befürworten die Einführung eines Facharztes für Infektiologie. Bisher ist diese
    Zusatzbezeichnung lediglich eine ergänzende Qualifikation. Experten auf diesem Gebiet
    sind, insbesondere auch im internationalen Vergleich, sehr rar.
  4. Klarheit bei der Kostenübernahme
    Es muss umgehend sichergestellt werden, dass die Kosten für eine virologische Testung
    potentieller Virusträger von den Krankenkassen übernommen werden. Diesbezügliche
    Unsicherheit, insbesondere bei Hausärzten, ist kontraproduktiv für die effektive
    Kontrolle der Krankheit.
  5. Finanzierung der Gesundheitsämter sicherstellen
    Die Gesundheitsämter sind Opfer einer jahrelangen Sparpolitik geworden. Um eine
    Bekämpfung von CoV-2 sicherzustellen und in Zukunft für Pandemien gerüstet zu sein,
    muss die finanzielle Ausstattung unverzüglich verbessert und Personal aufgestockt
    werden.

Liberale Agenda 2040

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Einführung einer kapitalgedeckten Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die langfristige Abschaffung des Umlageverfahrens in diesen Sozialversicherungen.
Die Umverteilung von Jung zu Alt ist bei Deutschlands erheblichem demographischen Wandel für alle Generationen nachteilig, denn das Preis-Leistungs-Verhältnis dieser umlagefinanzierten Versicherungen ist nicht länger tragbar: Die Beiträge steigen, die Versicherungsleistungen werden im Verhältnis weniger und der Lebensstandard von Jung und Alt leidet. Immer mehr ältere Menschen müssen von immer weniger jungen Menschen getragen werden. Daher brauchen wir einen Wandel der Sozialversicherungen. Dies betrifft aufgrund der deutlich erhöhten Gesundheitsausgaben für ältere Altersgruppen nicht nur die Renten- und Pflege sondern auch auf die Krankenversicherung.
Ruhestand richtig reformieren

Die Rentenversicherungsbeiträge fließen zukünftig komplett bzw. anteilig (siehe unten) in einen Fonds, der von der KfW verwaltet wird, dieser legt die Beiträge langfristig, renditeorientiert und ausreichend diversifiziert am Kapitalmarkt an.
Der Fondsanteil, wird beim Renteneintritt an Finanzdienst-leistungsinstitute versteigert, die eine lebenslange Rente für den Rentner garantieren.Da es einige Zeit benötigen wird, bis die kapitalgedeckte Alterssicherung die umlagefinanzierte Alterssicherung vollumfänglich ersetzt hat, sind folgende Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Stabilisierung des Umlageverfahrens notwendig:

  1. Es darf zukünftig keine Rentengeschenke der Bundesregierung mehr geben.
  2. Bisherige Rentengeschenke wie die Rente mit 63 oder die Mütterrente müssen rückabgewickelt werden.
  3. Die ineffiziente private Vorsorgeförderung wie die Rürup- und Riesterrente muss bürgerfreundlich abgewickelt werden.
  4. Die prozentuale Rentenerhöhung soll nur noch die gleiche Höhe wie die prozentuale Preissteigerung (Inflation) im Land haben.
  5. Die Anzahl der Beitragszahler muss nach österreichischem Vorbild auf Beamte, Selbständige und Politiker erweitert werden.
  6. Der Beitrag zur Rentenversicherung wird vorerst nicht gesenkt.

Die dadurch entstanden finanziellen Freiräume können genutzt werden, um eine kapitalgedeckte Alterssicherung, die das derzeitige Rentenniveau nach dem Rentenpunktesystem nicht unterschreitet, für alle bis zum 45. Lebensjahr zu ermöglichen. Dabei ergibt sich folgende Beitragsverwendung:

  • Bis zum 35. Lebensjahr geht der Arbeitnehmeranteil in die kapitalgedeckte Vorsorge und der Arbeitgeberanteil dient der Stabilisierung des Umlageverfahrens.
  • Zwischen dem 35. und 40. Lebensjahr geht der Arbeitnehmeranteil in die kapitalgedeckte Vorsorge und der Arbeitgeberanteil geht zur Hälfte in das Umlageverfahren und zur Hälfte in die kapitalgedeckte Vorsorge.
  • Zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr gehen alle Beiträge in die kapitalgedeckte Vorsorge.

Den Beitragszahlern steht es frei den Arbeitnehmeranteil zu Gunsten der kapitalgedeckten Vorsorge beliebig zu erhöhen. Das umlagefinanzierte Rentensystem läuft nach 25 Jahren langsam aus, weil ab diesem Zeitpunkt nur noch kapitalgedeckte Neuverrentungen stattfinden. Dies eröffnet zukünftig Möglichkeiten für Beitragssenkungen beziehungsweise eine erhöhte Beitragsflexibilität.
Krankenversicherung: Rückstellungen retten Ruhestand
Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es neben den gesetzlichen Versicherungen schon heute zahlreiche erfolgreiche private Kranken- und Pflegeversicherungen. Einige dieser Versicherungsgesellschaften bilden im hohen Maße Altersrückstellungen, die in unterschiedliche Sachwerte investiert werden, um über die gesamte Versicherungszeit den Beitrag auf einem nahezu gleichen Niveau (inflationsbereinigt) zu halten. Eine Umverteilung von den jungen Versicherungsnehmern zu den alten Versicherungsnehmern, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, findet nicht statt. Deshalb fordern wir, dass die private Krankenversicherung für alle Bürger geöffnet wird.
Zu großen Teilen wäre schon heute die private Krankenversicherung für die Bürger günstiger als ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung heute ist. Und aufgrund der Altersrückstellungen bliebe dieser geringere Beitrag auch auf diesem niedrigen Niveau. Erfahrungswerte zeigen, dass Altersrückstellungen in Höhe von 40 % diese erhebliche Beitragsstabilität gewährleisten können. Zukünftig soll die BaFin kontrollieren, ob bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften ausreichend Altersrückstellungen gebildet werden, um den Beitrag für die Bürger stabil zu halten.
Die gesetzliche Krankenversicherung soll zukünftig keine Neukunden mehr aufnehmen und nur noch den älteren Versicherungsnehmern dienen, die in der privaten Krankenversicherung einen höheren Beitrag zahlen müssten. Der Beitrag bleibt für diese Mitglieder nahezu stabil. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass der Gesundheitsfonds in der Übergangszeit mit genügend Mitteln ausgestattet ist.

Damit der Arzt kommt

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern ein Beweisverwertungsverbot, wenn aufgrund eines Drogennotfalls ein Notruf abgesetzt wird. Das Beweisverwertungsverbot soll nicht gelten, wenn der Konsum unfreiwillig erfolgte (z. B. bei KO-Tropfen). Darüber hinaus soll sich das Beweisverwertungsverbot nur auf Straftaten erstrecken, die mit dem Drogenkonsum im Zusammenhang stehen (Besitz, Handel).

Schule digital gestalten

Der Besitz digitaler Kompetenzen wird in den nächsten Jahrzehnten unablässiger denn je. Besonders die frühe Förderung zur Bildung dieser in unseren Schulen ist deshalb von großer Bedeutung.

Hierzu fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein im Einzelnen:

1. Mehr Budget für Lernkonzepte für zeitgemäßen Unterricht

Um Lernkonzepte auszuarbeiten bedarf es ein größeres Budget. Es braucht einen Plan wie Digitalisierung an Schulen umgesetzt wird. Hierbei soll der Schule aber Ihre Autonomie gewahrt werden. Der Schwerpunkt eines solchen Lernkonzepts sollte vor allem auf das individuelle Lernen gesetzt werden. Passiert die Entwicklung solcher Konzepte an Schulen nur bedingt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Unterstützung vom Land bei der individuellen Ausarbeitung dieser zu erhalten.

2. WLAN an allen Schulen
Jede Schule in Schleswig-Holstein soll WLAN haben, sodass die Schüler in der Schule das Internet als Medium zum Lernen nutzen können und somit das volle Potenzial digitaler Medien ausgeschöpft werden kann.Ein schulenübergreifendes Konzept vergleichbar mit „eduroam“ – im Idealfall eine Öffnung des Projekts für alle Bildungseinrichtungen – wird angestrebt.

3. Verantwortungsvoller und kritischer Umgang mit digitalen Medien

Die Fähigkeit mit digitalen Medien verantwortungsvoll und kritisch umzugehen ist essentiell für die neue Art des Lernens. Wenn Schüler und Lehrer sich den Chancen und Risiken des Internets bewusst sind, kann ein nachhaltig gestalteter Unterricht nachhaltig gestaltet werden. Daher sollten nicht nur die positiven Aspekte der Nutzung digitaler Medien beleuchtet werden, sondern auch die Risiken. Zu fokussieren sind u.a. Cyber-Mobbing und Quellenkritik.Entsprechende Lerninhalte sollen deshalb in den Lehrplan eingefügt werden.

4. Digitale Konzepte nicht nur nutzen, sondern in der Zukunft gestalten können.
Digitale Lernkonzepte sollen nicht nur zusätzliche Unterrichtsmethoden beinhalten, sondern darüber hinaus das Interesse an technischen und informatischen Berufen stärken. Der verstärkte Einsatz digitaler Medien soll daher mit einem Ausbau des Informatik Unterrichts einhergehen. Robotik AGs, Hackathons und Ähnliches sollen von Schulen stärker unterstützt werden. Für solche Projekte sollen Kooperationen mit lokalen Unternehmen möglich sein.

5. Digitale Schulbücher – länderübergreifende Initiativen
Es gibt bereits die Möglichkeit Schulbücher in digitaler Form zu erwerben. Diese sind aber oft sehr teuer. Hierzu fordern wir Initiativen zu länderübergreifenden Verhandlungen mit Verlagen, die solche Schulbücher anbieten, sodass digitale Schulbücher durch Kooperation unter den Ländern kostengünstiger angeboten werden können. Schulbücker, die im Schulkanon vorgesehen sind, sollen, außer in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Klausurrelevanz), nicht verpflichtend analog gekauft werden müssen, wenn diese stattdessen digital erworben werden können.

6. Kompetenzweiterbildung von Lehrern und Schülern
Es ist notwendig, dass Schüler und Lehrer ausreichend Kompetenzen im Feld der digitalen Medien haben, um den Schulunterricht fortschrittlich zu gestalten. Hierzu fordern wir:
Einen Projekttag „Digitale Medien“ an Schulen in Schleswig-Holstein.
Entweder kann eine Schule einen solchen Projekttag selber ausarbeiten und nach Prüfung auf Nutzen des Konzepts finanzielle Mittel des Landes erhalten oder es werden Initiativen, wie zum Beispiel „ErlebeIT“ beauftragt einen solchen Projekttag zu veranstalten. Initiativen, wie „ErlebeIT“ oder ähnliche Anbieter, sollen höhere Gelder erhalten, um mehr Schulen erreichen zu können.
Außerdem fordern wir verpflichtende Fortbildungen für Lehrer.
Wir setzen uns dafür ein, dass gesamteinheitliche Angebote zur Fortbildung, beispielsweise seitens des IQSH, aber auch anderen Anbietern, verstärkt in den Vordergrund gebracht werden und betroffene Lehrkräfte dazu verpflichtet werden mit mindestens einer Fortbildung im Jahr sich im digitalen Spektrum weiterzuentwickeln.

7. Nutzung von Onlineportalen zur Schüler-Lehrer Kommunikation
Portalserver, wie „Iserv“ oder NetMan bieten Schülern und Lehrern die Möglichkeit online zu kommunizieren. Es können Hausaufgaben, Präsentation und andere Dateien verschickt werden. Jede Schule soll ein solches Portal einrichten, um die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern effizienter zu gestalten.

8. Kein Nachteil für fortschrittliche Schulen

Wenn eine Schule bereits aus eigener Initiative zur Digitalisierung beigetragen hat, durch beispielsweise Spenden, soll diese keine Nachteile haben, wenn Gelder mit dem Ziel der Digitalisierung vom Land an Schulen verteilt werden.

9. Leitung den Profis überlassen

Um eine kommende oder bereits bestehende digitale Infrastruktur in einer Schule zu bewältigen, benötigt es die Expertise von Fachleuten, die sich um anfallende Arbeit zur Erhaltung des digitalen Arbeitsnetzwerks kümmern. Die hierfür notwendigen Stellen sind zu schaffen und finanzielle Mittel von Landesseite zur Verfügung zu stellen.

10. Digitalisierung darf nicht am Portmonnaie scheitern
Wir fordern die Aufnahme von digitalen Endgeräten in die Leistungskataloge der
Sozialgesetzbücher, um jedem Schüler die Möglichkeit zu geben am Unterricht der Zukunft teilzunehmen. Die Leistungen sind dementsprechend anzupassen, das die betreffenden Schüler mit vergleichbarer und kompatibler Hard- und Software ausgestattet werden. Ungleichheiten auf Grundlage des Einkommens der Eltern müssen verhindert werden und bestehende Ungleichheiten müssen beseitigt werden.

Europa, Apotheke der Welt

Die Versorgung mit Arzneimitteln ist elementar für die gesamte Gesundheitsversorgung. In den letzten Jahren kam es in Deutschland vermehrt zu Arzneimittellieferengpässen, wie bei Antibiotika, Antihypertonika, Antipsychotika, Impfungen und Chemotherapeutika. Als Ursache hierfür gelten vor allem die Abwanderung der Produktionsstandorte aus Deutschland und der EU nach China und Indien und eine Verengung des Marktes. Viele Wirkstoffe werden nur noch von einem oder wenigen Herstellern produziert. Um Lieferengpässen entgegenzuwirken und eine Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten langfristig sicherzustellen, müssen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Maßnahmen ergriffen werden.

Auf nationaler Ebene sollte die Ansiedlung von Produktionsstandorten gefördert werden. Um auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig zu bleiben, ist eine Senkung der Unternehmenssteuer zu senken. Zudem sollte eine Modifikation der Rabattverträge erfolgen. Diese sind auf mindestens zwei Anbieter zu verteilen. Eine Ausschreibung nur dann möglich sein, wenn der betreffende Wirkstoff von mindestens zwei Produzenten angeboten wird.

Außerdem sollte die Schaffung einer nationalen Arzneimittelreserve, ähnlich den existierenden Reserven für Heizöl und Benzin, für wichtige Medikamente geprüft werden. Welche Medikamente vorgehalten und in welchem Umfang, sollte durch Ärzteschaft, Politik, Kostenträger und Pharmaindustrie festzulegen.
Es bedarf einer gemeinsamen europäischen Strategie zur Stärkung der Ansiedlung pharmazeutischer Industrie innerhalb der EU. Diese sollte unbedingt eine Stärkung der Forschungsstandorte beinhalten.

Prüfungsunfähigkeit schützt vor Strafe (nicht)

Wir fordern, dass die Beurteilung der Prüfungsfähigkeit für staatliche Prüfungen durch den Amtsarzt terminalen Charakter hat. Die Entscheidung des Amtsarztes ist vom Landesprüfungsamt anzuerkennen. Das Persönlichkeitsrecht des Prüflings muss geschützt werden.Wir fordern die Einführung einer möglichst bundesweit einheitlichen Regelung.

Für die Abmeldung von einigen staatlichen Prüfungen, z.B. Staatsexamina im Medizin- oder Jurastudium, ist ein amtsärztliches Attest nötig. Dieses Attest hat allerdings keinen bindenden Charakter – das Landesprüfungsamt kann trotz Attest die Prüfungsunfähigkeit anzweifeln und damit nicht anerkennen. Ein Versäumnis wäre das Ergebnis.

Der Mitarbeiter des Landesprüfungsamts trifft also die finale Entscheidung, ist aber überhaupt nicht für eine Beurteilung des medizinischen Sachverhalts qualifiziert. Das Arztgeheimnis hat indes sehr hohen Stellenwert in Deutschland – zu Recht. Beispielsweise hat ein Arbeitgeber auch kein Anrecht, den Grund einer Krankschreibung zu erfahren. Die verpflichtende Mitteilung des Attests, inklusive der Diagnose, an das Landesprüfungsamt stellt also allein schon eine eklatante Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, die eine logischen Grund entbehrt.

Housing First – Vertrauen vor Misstrauen

Obdachlosigkeit ist immer noch ein Problem in vielen Städten in Schleswig-Holstein. Aus den USA hat sich das innovative Konzept Housing First bewährt. Housing First bedeutet, dass interessierten Obdachlosen Vertrauen entgegengebracht wird und ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, ohne Maßnahmen und Therapien erfolgreich durchlaufen zu haben. Wenn sie nach Erhalt der Wohnung alle Maßnahmen und Therapien erfolgreich absolvieren, dürfen sie diese Wohnung behalten. Gerade Krankheiten, wie Alkoholismus, lassen sich effektiver mit einem eigenen und warmen Rückzugsraum bekämpfen, als auf der kalten Straße und in der falschen sozialen Umgebung.Dieses Modell soll auch in Schleswig-Holstein in Modellregionen erprobt werden. Das Land soll dazu ein Modellprogramm einberufen. Interessierte Städte und Kommunen können sich um die Teilnahme bewerben und bekommen zusätzliche Mittel, um Wohnraum aus staatlicher oder privater Hand für Obdachlose zur Verfügung zu stellen. Es soll geprüft werden, inwiefern sich auch in Schleswig-Holstein so ein Ansatz als zielführend erweist. Diese Wohnungen können auch in günstigeren Wohngebieten angeboten werden, sodass auch im Einzelfall im Sinne des oder der Obdachlosen die Verlagerung in ein anderes beispielsweise ländliches Umfeld.

Förderung der Künstlichen Befruchtung für Schleswig-Holstein

Jedes siebte Paar in Deutschland hat Probleme ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Dies führt zu einer sehr belastenden Situation für alle Beteiligten die auch psychische Leiden hervorrufen kann. Unter strengen Voraussetzungen werden für drei Behandlungszyklen einer künstlichen Befruchtung 50% der Kosten von Krankenkassen übernommen. Dabei gilt auch das notwendige Kriterium verheiratet zu sein und das Alter von 40 Jahren nicht überschritten zu haben. Zudem bleiben trotz der anteiligen Kostenübernahme enorme Kosten von 1.500-2.000 Euro pro Behandlungszyklus übrig. Der Bund hat deswegen ein Programm ins Leben gerufen, bei dem Land und Bund gemeinsam Paare dabei unterstützen, diese verbleibenden Kosten zu decken. Grundlage hierfür ist die „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“. Neun Bundesländer beteiligen sich an diesem Programm, das circa 25% der übrigen Kosten übernimmt. Hierbei muss je nach Wunsch des Bundeslandes nicht das Kriterium gelten, verheiratet zu sein, sondern es kann auch das Kriterium gelten, in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft zu leben. Schleswig-Holstein gehört leider nicht zu den Bundesländern, die sich am Programm beteiligen. Wir fordern deswegen die Landesregierung dazu auf, sich an dem Programm zu beteiligen und insbesondere das Kriterium liberal zu gestalten, dass man in Schleswig-Holstein für eine Förderung nicht verheiratet sein muss.Die Altersgrenze von 40 Jahren bleibt dabei, aufgrund der abnehmenden Wahrscheinlichkeit eines Erfolges, unberührt.

Windräder und Funkmasten

Wir Junge Liberale fordern zur Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung in Schleswig-Holstein das Potential von Windkraftanlagen als Sendemasten zu nutzen. Die von uns geforderte komplette Netzabdeckung ist nur durch den Bau vieler weiterer Sendemasten zu realisieren. Um eine „Verspargelung“ der Landschaft einzugrenzen und Ressourcenverschwendung zu vermeiden, sollen Windkraftanlagen an strategisch geeigneten Orten, die aufgrund ihrer Höhe perfekt geeignet sind, mit den entsprechenden Funkeinrichtungen ausgestattet werden. Damit kann ein erheblicher Beitrag zum Ausbau der Digitalinfrastruktur gerade im ländlichen Raum, aber auch entlang von Bahn- und Straßeninfrastruktur geschaffen werden.

Jungen Menschen eine Stimme geben – Wählen ab 16

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, das Wahlalter auf allen politischen Ebenen auf 16 Jahre herabzusetzen. Die Altersgrenzen für das passive Wahlrecht sollen für alle öffentlichen Ämter, einschließlich des Bundespräsidenten, auf das Alter der Volljährigkeit herabgesetzt werden.

Wir halten dies vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen bspw. bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und mit Blick auf das steigende politische Engagement junger Menschen für den richtigen Weg. Zusammen mit den Freien Demokraten wollen wir uns auf allen Ebenen für dieses Anliegen einsetzen.