Pflicht zur Ernennung eines Beauftragten für Datenschutz in das Landesdatenschutzgesetz

Nach dem Bundesdatenschutzgesetzes ist jedes größere Unternehmen oder Betrieb verpflichtet, einen Beauftragten für Datenschutz zu ernennen. Hier hinken die öffentlichen Stellen und Ministerien in Schleswig-Holstein hinterher, da sie nicht verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dies ist für die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ein nicht haltbarer Zustand und setzt die falschen Signale an die Wirtschaft. Daher fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein, in das LDSG folgenden Satz einzufügen:
„Alle Landes- und Kreisbehörden sind verpflichtet, Datenschutzbeauftragte zu ernennen.“

Datenschutz für das 21. Jahrhundert

Gerade im Internet stellt sich die Frage nach adäquatem Datenschutz. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein möchten neue Geschäftsmodelle im Internet ermöglichen und gleichzeitig den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen Bürgers sicherstellen.

Das Schutzniveau muss mit dem in der analogen Welt vergleichbar sein. Da der Datenaustausch nicht an nationalen Grenzen halt macht, setzen sich die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein für ein einheitliches Schutzniveau auf europäischer Ebene ein. Der Nutzer muss auch im Netz über die Verwendung seiner Daten frei entscheiden können. Das ist der Kern liberalen Datenschutzes. Dies setzt im Internet und dort insbesondere in den sozialen Netzwerken voraus, dass der Nutzer über die Verwendung seiner Daten informiert wird und deren Verwendung auch selbst steuern und beeinflussen kann. Der Nutzer muss erkennen können, was mit seinen Daten geschieht und wem und zu welchem Zweck er sie zur Verfügung stellt. Transparenz ist die Voraussetzung für ein unabhängiges und eigenverantwortliches Handeln. Der Gesetzgeber soll die Voraussetzungen schaffen, die dem Nutzer die Ausübung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und freie Entfaltung im Netz ermöglichen. Für den Datenschutz streben die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein eine präzisere Bestimmung der „Profilbildung“ und eine Regelung zum Umgang mit Profilen an. Inwiefern ein Profil erstellt und in welcher Komplexität es von den Internetbetreibern ausgestaltet werden darf, hängt von der Zustimmung des betroffenen Nutzers ab.

Durch die Einführung eines europaweit einheitlich gültigen Datenschutzzertifikats soll daneben die unüberschaubare Vielzahl privater Gütesiegel der Vergangenheit angehören und echte Transparenz endlich sichergestellt werden. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Kodifizierung eines europäischen Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, das dem deutschen Grundrecht entspricht, welches auf der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts fußt. Auf lange Sicht ist dieser Grundrechtsschutz durch völkerrechtliche Verträge auf internationaler Ebene zu schaffen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein möchten die Daten von Kindern und Jugendlichen besonders schützen. Das Recht Minderjähriger auf informationelle Selbstbestimmung muss gewährleistet sein.

GEMA – Eine Reform muss her!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für eine grundlegende Reformder Rahmenbedingungen der GEMA ein. Das Eigentum der Künstler muss dabei im Vordergrund stehen. Die GEMA nimmt im Markt der Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung ein. Das Patentamt hat es seit Gründung der GEMA noch nie zugelassen, dass sich eine Konkurrenz-Institution zur GEMA gründen konnte. Diese Monopolstellung ist der Grund für die Missstände, mit denen sowohl die Künstler als auch die Konsumenten der GEMA zu arrangieren haben. Dazu gehören die ungerechte Verteilung der Umlage auf die Künstler genauso wie die intransparente  Gebührenordnung. Das Patentamt muss seine Sperre entziehen, sodass es zu einem Wettbewerb kommen kann. Eine Konkurrenz-Institution zur GEMA könnte die Missstände beheben und zu einem verbraucherfreundlicherem Umfeld führen. Die Monopolstellung der GEMA ist aufzubrechen, die Öffnung der Verwertungsgesellschaften für den Markt sind überfällig. Um dies zu gewährleisten, ist §3 I Nr. 3 UrhWahrnG zu streichen. Die bisherige Regelung der „GEMA-Vermutung“ bei einer geplanten Aufführung von GEMA-freier Musik ist zu streichen und in eine Nachweispflicht der GEMA umzuwandeln.

Die derzeitige Regelung, die den Kauf von Speichermedien mit einer Abgabe belastet, ist aufzuheben.

Sag doch, was DU willst!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein bekennen sich zur Presse- und Meinungsfreiheit als Grundwert unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Eine Relativierung dieser Freiheit aus vermeintlichen politischen, ethnischen, religiösen oder anderen Empfindlichkeiten lehnen wir strikt ab. Unsere Demokratie kann auch mit unangenehmen Meinungen umgehen. Demokratie lebt von ihrer Individualität, die sie durch das Zusammentreffen vieler Meinungen erhält. Toleranz und Akzeptanz sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Demokratie sucht den Diskurs. Der friedliche Meinungsaustausch ist nicht nur geduldet, sondern ausgesprochen erwünscht. Ein ideologiefreier und konstruktiver Dialog sollte dabei im Vordergrund stehen. Gewalt darf beim Durchsetzen einer Meinung niemals eine Lösung sein.

Im Zuge dessen verurteilen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein die Übergriffe und gewaltsamen Demonstrationen gegen westliche Botschaften nach Veröffentlichungen von islamkritischen Karikaturen und satirischen Äußerungen sowie Visualisierungen dieser in der Vergangenheit. Dennoch lehnen wir es entschieden ab, den eigenen Wert der Presse- und Meinungsfreiheit in solchen Fällen aufzugeben und den Forderungen nach Zensur nachzugeben. Wir fordern stattdessen, dass die gesetzlichen Grundlagen für Zensurvorhaben aufgehoben werden

15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen! GEZ abschaffen statt Datensammlung und Schnüffelparagraphen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abzulehnen. Für die notwendige Ablehnung des Vertragsentwurfes sind aus Sicht der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein insbesondere folgende Punkte ausschlaggebend:

1. Die in §9 (1) geregelte Verpflichtung von Vermietern und Wohnungsverwaltern, auf Antrag der Landesrundfunkanstalt Daten ihrer Mieter weiterzugeben, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen und im Hinblick auf das durch eine solche Regelung gefährdete Vertrauensverhältnis zwischen Vermietern und Mietern abzulehnen.

2. Die im Zuge des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages geplante Vergrößerung der GEZ um ca. 400 Mitarbeiter ist abzulehnen, da sie dem eigentlichen Ziel einer Reduzierung der GEZ entgegen steht.

3. Die in §14 (10) geregelte zeitliche Begrenzung des Ankaufsverbotes von Adressdaten privater Personen durch die Landesrundfunkanstalten bis zum 31. Oktober 2014 ist ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der Tatsache, dass das Ziel, mehr Transparenz beim Beitragseinzug zu schaffen, verfehlt würde, abzulehnen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für einen Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk ein, der die Sicherung der Grundversorgung in Ergänzung zu den privaten Angeboten gewährleistet. Hierfür müssen folgende Maßnahmen ergriffen und in einem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt werden:

1. Einführung einer allgemeinen geräteunabhängigen Medienabgabe, die von allen der sachlichen Einkommenssteuerpflicht unterliegenen Bürgern und körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen kosteneffizient über die Finanzämter eingezogen wird und preislich unter der jetzigen Rundfunkgebühr liegt.

2. Abschaffung der GEZ

3. Konzentration auf die Grundsicherung in den Bereichen Information, Bildung und Beratung. Der Erwerb kostenintensiver Übertragungsrechte im Wettbewerb mit privaten Fernsehsendern ist nicht Aufgabe des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks.

4. Weitere Reduzierung der Landesrundfunkanstalten

5. Reduzierung der Radioprogramme

6. Keine weitere Ausbreitung des öffentlich-rechtlichen Angebots programmmachender Angebote auf neuen Medienformen wie bspw. im Internet; diese dürfen nur programmbegleitend sein.

7. Ende der Dominanz der Parteien in den Rundfunkanstalten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden dafür in Stiftungen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Mitglieder der Stiftungsräte werden von den Landesparlamenten gewählt. Feste Mitgliederkontingente für Gewerkschaften, Kirchen, Tierschutzverbände etc. werden abgeschafft. Maximal ein Drittel der Mitglieder darf aus Abgeordneten bestehen. Inhaber politischer Ämter der Exekutive, ab einer Funktion als Landesminister bzw. Senator aufwärts, sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Freiheit des Fotografierens im öffentlichen Raum verteidigen – kein Regulierungsbedarf für Google Street View

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sehen keinen Regulierungsbedarf für Geodienste wie Google Street View. Wir bedauern die unsachlich und emotional geführte Debatte und die von Politikern, Medien und Datenschutzbeauftragten geschürte Hysterie. Das Fotografieren von Hausfassaden und die Veröffentlichung der Bilder verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das Abbilden von Personen ist nur zulässig, wenn diese auf dem Bild nur als Beiwerk erscheinen. Und das aus gutem Grund: Fassaden gehören zum öffentlichen Raum. Jeder Mensch und insbesondere die Presse muss die Freiheit haben, den öffentlichen Raum zu fotografieren. Diese Freiheit wiegt schwerer als die Freiheit von Hausbesitzern, ihre ohnehin frei zugänglichen Daten veröffentlicht zu sehen. Auch bei der Abbildung von Personen nimmt das geltende Recht eine überzeugende Abwägung vor

Für ein zeitgemäßes Pornografierecht

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine Reform des Pornografierechts. Die Strafbarkeit des Aufdrängens der Kenntnisnahme von Pornografie (§ 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB) ist aufzuheben. Gleiches gilt für die Strafbarkeit der entgeltlichen Vorführung von Pornografie (§ 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB) und die Ausfuhr von Pornografie unter Verstoß gegen die im Ausland geltenden Strafvorschriften (§ 184 Abs. 1 Nr. 9 StGB).

Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornografischer Schriften (§ 184c StGB) ist zu streichen.

Die Strafbarkeit von gewaltpornografischen Schriften (§ 184a 1. Var. StGB) ist insoweit einzuschränken, dass sie einverständliches Geschehen (SM-Praktiken) nicht mehr erfasst.

Im Übrigen sind die Pornografievorschriften mit Ausnahme der Kinderpornografie in das Jugendschutzgesetz zu verlagern und dort im Kontext mit den übrigen jugendgefährdenden Trägermedien zu regeln. Hierbei ist der Versandhandel mit Pornografie bei Verwendung sicherer Altersverifikationssysteme zuzulassen. Der Begriff der Pornografie ist gesetzlich zu definieren.

Kein Verbot von „Killerspielen“

Ein Verbot ist vielleicht immer ein einfacher Weg, aber bei weitem nicht der Effektivste. Im Gegenteil. Erst ein Verbot macht manch eine Angelegenheit erst interessant. Auch in Zukunft muss bei den „Killerspielen“ weiterhin die Freiwillige Selbstkontrolle im Vordergrund stehen. Mit dem System der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) gibt es in Deutschland ein bewährtes Kontrollsystem. Der Staat kann und darf nicht jedes Medium kontrollieren.

Zweikanalton im öffentlich­rechtlichen Fernsehen

Die Jungen Liberalen fordern, dass alle ausländischen Filme im öffentlich­rechtlichen Fernsehen im Zweikanalton ausgestrahlt werden.