Kein Fahrverbot als Hauptstrafe

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen die Einführung eines Fahrverbots als strafrechtliche Hauptsanktion ab.

Jugendliche Testkäufer zulassen – Einhaltung von Jugendschutzvorschriften effektiv kontrollieren

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich dafür aus, durch jugendliche Testkäufer die Einhaltung von Jugendschutzvorschriften zu kontrollieren. Es sollten in Schleswig-Holstein zügig die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, Jugendliche mit einem Mindestalter von 15 Jahren bei Zustimmung der Eltern und einer Begleitung durch eine Amtsperson für Testkäufe von Alkohol, Tabakwaren, Lotterie11 lose und altersbeschränkte Medien einzusetzen.

Insbesondere dem Alkoholverkauf an Minderjährige kann so effektiv entgegen gewirkt werden. Bereits durchgeführte Testkäufe haben gezeigt, dass der illegale Verkauf von Alkohol an Minderjährige häufige Praxis ist. Bislang ist es nur selten möglich, Verkäufer zu überführen, die entgegen der Gesetze Alkoholika an Jugendliche abgegeben haben. Die drohenden Bußgelder entfalten beim Einsatz von jugendlichen Testkäufern aufgrund der höheren Entdeckungswahrscheinlichkeit eine viel größere Abschreckungswirkung. Als Junge Liberale sind wir gegen eine bevormundende Verbotskultur. Wir treten jedoch für eine effektive Kontrolle der bestehenden sinnvollen Jugendschutzvorschriften ein.

Die vielfach geäußerten Bedenken gegen den Einsatz jugendlicher Testkäufer sind für uns nicht nachvollziehbar. Erstens sehen wir keine grundsätzlichen rechtlichen oder moralischen Probleme darin, als letztes Mittel auch staatliche Scheinaufkäufer zur Durchsetzung von Verbotsnormen einzusetzen. Zweitens werden Jugendliche durch einen Einsatz für den Jugendschutz weder „zur Hinterhältigkeit erzogen“ noch zum Alkoholkonsum verführt. Natürlich müssen die eingesetzten Jugendlichen mit Bedacht ausgewählt und ausreichend geschult werden. In Betracht kommt insbesondere der Einsatz jugendlicher Polizeischüler. Testkäufe können selbstverständlich nur ein Baustein sein, dem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche zu begegnen.

Keine prinzipielle Ablehnung von Ganzkörperscannern

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich gegen eine reflexartige Dämonisierung von Ganzkörperscannern aus und lehnen solche Maßnahmen nicht grundsätzlich ab, wenn folgende Kriterien einwandfrei erfüllt sind:

  1. Körpermerkmale dürfen nicht erkennbar sein, d.h. dass die Abbildung, die dem Sicherheitspersonal angezeigt wird, eine skizzenhafte sein muss, an der nur angezeigt wird, in welchem Bereich ein gefährlicher Gegenstand versteckt sein kann.
  2. Die Daten, die der Scanner sammelt, müssen sicher sein und nach der Kontrolle sofort und automatisch wieder gelöscht werden.
  3. Die Geräte müssen effizient und zuverlässig sein. Eine flächendeckende Einführung ist nur dann zu erwägen, wenn dadurch ein signifikanter Sicherheitszuwachs garantiert wird.
  4. Eine Einführung kommt nur in Frage, wenn Gesundheitsrisiken – auch für Vielflieger – ausgeschlossen sind.

Ehe für Homosexuelle öffnen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts.

Ehe für Homosexuelle öffnen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts.

Auf dem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein möchten eine Gesellschaft verwirklichen, in der Menschen verschiedener Herkunft, Kultur, Religion oder Weltanschauung gleichberechtigt miteinander leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen frei von jeglichen staatlichen Privilegierungen und Diskriminierungen nach ihren Glaubensüberzeugungen oder nichtreligiösen Weltanschauungen leben können. Voraussetzung ist auch die Erkenntnis, dass das Glaubensbekenntnis der Bevölkerungsmehrheit und die historische Bedeutung des Christentums aus Deutschland kein christliches Land machen. Vielmehr können nur die einzelnen Menschen, nicht aber ganze Länder einer Religion angehören. Die Religionsfreiheit ist untrennbar verbunden mit einer klaren Trennung von Staat und Religion. Nur ein Staat, der Kirche und Glauben konsequent dem nichtstaatlichen Bereich zuordnet, tritt allen Religionen und Weltanschauungen gleich gegenüber. Eine Vermengung von Staat und Religion ist dagegen zwangsläufig mit Ungleichbehandlungen verbunden.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen daher einen weltanschaulich neutralen Staat in Land und Bund verwirklichen. Wir treten für eine Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes im Einklang stehen. Dies ist auch mit einem Verzicht der christlichen Kirchen auf ihre historisch gewachsenen Privilegien verbunden.

Weltanschauliche Neutralität des Staates fördert Integration.
Ein weltanschaulich neutraler deutscher Staat vergrößert die Chancen, dass insbesondere nichtchristliche Migranten sich in Deutschland als gleichberechtigte Bürger fühlen. Wir leben nicht in einem grundsätzlich christlichen Land, in dem Andersgläubige nur geduldet werden.

Weltanschauliche Neutralität respektiert die Interessen der Nichtreligiösen.
Über ein Drittel der Menschen in Deutschland sind konfessionslos. Auch deren Wertvorstellungen und Weltanschauungen verdienen dieselbe staatliche Anerkennung, die ihnen bei einseitiger Fokussierung des Staates auf die Kirchen nicht zuteil wird. Zudem werden sie durch die finanzielle Privilegierung der Kirchen dazu gezwungen, sie indirekt durch ihre Steuern zu fördern.

Weltanschauliche Neutralität ist Minderheitenschutz.
Gerade im religiösen Bereich kommt dem Minderheitenschutz eine große Bedeutung zu. Wenn staatliche Instanzen religiöse Fragen entscheiden, birgt dies stets das Risiko der Übervorteilung von andersgläubigen Minderheiten. Jeder Religion oder Weltanschauung muss der Staat denselben Wert beimessen, unabhängig davon, ob ihr Millionen von Menschen angehören oder ob sie nur von einem einzelnen Menschen gelebt wird.

Weltanschauliche Neutralität hat Vorbildcharakter.
Nur ein Staat, der sich ohne Wenn und Aber als weltanschaulich neutral versteht, nicht jedoch ein bloß christlich-toleranter Staat, kann weltweit als Vorbild für die Verwirklichung von Religionsfreiheit dienen. Wir könnten Staaten, in denen religiöse Bekenntnisse vorgeschrieben und Andersgläubige unterdrückt werden, nur so widerspruchslos entgegentreten.

Die FDP Schleswig-Holstein fordern wir als ersten Schritt dazu auf, die Thesen „Freie Kirche im freien Staat“ der F.D.P. von 1974, die bis heute Beschlusslage sind, endlich wieder aktiv ins Visier zu nehmen und auch auf Bundesebene in die tagesaktuelle Politik einzubringen.

Darüber hinaus fordern wir folgende Schritte auf einem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat:
1. Abschaffung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für Religions – oder Weltanschauungsgemeinschaften
Die Trennung von Kirche und Staat erfordert eine Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Denn hiermit ist öffentlich-rechtliches Handeln der Kirchen, insbesondere das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte nicht vereinbar. Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der über Artikel 140 GG unmittelbar geltendes Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist, muss entsprechend geändert werden. Stattdessen soll eine Überführung aller Kirchen und aller Religions– oder Weltanschauungsgemeinschaften in Körperschaften des privaten Rechts (Vereine) erreicht werden. Die mit dem Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften verbundenen steuerlichen Begünstigungen und andere Privilegien entfallen.

2. Ablösungen der Staatskirchenverträge
Alle Staatskirchenverträge sollen durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Neue Verträge, insbesondere solche, die kein Kündigungsrecht enthalten und so künftige Gesetzgeber undemokratisch in ihren Entscheidungen einschränken, sollen nicht abgeschlossen werden. Viele Gemeinden und Bundesländer sind aufgrund von Konkordaten und Staatskirchenverträgen oft noch aus dem 19. Jahrhundert gezwungen, bis heute regelmäßig Finanz– und Sachleistungen an die Kirchen zu erbringen. Der Bund wird dazu aufgefordert, der Verpflichtung nach Art. 140 GG, 138 WRV endlich nachzukommen und Grundsätze für die Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen festzulegen. Steuerbefreiungen und Zuschüsse für wohltätige Zwecke der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterliegen dann den allgemeinen Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Alle darüber hinausgehenden Privilegien sind abzuschaffen.

3. Religiöse Symbole im öffentlichen Raum
Die weltanschauliche Neutralität des Staates verlangt, dass in staatlichen Einrichtungen keine religiösen Symbole (wie zum Beispiel das christliche Kreuz) angebracht werden. Staatliche Einrichtungen müssen religionsfreie Räume sein: Das Tragen von religiösen und weltanschaulichen Symbolen soll Beamten und vergleichbaren Angestellten mit Ausnahme der Verwaltung untersagt sein.

4. Religionsunterricht an Schulen
Die Jungen Liberalen Schleswig Holstein schlagen ein neues Modell für den Religionsunterricht vor, der das allgemeine Verständnis aller Religionen und damit Toleranz fördern soll. Dabei sollen die Schüler aller Schulformen statt an einem Bekenntnisunterricht an einem wertneutralen Religionskunde- und Ethikunterricht teilnehmen. Durch diesen langjährigen und gemeinsamen Unterricht können alle größeren Religionsgruppen differenziert dargestellt werden. Außerdem können allen Schülern philosophische Grundkenntnisse vermittelt werden. In der Oberstufe soll den SchülerInnen zur Wahl gestellt werden, ob sie an einem vertiefenden allgemeinen Religionskundeunterricht oder einem vertiefenden Philosophieunterricht teilnehmen möchten. Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes soll entsprechend
geändert werden. Zudem sollen alle religiösen Bildungs- und Erziehungsziele aus den Landesverfassungen gestrichen werden.

5. Seelsorge
Die religiöse Seelsorge in staatlichen Institutionen, wie der Bundeswehr, dem Strafvollzug oder der Polizei ist nicht Aufgabe des Staates. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das Recht, selbst bestellte und bezahlte Betreuung in diesen Institutionen anzubieten. Der Staat soll stattdessen in den gleichen Institutionen eine religionsneutrale psychologische Betreuung bereitstellen. Die religiöse Seelsorge bei Auslandseinsätzen wird bedarfsgebunden weiter staatlich finanziert.

6. Staatliche Ausbildung von Pfarrern und Imamen
Die Ausbildung von Pfarrern und Imamen muss Sache der Religionsgemeinschaften sein. Daher sollen an staatlichen Hochschulen statt theologischer Studiengänge nur religionswissenschaftliche Fächer angeboten werden.

7. Medien und Religion
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen staatlich gesicherte Drittsendungsrechte der Kirchen beim privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Hierzu soll Artikel 42 Absatz 1 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (RStV), nach dem der katholischen und evangelischen Kirchen sowie jüdischen Gemeinden auf Wunsch Sendezeit eingeräumt werden muss, gestrichen werden. Religiöse und weltanschauliche Inhalte bleiben vom Grundauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks weiterhin umfasst.

8. Gotteslästerung
Der Strafbestand der Gotteslästerung (§ 166 StGB) ist mit Grundrechten wie der Meinungsfreiheit unvereinbar und soll deswegen gestrichen werden.

Abschaffung des Friedhofszwangs

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzten sich für die Abschaffung des Friedhofszwangs ein. Die Vorschrift stellt einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit dar. Des Weiteren entsteht hier ein ungerechtfertigtes Monopol des Staates, Orte der Totenruhe anzubieten. Das Testament bietet den Menschen insbesondere die Möglichkeit, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Wenn es testamentarisch verfügt ist, muss dem Wunsch des Verstorbenen durch Zulassung alternativer Bestattungsformen Rechnung getragen werden.

Davon bleibt die Pflicht unberührt, den Toten einer fachlichen Behandlung zu unterziehen. Dies soll eine Ausbreitung von Seuchen vermeiden.

Eigenverbrauchsgrenze für sogenannte „weiche Drogen“

Die Jungen Liberalen fordern den Justizminister des Landes Schleswig-Holstein auf, die Herabsetzung der Eigenverbrauchsgrenze durch die SPD im Jahr 2008 für sogenannte „weiche“ Drogen (Haschisch oder Marihuana) wieder rückgängig zu machen und auf die vom Bundesverfassungsgericht erlaubte Menge von 30 Gramm anzuheben.

Abschaffung des Deutschen Ethikrates

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Abschaffung des „Deutschen Ethikrates“ durch Aufhebung des Ethikratgesetzes.

Individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten – Gebot des Rechtsstaats und kein Ausdruck von Misstrauen gegen die Polizei

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein unterstützen den Vorschlag einer individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten bei Großeinsätzen mit einsatzbezogenen Kennnummern bei jedem Einsatz und fordern die FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag auf, ihre ablehnende Haltung zu überdenken. Die Kennzeichnungspflicht, um die Identifizierung eines Beamten im Fall einer Überschreitung seiner Befugnisse zu erleichtern, ist kein Ausdruck von Misstrauen gegen die Polizei, sondern ein Gebot für einen transparenten Rechtsstaat.

Jugendliche bei Feuerwehreinsätzen

Mitglieder der Jugendfeuerwehr können ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Zusammenwirken mit erfahrenen Feuerwehrangehörigen unter Berücksichtigung von § 22 JArbSchG und nach Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr an Einsätzen teilnehmen, sofern

  • ihre Tätigkeit außerhalb des Gefahrenbereiches stattfindet
  • sie von psychisch belastenden Situationen ferngehalten werden
  • der Einsatz bei Tageslicht stattfindet,
  • der Einsatz außerhalb von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen erfolg und
  • die gesetzlichen Vertreter schriftlich eingewilligt haben.

Liberal ist sozial – Bürgergeld jetzt!

Die JuLis SH fordern die FDP auf, im Rahmen ihrer Regierungsbeteiligung im Bund und in den Ländern, auf eine zügige Einführung des liberalen Bürgergeldes hinzuarbeiten. Die aktuelle Debatte über das Hartz-IV-System mag an mancher Stelle unsachlich geführt worden sein – jetzt droht sie sich in Kleinigkeiten und Minimalkorrekturen zu verrennen. Nötig ist jedoch ein riesiger Schritt in die Zukunft: Ein unbürokratischer Sozialstaat, der den Schwachen hilft und die Schwächsten – die Kinder, die unverschuldet in Armutsverhältnissen aufwachsen – viel stärker als alle bisherigen Versuche der Vergangenheit stärkt und ihnen die Hilfe gibt, die sie brauchen. Nichts anderes ist das liberale Bürgergeld.