Kontrollen von sozialpädagogischen Jugendeinrichtungen verstärken

Das Personal im Landesjugendamt zur Überprüfung der sozialpädagogischen Jugendeinrichtungen muss verstärkt werden, da das Landesjugendamt mit der Überprüfung total überfordert ist.  Es gibt rund 1.000 bekannte sozialpädagogische Wohngruppen, die es zu kontrollieren gilt. Dies ist mit dem aktuellen Personalstand nicht möglich. Wohngruppen müssen von den Mitarbeitern mindestens einmal im Jahr kontrolliert werden. Kontrollen sollen nicht nur mit Vorankündigung stattfinden. Es muss den Mitarbeitern möglich sein, spontan und ohne Vorankündigung kontrollieren zu können. Bei Verdacht sollten Mitarbeiter des Landesjugendamtes mit den Jugendlichen sprechen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Sparsamkeit anerkennen statt bestrafen: Ein grenzenloses Schonvermögen für Kinder

Um im späteren Leben vor finanziellen Schwierigkeiten bewahrt zu werden, ist es wichtig, dass Kinder durch ihr Elternhaus oder eine Bildungseinrichtung bereits früh den Umgang mit Geld erlernen. Dazu gehört auch ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ausgeben und Sparen. Für diesen Lernprozess ist es kontraproduktiv, wenn der Staat die Sparsamkeit von Kindern ausnutzt, um seine eigenen Sozialausgaben zu minimieren. Kindern, deren Eltern Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Hartz IV haben, steht ein Vermögensfreibetrag von 3.100€ plus ein Pauschalbetrag von 750€ für einmalige Anschaffungen zu. Das Schonvermögen beträgt somit, unabhängig vom Alter, lediglich 3.850€ pro Kind. Jeder Euro, der diesen Betrag übersteigt, zählt als anrechenbares Vermögen und muss zur Abwendung der Hilfebedürftigkeit verwendet werden. Die Sozialleistungen werden folglich gekürzt und die Bedarfsgemeinschaft muss unter anderem vom Ersparnis des Kindes leben.

Durch dieses Erlebnis verlieren die Kinder häufig die Lust am Sparen und die Tatsache, dass sie den Vermögensfreibetrag bereits voll ausgeschöpft haben, nimmt ihnen auch die Motivation dazu. Das Verhältnis zwischen Ausgeben und Sparen ist fortan gestört und führt möglicherweise zu finanziellen Schwierigkeiten in der Zukunft. Darüber hinaus kann der teilweise Verlust des Ersparten auch zu einer sozialen Segregation oder zu einer erhöhten Bedürftigkeit führen, wenn das Geld für einen bestimmten, kostspieligen Zweck angespart wurde.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deswegen ein grenzenloses Schonvermögen für Kinder. Die Definition eines Kindes erfolgt nach § 32 EStG. Um das angesparte Vermögen nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor einem möglichen Missbrauch der bedürftigen Erziehungsberechtigten zu schützen, muss es  sicher durch Dritte verwahrt werden. Denkbar wäre ein Sparkonto, bei dem die Auszahlung erst ab Erreichen der Volljährigkeit möglich ist. In Ausnahmefällen soll eine Teilauszahlung auf Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters gestattet werden.

Kinderblindheit bekämpfen – Fortschritte in der Gentechnik nutzen

Infolge eines Mangels von Vitamin A erblinden jedes Jahr bis zu eine halben Million Kinder weltweit. Dieser Mangel resultiert vor allem aus der oft einseitigen Ernährung. Viele Familien in Entwicklungsländern können sich nicht mehr als eine Mahlzeit am Tag leisten. Eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und anderen wichtigen Nährstoffen ist so nicht gegeben.

Seit Jahren setzen Hilfsorganisationen weltweit auf die Abgabe von Vitamin-A-Präparaten, doch führt dies langfristig nicht zu einer Verbesserung der Lebenssituation in den Entwicklungsländern, vielmehr schafft es Abhängigkeitsverhältnisse. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deshalb Offenheit für neue Lösungswege. Einer dieser Lösungswege kann in der Grünen Gentechnik, hier insbesondere im „Golden Rice“ liegen. Goldener Reis enthält Beta-Carrotin (Provitamin A), welches der Körper in Vitamin A umwandeln kann. Da sich gut die Hälfte der Weltbevölkerung vornehmlich von Reis ernährt und der Goldene Reis durch seine Entdecker kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, kann dies zu einer günstigen Alternative werden.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein nehmen aber auch die Ängste der Bürger wahr. Wir fordern daher, dass vor der Einführung des Goldenen Reis‘ Langzeitstudien durchgeführt werden. Des Weiteren sollte ein Anbau in geschützten Bereichen stattfinden, um mögliche, unbekannte Veränderungen von weiteren Pflanzen zu verhindern. Positive Testergebnisse zeigen nicht nur das Potential des Reis‘ auf, sondern sorgen auch für größere Akzeptanz in der Bevölkerung.

Sterbehilfe legalisieren – auch für Minderjährige

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Erlaubnis der aktiven, passiven sowie indirekten Sterbehilfe und die Schaffung einer eindeutigen rechtlichen Grundlage zu dieser Thematik.

Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, dass jeder Mensch nicht nur das Recht zur Gestaltung des eigenen Lebens hat, sondern auch das des eigenen Sterbens haben muss. In vielen anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Belgien oder der Schweiz ist dieses Recht der Betroffenen gesetzlich verankert. Das deutsche Strafgesetzbuch hat für diesen Fall hingegen noch keine ausdrückliche Regelung getroffen. Dies muss unter folgenden konkreten Richtlinien nachgeholt werden:

1. Krankheitsbild:

  • Die Person erleidet als Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung anhaltendes unerträgliches Leiden, macht eine anhaltende und unerträgliche Notlage geltend oder leidet unter einer unheilbaren degenerativen und tödlichen Krankheit und
  • Die Person ist der Auffassung, dass sie sich auf Grund der Beeinträchtigung ihrer Würde und ihrer Lebensqualität in einer Lage befindet, in der sie ihr Existenz nicht fortsetzen möchte.

2. Willenserklärung

  • Der Wunsch zur Sterbehilfe muss, wenn die betroffene Person physisch nicht in der Lage ist, ihren Willen zu bekunden, im Vorwege durch eine Patientenverfügung festgelegt worden sein. Liegt keine vor, reichen Aussagen von Angehörigen zur Willensbekundung nicht aus.
  • Die Willensbekundung zur Sterbehilfe muss notariell beglaubigt werden.
  • Die Freiwilligkeit zum Zeitpunkt der Willenserklärung muss eindeutig feststehen und selbstverantwortlich getroffen worden sein.

3. Rechtliches

  • Bevor dem Wunsch nach Sterbehilfe stattgegeben wird, muss die Person durch den behandelnden Arzt, der mindestens einen weiteren Kollegen hinzugezogen hat, klar und umfassend über ihren Gesundheitszustand sowie über die Möglichkeiten des Einsatzes von schmerzlindernden Maßnahmen informiert worden sein. Dieses ist in einem entsprechenden Protokoll festzuhalten, das von dem hinzugezogenen Arzt zu unterzeichnen ist.
  • Der Tod der Person muss von einem Arzt unter Aufsicht eines zweiten Arztes herbeigeführt werden.
  •  Ärzte und Pflegepersonal dürfen zur Ausführung der Sterbehilfe nicht verpflichtet werden.
  • Jeder aktive Sterbehilfefall muss im Vorwege einer Kontrollkommission vorgelegt und eingehend geprüft werden. Bei Verletzung der rechtlichen Vorschriften ist ein Strafverfahren einzuleiten.
  • Die Willensbekundung des Wunsches zur Sterbehilfe muss notariell beglaubigt werden.

Das Leiden Betroffener kennt leider auch keine Altersgrenze, wir fordern daher die aktive, passive und indirekte Sterbehilfe – unter folgenden zusätzlichen Bedingungen– auch auf Minderjährige auszuweiten:

  1.  Es bedarf in jedem Fall eine Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  2.  Es bedarf in jedem Fall eines zweifach geprüften fachärztlichen Gutachtens, welches eindeutig belegt, dass die betroffenen Patienten unheilbar krank sind und unter starken Schmerzen leiden, die nicht durch Medikamente zu lindern sind.
  3. Es bedarf in jedem Fall mindestens zwei verschiedener psychologischer Gutachten von zwei verschiedenen Psychologen, welche objektiv die Urteilsfähigkeit des Patienten feststellen.

Der § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) ist dementsprechend zu ergänzen.

Kinder schützen – Therapieangebote für Pädophile ausweiten

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, Therapieangebote für Pädophile auszuweiten, um Übergriffen vorzubeugen. Betroffene sollen dabei unterstützt werden, sich behandeln und helfen zu lassen, bevor sie straffällig werden. Dies ist der erste Schritt, um es den Betroffenen zu erleichtern, über ihre Pädophilie zu sprechen und sich diese einzugestehen. Somit ist es möglich, dass sich diese bereits in fachliche Betreuung begeben, bevor sie diese ausleben. Um die Barriere für Therapieangebote für Pädophile so gering wie möglich zu halten, fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein zudem den Ausbau von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, um ein flächendeckendes Betreuungsangebot für die Betroffenen zu schaffen.

Gleichberechtigung von Sorgeberechtigten im Grundgesetz

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Änderung des Artikels 6 Absatz 4 des Grundgesetz von:

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft in

Jeder, der die gesetzliche Verantwortung für ein Kind übernimmt, hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Blutspendeverbot für homosexuelle und bisexuelle Männer aufheben

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die sofortige Aufhebung des Blutspendeverbotes für homosexuelle und bisexuelle Männer in Deutschland. In einer demokratischen und toleranten Gesellschaft, die ihre Bürger vor Diskriminierung und Ausgrenzung schützt und sich überall um eine größtmögliche Integration bemüht, darf es kein Verbot für homosexuelle und bisexuelle Menschen geben, das ihnen eine Blutspende untersagt.

Kriterien für eine Blutspende werden von den Landesärztekammern festgelegt. Darüber hinaus können Blutspendedienste eigene Kriterien benennen, die zum Ausschluss des Spenders führen. Die allgemeinen Beschränkungen sind:

  • Altersbeschränkung (bis 68 Jahre ist der Mensch spendebefähigt)
  • Folgende Krankheiten führen zum Ausschluss: Hepatitis B, Hepatitis C, Infektiöse Hepatitis (Gelbsucht), HIV-Infektion, frühere Erkrankung an Malaria oder Aufwachsen in einem Malaria-Risikogebiet (erste 5 Lebensjahre), Erkrankung an Creutzfeld-Jakob, Erkrankung an Krebs

Außerdem gibt es sogenannte Risikogruppen, denen eine Blutspende nicht möglich ist. Darunter fallen Prostituierte (bzw. Personen mit häufig wechselnden Sexualkontakten), Häftlinge, Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängige und eben auch homosexuelle und bisexuelle Männer. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Aufhebung dieses Generalverdachtes, unter den homosexuelle und bisexuelle Männer gestellt werden. Die Blutspende symbolisiert nicht nur die Bereitschaft anderen Menschen damit zu helfen, sondern sie bedeutet auch eine gesundheitliche Maßnahme für den eigenen Körper. Die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften darf auch in diesem Thema nicht vernachlässigt werden und eine Restdiskriminierung aufrechterhalten.

Im Zweifel für die Freiheit des Kindes

Freie Menschen bestimmen selbst über ihr Leben. Sie treffen Entscheidungen auch über ihren Körper selbst und ohne Bevormundung. Sie tun dies, weil sie vernunftbegabt und einsichtsfähig sind. Das gilt sogar dann, wenn ein Mensch sich zu seinem eigenen Nachteil entscheidet, gar seinen Körper verletzt.

Kinder passen nicht in dieses Bild, können solche Entscheidungen nicht treffen. Sie kennen nicht die Risiken von Eingriffen an ihrem Körper und können ihren Willen noch nicht artikulieren. Deshalb müssen ihre Eltern solche Entscheidungen für sie  und zu ihrem Wohl treffen. Grundsätzlich ist jede Substanzverletzung eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung. Ihre Rechtmäßigkeit bedarf also einer Rechtfertigung. Unstrittig kommt dabei die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung in Betracht. Keine Rechtfertigung eines solch schwerwiegenden, irreversiblen Eingriffs stellt jedoch das Vorliegen rein ästhetischer oder religiöser Motive dar.

Zweifelsohne erkennen die Jungen Liberalen die Religionsfreiheit und das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht des Grundgesetzes an. Diese Grundrechte müssen jedoch der Abwägung mit anderen, ebenso wichtigen Verfassungsgütern standhalten. Dazu zählen namentlich die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht sowie die Religionsfreiheit des Kindes. Grund und Grenze des elterlichen Sorge- und Erziehungsrechtes ist das Wohl des Kindes.

Eine Beschneidung im Genitalbereich, gerade im nichteinwilligungsfähigen Alter, ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Es kann dabei nicht auf eine angebliche Unbedenklichkeit des Vorgangs verwiesen werden. Nachgewiesenermaßen kann es zu einer schwerwiegenden psychischen und physischen Beeinträchtigung eines beschnittenen Kindes hinsichtlich seiner sexuellen Empfindsamkeit im Erwachsenenalter kommen. Auch vermutete hygienische Vorteile können eine fehlende medizinische Indikation nicht ersetzen. Gerade als Liberale setzen wir uns immer für die Freiheit und Selbstbestimmung ein. Dies muss gerade dann gelten, wenn so sensible Bereiche wie die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und über die eigene Sexualität betroffen sind. Natürlich spielt die männliche Beschneidung im Islam und Judentum eine zentrale Rolle. Jedoch kann keine religiöse Vorschrift über dem Grundgesetz stehen und auch Religionsgemeinschaften sind angehalten, ihre Regeln auch anhand zentraler Menschenrechte immer wieder zu hinterfragen und nötigenfalls zu reformieren.

Entscheidet sich ein Jugendlicher im religionsmündigen Alter für eine Beschneidung, so ist dies ein Ausdruck von Religionsfreiheit und gelebtem Glauben. Dabei ist jedoch insbesondere bis zum 18. Lebensjahr zu gewährleisten, dass es sich um eine freie Entscheidung des Kindes handelt und der Eingriff medizinisch sicher durchgeführt wird. Wir fordern darüber hinaus, dass die FDP sich für eine EU- weite Regelung einsetzt, um zu verhindern, dass der Eingriff in Nachbarländern durchgeführt wird.

Nein zum Betreuungsgeld

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich gegen das zum Jahre 2013 einzuführende Betreuungsgeld aus. Die Lenkungswirkung dieser Geldleistung wird unabhängig von der konkreten Ausgestaltung nicht wünschenswert sein. Frauen werden weiter vom Arbeitsmarkt entkoppelt; es sind Mitnahmeeffekte zu befürchten und vermutlich werden besonders diejenigen Eltern auf das Betreuungsgeld zurückgreifen, deren Kinder positivere Förderungsimpulse in einer Kindertagesstätte erfahren würden. Die Finanzierungsmittel sollen stattdessen für den Ausbau von Krippen- und Kitaplätzen verwendet werden.

Sozialwahlen sind pseudodemokratische Geldverschwendung

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich dafür aus, die Sozialwahlen in diesem Jahr letztmalig durchzuführen. Der Nutzen der kaum bekannten Wahlen, bei denen Versicherte und Arbeitgeber Vertreter für die Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Sozialversicherungen wählen, steht in keinem Verhältnis zu den Kosten von rund 50 Millionen Euro. Die Beteiligung an den Wahlen ist sehr gering. Um überhaupt eine gewisse Wahlbeteiligung zu erreichen, werden erhebliche Geldbeträge in Werbemaßnahmen investiert. Und die meisten Wahlberechtigten – auch von denjenigen, die teilnehmen – wissen trotzdem überhaupt nicht, welche Gremien bei der Sozialwahl gewählt werden und sind erst recht nicht über die Positionen der zur Wahl stehenden Listen informiert. Große Unterschiede gibt es hier ohnehin nicht.

Die Sozialparlamente verfügen nur über sehr geringe Entscheidungsspielräume. So ist etwa der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fast vollständig gesetzlich vorgegeben. Fast alle Entscheidungen in diesen Gremien sind Konsensentscheidungen. Letztlich geht es bei den Sozialwahlen darum, Gewerkschaftsfunktionären in den Selbstverwaltungsgremien eine demokratische Legitimation zu geben. Bei fast allen mittleren und kleineren Versicherungen werden sogar keine Wahlhandlungen mehr durchgeführt, weil sich die konkurrierenden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände untereinander die Verteilung der Mandate absprechen. Über 98% der Vertreter werden ohne Wahlakt über diese sog. Friedenswahlen bestimmt. Hier kann von einer demokratischen Legitimation nicht gesprochen werden.

Die diskutierten Lösungsvorschläge, die Sozialwahlen lediglich durch ein Verbot von Friedenswahlen und die Einführung von Online-Abstimmungen zu reformieren, sind ungeeignet. Die Erzwingung von streitigen Wahlen gegen den Willen der Kandidaten wäre absurd und würde noch viel mehr Kosten verursachen. Online-Abstimmungen wären zwar kostengünstiger, würden die übrigen Probleme jedoch nicht lösen. Angesichts des zweifelhaften demokratischen Nutzens und der immensen Kosten fordern wir die seit vielen Jahren umstrittenen Sozialwahlen abzuschaffen.

Wirksame Maßnahmen gegen Organmangel ergreifen – eigene Spendebereitschaft bei der Organzuteilung berücksichtigen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern wirksame Maßnahmen, um dem Mangel an Spenderorganen in Deutschland effizient entgegen zu wirken. Bei der Zuteilung von Organen soll das Kriterium der eigenen Bereitschaft zur Organspende berücksichtigt werden. Durch das Verständnis der Organspende als wechselseitige Hilfe werden notwendige Anreize gesetzt, um über die altruistische Motivation hinaus bei mehr Menschen eine Bereitschaft zur postmortalen Organspende zu wecken. Alle Bürgerinnen und Bürgern sollen mit Vollendung des 18. Lebensjahres und bei Zuwanderung nach Deutschland zu einer freiwilligen Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie der Organspende (ggf. bezogen auf bestimmte Organe) zustimmen. Dabei soll darüber informiert werden, dass diejenigen, die sich selbst für eine Organspende bereit finden, im Bedarfsfall einen höheren Platz auf der Warteliste erzielen. Die Erklärungen sollen in einem zentralen Register dokumentiert werden.

Barrierefreie und behindertengerechte Freizeitstätten

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für den Ausbau und Erhalt von barrierefreien Freizeitstätten ein, die für Kinder- und Jugendfreizeiten genutzt werden. In den jungen Jahren lernen die Kinder und Jugendlichen, die Vorurteile und Berührungsängste gegenüber Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen abzubauen. Dies ist auch nur dann gegeben, wenn die Freizeitstätte den Zugang zu den Plätzen und Räumlichkeiten entsprechend anbietet. Gerade Freizeitstätten, die als barrierefrei und als behindertengerecht gelten, müssen überprüft werden, ob dies auch der Wirklichkeit entspricht – notfalls müssen Verbesserungen vorgenommen werden.