16.05.2002

Zuwanderungsgesetz jetzt!

Die Jungen Liberalen Schleswig­-Holstein fordert die FDP nachdrücklich auf, in der neuen Legislaturperiode so rasch wie möglich auf die Verabschiedung und Umsetzung eines Zuwanderungsgesetzes hinzuarbeiten. Die JuLis warnen davor, das Thema im Wahlkampf zu instrumentalisieren – die Regelung der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften sowie die Integration der hier lebenden ausländischen MitbürgerInnen darf nicht als Instrument der Polarisierung missbraucht werden.

Die Jungen Liberalen fordern, der unzureichenden Erteilung von befristeten Arbeitserlaubnissen für ausländische Fachkräfte in Form der Green Card ein Ende zu machen und so schnell wie möglich zu einer dauerhaften rechtlichen Regelung zu kommen. Wir sind überzeugt, dass Zuwanderung für die Bundesrepublik eine Bereicherung der sozialen und kulturellen Strukturen darstellt. Es ist unrealistisch, anzunehmen, dass sich ein industrialisiertes Land wie die Bundesrepublik dem weltweiten Migrationsdruck entziehen kann. Eine restriktive Zuwanderungspolitik würde nach Deutschland kommende Menschen verstärkt in die Illegalität treiben. Es kann auch nicht im Interesse der Bundesrepublik sein, große Teile der Bevölkerung recht-­ und schutzlos außerhalb des Sozialversicherungssystems zu belassen.

Zuwanderung muss jedoch nach bestimmbaren, transparenten Kriterien geregelt werden, welche die Realität des Einwanderungslandes anerkennen und die Zuwanderung nach Deutschland in humaner Weise steuern. Ein Zuwanderungsgesetz sollte nach Auffassung der Jungen Liberalen dabei auch Wert auf Integrationsangebote legen.

Die JuLis Schleswig-­Holstein setzen an ein liberales Zuwanderungsgesetz folgende Anforderungen:

I. Arbeitsmigration
Die Einwanderung von Arbeitskräften ist dringend notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu erhalten. Dies darf selbstverständlich nicht bedeuten, dass sich die Gesellschaft der Bildungsverantwortung entziehen darf. Dennoch zeigt sich, dass die Gesellschaft nicht mehr selbstständig in der Lage ist, ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, um die Dauerhaftigkeit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu garantieren.

  1. Zuwanderungsquote
    Ein Angebot zur Arbeitsmigration muss davon abhängig gemacht werden, ob reguläre Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden können. Deshalb sollte der Bundestag jährlich die Quote derer bestimmen, die als Zuwanderer in Deutschland ein Aufenthaltsrecht erhalten dürfen. Die Vergabe regulärer Arbeitsplätze an Zuwanderer – und damit die Zuwanderungsquote – muss im Interesse und entsprechend des Bedarfs der Wirtschaft erfolgen. Die Quote ist unabhängig von der Herkunft des Einwanderungswilligen auszusprechen, Bürger von EU­-Staaten sollen jedoch nicht angerechnet werden. Asylbewerber, Kriegs­ und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie nachzugsberechtigte Familienangehörige dürfen nicht quotiert werden.
  2. Zuwanderer
    Zuwanderungswillige sollen ihre Anträge bei den zuständigen Konsularvertretungen stellen können. Zur Koordinierung der Angelegenheiten der Zuwanderer ist, in Abstimmung des Bundes mit den Ländern, ein Bundesamt für Migration zu schaffen, das im folgenden Verfahren die Anträge prüft und festzustellen hat, ob der Zuwanderungswillige die in einem Punktesystem zu bestimmenden Kriterien erfüllt. Die Jungen Liberalen schlagen als Kriterien u.a. vor:

    • Berufsausbildung
    • Berufserfahrung
    • Alter und demografischer Faktor
    • Sprachkenntnisse
    • Das Bundesamt hat die Einwanderungsgenehmigungen ermessensgerecht zu erteilen; in Einzelfällen
      auch dann, wenn die festgesetzte Punktezahl nicht erreicht wird. Die Einwanderungsgenehmigung entspricht einer unbefristeten Arbeitserlaubnis, die zugleich einen Arbeitgeberwechsel erlaubt und die Möglichkeit zur Verselbstständigung eröffnet. Auch eine spätere Aufenthaltsverfestigung muss möglich sein.
  3. Nachzug von Familienangehörigen
    Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine Zusicherung des Familiennachzuges des Ehepartners des Zuwanderungswilligen und denen gleichgestellte Personen sowie dessen Kinder bis zum 18. Lebensjahr aus.
  4. Aussiedler
    Die Jungen Liberalen schlagen vor, die Zuwanderung von Spätaussiedlern in die Zuwanderungsgesetzgebung einzubeziehen. Die Gleichstellung von Spätaussiedlern mit den übrigen Einwanderungswilligen, d.h. auch deren Anrechnung auf die Zuwanderungsquote, soll nach einer Übergangsfrist von maximal 4 Jahren erfolgt sein.
  5. Europäische Regelung
    Langfristig ist die Zuwanderung auf der Ebene der Europäischen Union zu regeln. Die EU sollte hierbei die einheitlichen Rahmenbedingungen festlegen, wobei deren Ausfüllung, vor allem die Festlegung der Zuwanderungsquote, in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer fallen sollte. Zuwanderern ist das Recht der unbeschränkten Freizügigkeit innerhalb der EU zu gewähren.

II. Bundesamt für Migration
Die Verantwortung für den Vollzug des Ausländerrechts in der Kompetenz der Bundesländer führt häufig zu Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten, die nicht mehr hinnehmbar sind. Daher sprechen sich die JuLis für die Schaffung eines “Bundesamtes für Migration” aus, welches die Aufgaben der bisherigen Ausländerbehörden übernehmen und bundeseinheitlich vollziehen soll. Das Bundesamt sollte für alle Fragen der Einwanderung mit Ausnahme des Asylverfahrens zuständig sein.

III. Integrationsmaßnahmen
An das Zuwanderungsgesetz anknüpfend, ist es geboten, die soziale Integration der Zuwanderer durch ein Integrationsprogramm zu befördern. Dieses Integrationsprogramm soll gesetzlich nachvollziehen, was gesamtgesellschaftlich zur Regel werden muss, nämlich Einwanderern die Chancen eröffnen, gesellschaftliche Orientierung in einem ihnen zunächst fremden Land zu finden.

  1. Ziele und Zielgruppen
    Ziel des Programmes soll es sein, soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration zu leisten. Das Programm soll alle Zuwanderer zur Teilnahme motivieren, ihnen auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote vermitteln, Kommunen in die Lage versetzen, die zur Integration notwendigen Maßnahmen zu ergreifen sowie weiterführende Bildungsangebote oder Arbeitsplätze zu vermitteln. Das Integrationsprogramm sollte nach Ansicht der JuLis für alle Zuwanderer gelten, die nicht Bürger eines Mitgliedsstaates der EU sind und sich zum ersten Mal in zeitlich unbefristeter Absicht in Deutschland niederlassen wollen.
  2. Aufbau des Integrationsprogrammes
    Zuwanderer sollten sich innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten freiwillig für das Integrationsprogramm anmelden. Es obliegt dem Bundesamt für Migration, individuelle Unterrichtseinheiten mit dem Zuwanderer zu vereinbaren, die dessen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend berücksichtigen. Das Unterrichtsprogramm kann dabei folgende Einheiten umfassen:

    • Deutsch als Zweitsprache
    • Gesellschaftliche Orientierung,
    • Berufliche Orientierung
      Daneben soll das Integrationsprogramm eine soziale Betreuung beinhalten. Besonderes Augenmerk sollte der Integration von Frauen gelten, deren traditionelle gesellschaftliche Rolle in vielen Staaten der Welt nicht unseren Vorstellungen eines toleranten, modernen Gemeinwesens entspricht.
      Die Jungen Liberalen lehnen Bestrebungen ab, durch Integrationsmaßnahmen Zuwanderer kulturell „assimilieren“ zu wollen – es darf kein Zweifel daran bestehen, dass die Freiheit der Kultur­ und Religionsausübung uneingeschränkt geachtet wird. Toleranz heißt für die JuLis, dass Zuwanderer die Ausübung religiöser Bräuche in eigenen Gebetshäusern ausüben können.
  3. Finanzierung
    Die Integration von Zuwanderern entspricht dem Interesse der deutschen Gesellschaft. Wer Deutschland zu seinem Lebensmittelpunkt gewählt hat, die freiheitlich-­demokratische Grundordnung der Bundesrepublik respektiert und hier arbeitet, ist willkommen. Daher sollte die Finanzierung der Integrationsprogramme anteilig vom Bund und den Ländern, bei Berücksichtigung eines angemessenen Beitrages durch den Zuwanderer, übernommen werden.
  4. Begleitende Maßnahmen
    Die Integrationsangebote begleitend, halten es die Jungen Liberalen für dringend erforderlich, die Betreuung von Kindern aus Zuwandererfamilien zu verbessern, ganztägige Bildungsangebote bereit zu stellen sowie eine enge Vernetzung zwischen Arbeitsämtern und Bildungseinrichtungen anzustreben, damit berufsbegleitende und berufsqualifizierende Angebote eine umfassende Begleitung erfahren. Darüber hinaus müssen kleinere Gemeinden in ihren Integrationsbemühungen dahingehend unterstützt werden, dass mehrere Kommunen ihre Betreuungsprogramme arbeits-­ und kostenteilig koordinieren können.

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