Ursprünglich beschlossen am 11.03.2017
Überprüft worden vom eLavo am 16.02.2024
Die Volksinitiative ist, wie auch das Volksbegehren und schließlich der Volksentscheid als ihre weiteren Stufen, für die Anliegen von Bündnissen da, die sich unter den Bürgern finden. Sie stellt ein Instrument der direkten Demokratie dar, das es ermöglicht, Forderungen auch gegen politisches Kalkül Wirklichkeit werden zu lassen. Doch während die Volksinitiative noch ein erreichbares Ziel darstellt, lässt sich dies über Volksbegehren ohne finanziell enorm starke Bündnispartner kaum sagen.
Wir fordern daher Folgendes, um das Missverhältnis zwischen den Hürden für ein Volksbegehren und denen einer Volksinitiative zu beseitigen:
- Das Erweitern der Zeitspanne eines Volksbegehrens von 6 auf 12 Monate,
- Die Möglichkeit der Übernahme der Stimmen aus der Volksinitiative für das Volksbegehren, sofern die Person im Vorhinein (im Zuge des ersten Unterschreibens) ihr Einverständnis dazu gegeben hat
- Und die dahingehende Abänderung des Verfahrens zum Einreichen der Stimme für ein Volksbegehren: Das Unterstützen eines Volksbegehrens soll künftig, wie in anderen Bundesländern auch, ebenfalls durch Listen außerhalb des Rathauses möglich sein.