Antragsteller: Landesvorstand
§ 7 Abs. 7 der Satzung wird wie folgt neu eingefügt:
Der erweiterte Landesvorstand bestimmt unter Einbindung der Ombudsperson für jeden
Landeskongress zwei Vertrauenspersonen, die das Ombudsmitglied für die Dauer des
Kongresses und seiner begleitenden Veranstaltungen bei seiner Arbeit unterstützen.