Verbesserung der Juristenausbildung auf dem Weg zum Ersten Staatsexamen

Um Studenten der Rechtswissenschaften mehr Gestaltungsspielraum beim Verlauf ihres Studiums einzuräumen und einem Nachwuchsmangel guter Juristen vorzubeugen, fordern wir eine Reform des Ausbildungssystems dahingehend, dass:

• Ein Bachelor of Laws eingeführt wird, der als zusätzliche Abschlussmöglichkeit neben dem ersten Staatsexamen steht und dadurch die Studiengangwechsel- sowie die Karriereoptionen erweitert. Ob der Abschluss parallel zum Examensstudiengang oder darin integriert angeboten werden soll, bedarf einer näheren Evaluation;

• Im Rahmen der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung ein neben dem Freiversuch stehender Verbesserungsversuch eingeräumt wird, der es gegen die Zahlung einer Gebühr ermöglicht, sich auch bei Bestehen der Klausuren in der eigenen Leistung zu verbessern. Von der Erhebung einer Gebühr soll im Härtefall abgesehen werden. Voraussetzung ist, dass der Verbesserungsversuch binnen zwei Semestern nach Absolvierung des ersten Versuchs wahrgenommen wird;

• Das elektronischen Examens ab dem Jahr 2024 verpflichtend eingeführt wird. Dabei soll den Prüflingen die Wahl gelassen werden, ob sie die Klausuren wie bisher handschriftlich oder alternativ digital ausfertigen. Die konkrete Ausgestaltung soll dem Justizprüfungsamt überlassen werden. Spätestens seit die Vorbereitungsklausuren durch die Pandemie zu großen Teilen digital angefertigt werden, ist eine Umsetzung überfällig;

• Die freiwillige Möglichkeit des sog. Abschichtens eingeführt wird. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, die sechs Klausuren des ersten Examens in zwei Prüfungsdurchgängen zu verfassen. Dabei müssen die letzten Klausuren im Freischussdurchgang geschrieben werden, sodass die Möglichkeit nur bei Einhaltung der Regelstudienzeit zur Verfügung steht;

• Die Erlaubnis zur Verwendung von Handkommentaren nicht nur im zweiten, sondern auch im ersten Examen besteht. Das einfache Auswendiglernen von Streitständen trägt nicht zu einem besseren Systemverständnis bei und ein fundiertes Rechtsverständnis wäre weiterhin unerlässlich. Die unterschiedliche Behandlung in den jeweiligen Examina ist somit nicht nachvollziehbar;

• Der Bezug zur Praxis erhöht wird, indem betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, Rhetorik und Verhandlungsmethoden in den Studienverlauf integriert werden;

• Die Verbesserung des Angebots des universitären Repetitoriums. Der Erfolg im Studium darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten eines Studenten abhängen. Die Universitäten sollen den Bedarf an Hochschuldozenten ermitteln, der zur Gewährleistung einer vollumfänglichen Examensvorbereitung nötig ist. Für jede Fachsäule soll ein Professor für die Koordination der Examensvorbereitung in der jeweiligen Fachsäule zuständig sein. Ein bundesweiter Austausch der Universitäten sowie der Ausbilder untereinander soll das Angebot eines qualitativ hochwertigen Repetitoriums für alle Stellen gewährleisten. Der Umstand, dass etwa 70 % der Studenten für die Vorbereitung auf ihre Studienabschluss monatlich Geld bezahlen, weil das Studium selbst die Vorbereitung nicht leistet, stellt einen Systemfehler dar;

• Die Zusammenlegung der Prüfungsämter Schleswig-Holstein und Hamburg auch für das erste Examen und nicht nur das zweite.
Dadurch soll ohne eine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes die
Anzahl an Prüfungsdurchgängen im ersten Examen erhöht werden;

• Eine engere Abstimmung der Länder untereinander, um Chancenungleichheiten abzubauen und einen bundeseinheitlichen Qualitätsstandard zu sichern. Anstatt dass einzelne Länder ihre sich als gut herausgestellten Modelle abbauen, um den Prüflingen im Bundesvergleich keinen Vorteil zu gewähren, müsste vielmehr eine bundesweite Aufwertung und Erneuerung erfolgen.

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