Ursprünglich beschlossen am 05.03.2016
Überprüft worden vom eLavo am 02.06.2023
(1) Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so schnell wie möglich zu privatisieren.
(2) Der Wegfall der anderen staatlichen Sender soll durch die verbleibenden nicht kompensiert werden dürfen. Konkurrenz zu den privaten Sendern auf dem Gebiet der Unterhaltung ist zu vermeiden. Der verbleibende öffentliche Rundfunk soll von frei von kommerziellen Einflüssen – wie Werbung – bleiben.
(3) Um das Angebot der oben genannten verbliebenen Sender weiterhin voll gewährleisten zu können, sollen die dafür benötigten Ressourcen der bisherigen ARD-Anstalten, wenn nötig, auf diese übertragen werden dürfen. Einheiten, die von mehreren Sendern genutzt werden (wie z.B. eine Nachrichtenredaktion) sollen, wo möglich, unter der neuen Dachorganisation Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (ARD) vereint werden.
(4) Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden; diesbezügliche Gesetze müssen aber zustimmungspflichtig im Bundesrat bleiben.
(5) Im Zuge der Privatisierung sind die Verwaltungseinheiten Finanzkommission, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher „GEZ“) und Rundfunkgebührenbeauftragter abzuschaffen. Der Anteil von Staatsvertretern im Rundfunkrat ist auf maximal 25 Prozent herunterzufahren, außerdem muss er einen genaueren Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln.
(6) Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll fortan nicht mehr über Beiträge und Gebühren, sondern ausschließlich über den Bundeshaushalt geschehen. Bürgermedien wie die Offenen Kanäle sollen besser gefördert werden.