29.05.2021

Störung von Gottesdiensten entkriminalisieren!

Das deutsche Strafrecht sieht für die mutwillige Störung von Gottesdiensten aktuell eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein die ersatzlose Streichung des §167 Nr. 1 Abs. 1 StGB. Der Tatbestand soll stattdessen als Ordnungswidrigkeit geführt werden. Eine Kriminalisierung lehnen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ab.

Weitere Beschlüsse

13.04.2025

Aus Liebe zur Freiheit: Jetzt erst recht! – Neudenken. Neuordnen. Neustarten. 

Die Bundestagswahl 2025 war ein politischer Tiefschlag – für die Freie Demokratische Partei insgesamt, aber insbesondere auch für uns Junge...
01.03.2025

Alles lässt sich ändern – auch die FDP.

Die Bundestagswahl 2025 war ein Desaster für die FDP. Mit 4,7 % in Schleswig-Holstein und einem bundesweit enttäuschenden Ergebnis von 4,33%...
01.03.2025

Eigenverantwortung groß schreiben, Konsequenzen ziehen: Rücktritt Kubicki jetzt!

Wolfgang Kubicki hat sich über Jahrzehnte hinweg um die liberale Sache verdient gemacht – sowohl innerhalb der Partei als auch im...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen
Sunset: