Störung von Gottesdiensten entkriminalisieren!

Das deutsche Strafrecht sieht für die mutwillige Störung von Gottesdiensten aktuell eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein die ersatzlose Streichung des §167 Nr. 1 Abs. 1 StGB. Der Tatbestand soll stattdessen als Ordnungswidrigkeit geführt werden. Eine Kriminalisierung lehnen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ab.

Weitere Beschlüsse

22.09.2024

Gemeinsam stark – Unterstützung der liberalen Stimme deutschlandweit – Einrichtung von Partnerschaften zwischen westdeutschen und ostdeutschen Landkreisen zur gegenseitigen Unterstützung im Wahlkampf

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern dazu auf, ein Konzept zur Bildung von bundesweiten Partnerschaften zwischen Landkreisen zu entwickeln und umzusetzen. Ziel dieser...
22.09.2024

Klausurersatzleistungen liberalisieren!

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden häufig durchkurzfristige Leistungsabfragen, wie durch Tests oder Klausurenabgefragt. Dies hat zur Folge, dass...
22.09.2024

Nein zu chinesischer Propaganda – TikTok Nein Danke

TikTok ist ein Instrument chinesischer Propaganda, welches wir entschieden ablehnen. Wir Junge Liberale Schleswig-Holstein setzen uns daher für ein Verbot dieser Plattform in...
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