Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen eine Belastung des Bürgers durch die Auferlegung von Gebühren für polizeiliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Identitätsfeststellungen oder Platzverweise, ab. Dies gilt auch für die kürzlich eingeführte BMIBGebV.
Die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit zählt zu den ureigenen staatlichen Kernaufgaben, sodass sie nicht nur durch diesen zu erfüllen, sondern auch zu finanzieren sind. Nach dem Grundsatz des Steuerstaatsprinzips darf von der steuerlichen Finanzierung staatlicher Maßnahmen nur abgewichen werden, wenn der Einzelne einen Sondervorteil gegenüber der Allgemeinheit erhält, wozu die Ingebrauchnahme der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte nicht zählen darf. Dies muss insbesondere deshalb gelten, weil der Gebührenpflichtige zugleich auch Steuerzahler ist und ansonsten eine Doppelbelastung entstünde. Die Abschreckungswirkung, die durch zu befürchtende Kostenbescheide der Polizei entsteht, ist für einen freiheitlich-demokratischen Staat schädlich.