10.12.2023

Steuerstaat, nicht Dienstleistungsstaat

Ursprünglich beschlossen am 01.03.2020

Überprüft worden vom eLavo am 10.12.2023

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen eine Belastung des Bürgers durch die Auferlegung von Gebühren für polizeiliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Identitätsfeststellungen oder Platzverweise, ab. Dies gilt auch für die kürzlich eingeführte BMIBGebV.

Die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit zählt zu den ureigenen staatlichen Kernaufgaben, sodass sie nicht nur durch diesen zu erfüllen, sondern auch zu finanzieren sind. Nach dem Grundsatz des Steuerstaatsprinzips darf von der steuerlichen Finanzierung staatlicher Maßnahmen nur abgewichen werden, wenn der Einzelne einen Sondervorteil gegenüber der Allgemeinheit erhält, wozu die Ingebrauchnahme der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte nicht zählen darf. Dies muss insbesondere deshalb gelten, weil der Gebührenpflichtige zugleich auch Steuerzahler ist und ansonsten eine Doppelbelastung entstünde. Die Abschreckungswirkung, die durch zu befürchtende Kostenbescheide der Polizei entsteht, ist für einen freiheitlich-demokratischen Staat schädlich.

Weitere Beschlüsse

06.07.2025

Hafti Abi

Die aktuelle Konzeption des Lehrplans in den Fächern Musik und Deutsch sieht eine umfassende Behandlung der Musik und literarischen Gattungen der...
06.07.2025

Wurst, Weizen und Widerstand gegen staatliche Bevormundung!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wenden sich entschieden gegen staatliches Besserwissertum, das unter dem Deckmantel wohlmeinender Empfehlungen versucht, Einfluss auf die Gestaltung von...
06.07.2025

Nein zur schwarz-roten Meinungspolizei

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein betrachten es als hochproblematisch, wenn der Staat die Deutungshoheit darüber erhält, welche Meinungsäußerungen als „Hass und Hetze“ einzustufen...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen
Sunset: