Ursprünglich beschlossen am 25.05.2012
Überprüft worden vom eLavo am 27.02.2022
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, dass jeder wegen einer Straftat nach §§ 174-179, 182 StGB Angeklagte im Laufe des Hauptverfahrens daraufhin begutachtet werden soll, ob die Begehung seiner Straftat auf einer therapiebedürftigen psychischen oder physischen Störung beruht.
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern weiter, dass jedem möglichen Opfer einer Sexualstraftat die Möglichkeit einer Videovernehmung vor der ersten polizeilichen Vernehmung angeboten wird. Die Videovernehmung ist in einem wortwörtlichen Protokoll und auf einem Datenträger zu den Strafakten zu reichen.
Die Jungen Liberalen fordern auch, dass die Fachpsychologenausbildung „Rechtspsychologie“ gefördert und ausgebaut wird.