Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für eine stärkere Trennung von Amt und Mandat ein. In der Hamburgischen Verfassung ist dies verankert. Hiernach ruht das Abgeordnetenmandat, solange ein gewählter Abgeordneter in das Kabinett berufen wird. Das Ruhen hat dem Erlöschen gegenüber den Vorteil, dass bei einem etwaigen Koalitionsbruch die ehemaligen Kabinettsmitglieder weiterhin die politischen Geschicke des Landes mitbestimmen können.
Die Jungen Liberalen fordern eine Aufnahme dieser Regelung in das Landesrecht Schleswig-Holsteins.