Nach dem Bundesdatenschutzgesetzes ist jedes größere Unternehmen oder Betrieb verpflichtet, einen Beauftragten für Datenschutz zu ernennen. Hier hinken die öffentlichen Stellen und Ministerien in Schleswig-Holstein hinterher, da sie nicht verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dies ist für die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ein nicht haltbarer Zustand und setzt die falschen Signale an die Wirtschaft. Daher fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein, in das LDSG folgenden Satz einzufügen:
„Alle Landes- und Kreisbehörden sind verpflichtet, Datenschutzbeauftragte zu ernennen.”