22.08.2021

Mehr Transparenz beim Eisessen

Die Jungen Liberalen fordern, dass § 20 der Fertigpackungsverordnung (FertigPackV) dahingehend geändert wird, dass Fertigpackungen mit Speiseeis künftig sowohl nach Gewicht als auch nach Volumen gekennzeichnet werden.

Begründung: Alle Fertigpackungen von Speiseeis sind aktuell mit einer Volumenangabe gekennzeichnet. Dies ist durch die FertigPackV bestimmt. Oft ist es allerdings so, dass Hersteller von Speiseeis das betreffende Produkt im Rahmen seines Herstellungsprozesses mit Luft aufschlagen, was darin resultiert, dass letztlich weniger Speiseeis pro Volumen in die Fertigpackung abgefüllt wird. Dies geschieht unter anderem, damit dem Eis ein cremiger Charakter verliehen wird. Immer wieder wird diese Praktik allerdings auch von den Herstellern genutzt, um Kosten zu drücken. So wird hier oftmals unverhältnismäßig viel Luft eingeschlagen, um weniger Produkt pro Volumen abfüllen zu müssen. Das kann für den Verbraucher irreführend sein: Dieser merkt im Regelfall nicht, ob in einer Fertigpackung mit 1000 ml Speiseeis nun tatsächlich 800 g Eis oder nur 500 g abgefüllt wurden. So würde dieser unwissentlich eventuell weniger Produkt erwerben, als worauf die auf der Verpackung angegebene Volumenangabe vermuten ließe. Dieses Problem lässt sich leicht umgehen, indem die FertigPackV insofern geändert wird, dass Fertigpackungen mit Speiseeis künftig zusätzlich zur Volumenangabe noch mit Gewichtsangaben gekennzeichnet werden. So wäre es egal, ob sich bei einer mit 1000 ml befüllten Verpackung nun ein höherer oder niedrigerer Luftanteil im Eis befindet, da als Kennzeichnung zusätzlich die Gewichtsangabe des Inhalts aufgeführt ist. Dem Verbraucher wird somit ein für die Kaufentscheidung maßgeblich relevanter Parameter transparent gemacht.

Anmerkung der Programmatik: Die Begründung ist nicht Teil des Antrags, wurde aber für ein besseres Verständnis hier ergänzt.

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