Das staatliche Lotterieveranstaltungsmonopol sollte aufgehoben und liberalisiert werden.
Begründung:
Das Lotterieveranstaltungsmonopol sichert dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) jährlich
Einnahmen in der Höhe von circa 3,5 Milliarden Euro – allein aus dem Lotteriespiel 6aus49 (so
dem Geschäftsbericht aus 2018 zufolge). Dabei spielt das Eigeninteresse der Besitzstandswahrer
in den Lotteriegesellschaften und den Ländern den wohl wichtigsten Grund für das Festhalten an
der Monopolisierung.
Eine Liberalisierung ist allerdings notwendig, da ein suchtpräventiver Auftrag des Gesetzgebers
gänzlich fehlt. Vielmehr stellt sich die gefahrenabwehrrechtliche Rechtfertigung im Zuge der
gesellschaftlichen Etablierung des Glücksspiels als Anachronismus dar und maskiert
ausschließlich fiskalische Interessen. Dabei sind umwogende Ängste fiskalischer Mindereinahmen
des Staates unbegründet. Ein Konzessionierungsmodell würde beispielsweise nicht nur den
föderalen Wirtschaftsprotektionismus auf staatsvertraglicher Grundlage aufbrechen, sondern in
dessen Folge auch zur Heranziehung des zahlungswilligsten Lotterieanbieter führen. Etwaige
Mindereinnahmen sozialer Einrichtungen könnten durch die Erträge des Konzessions- und
Steuererhebungsverfahren ausgeglichen werden. Einen dem Gemeinwohl dienenden Beitrag
würde dann auch die Zweitlotterien erbringen.
Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV 2020) ist insoweit gescheitert. Zwar
wird das Online-Glücksspiel einer Liberalisierung zugeführt, die staatlichen Lotterien bleiben
allerdings nach wie vor in staatlicher Hand. Dennoch gilt, dass die gesellschaftspolitische
Verantwortung eine vollständige negative Integration des Glücksspiels fordert.
Ausgeweitet kann dieser Antrag auch auf die Abschaffung der staatlichen
Konsumentenüberwachung und -Limitierung des GlüNeuRStV 2020.