Als Verfechter unserer liberalen Demokratie sind wir der festen Überzeugung, dass die
Zivilgesellschaft selbst sowie die staatlichen Institutionen nach innen und außen
wehrhaft aufgestellt sein müssen, um die individuelle Freiheit eines jeden Bürgers
nachhaltig zu sichern. Die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit begreifen
wir zwar als staatliche Kernaufgabe, das inhärente Spannungsfeld lösen wir Liberale
allerdings nicht zu Lasten von Bürgerrechten auf; bürgerliche Freiheit und
zivilgesellschaftliche Resilienz sind die Eckpfeiler unserer wehrhaften Demokratie.
Das derzeitige Waffenrecht ist gescheitert
Das derzeitige Waffenrecht – als weiterentwickeltes, historisches Artefakt aus dem
Dritten Reich, konzipiert zur Verhinderung von Aufständen und Sicherung eines
unrechten Gewaltmonopols – steht diesem modernen Staatsverständnis nicht nur
diametral entgegen, es verkennt zudem strukturell die eigentlichen
sicherheitspolitischen Herausforderungen.
Im Ergebnis ist das derzeitige Waffenrecht gescheitert. Wir Jungen Liberalen fordern
deswegen eine umfassende Reform auf drei Säulen:
Konsequente Durchsetzung statt Papiertiger
Ohne eine effektive und nachhaltige Durchsetzungstruktur verkommt jedes Waffenrecht
zum Papiertiger. Konkret fordern wir daher:
- eine bessere Aufklärungs- und Präventionsarbeit, damit Waffen nicht länger als
abgegrenztes Tabuthema gelten; - die Ablehnung zentraler Waffenlager sowie die Überprüfung des nationalen
Waffenregisters, um konzentrierten Risikoherden, durch z.B. Diebstahl,
vorzubeugen; - eine Entschlackung des Waffenrechts, um Verwaltungsressourcen nicht für
überflüssige Regulatorik zu binden, z.B. im Bereich der Schreckschusswaffen oder
erlaubnisfreien Waffen;
- eine verstärkte und medienbruchfreie Zusammenarbeit der Waffenbehörde mit den
Verfassungsschutzämtern, konkret durch initiative Meldeverpflichtungen
relevanter Daten, um eine konsequente Entwaffnung von Extremisten
sicherzustellen;
- die Einrichtung eines dauerhaften Forschungsprojekts in Verbindung mit einem
Konzept zur besseren Datenerhebung sowie eine detailliertere Kriminalstatistik,
um die Reform wissenschaftlich zu evaluieren und insgesamt einen fundierten
Überblick zum Themenkomplex Waffen in Deutschland bereitzustellen.
Legal, illegal, nicht scheißegal
Ein effektives Waffenrecht muss vor allem das Hauptproblem der illegalen Waffen
angehen, um einen echten Sicherheitsgewinn zu liefern. Konkret fordern wir daher:
- der oben genannten Entwaffnung von Extremisten auch bei der praktischen
Durchsetzung (ggf. durch Sicherheitsbehörden) die notwendige Priorität
einzuräumen und bereits laufende Verfahren schnellstmöglich abzuschließen; - durch eine langfristig angelegte Amnestieregelung mit Registrierungsmöglichkeit
so viele illegale Waffen wie möglich in den legalen und damit auch
kontrollierbaren Bestand zu überführen; - Legalwaffenbesitzer nicht weiter durch generelle Prohibitionsmaßnahmen in die
unkontrollierbare Illegalität zu treiben und so den Schwarzmarkt zu stärken; - mit Blick auf unseren freizügigen Schengenraum insgesamt eine Strategie zur
Bekämpfung des illegalen Waffenhandels zu erarbeiten und die zuständigen
Behörden bereits präemptiv auf den absehbaren Waffenschmuggel aus dem
ukrainischen Kriegsgebiet vorzubereiten.
Wehrhafte Staatsbürger
Sind die ersten beiden Säulen implementiert, so muss ein liberales Waffenrecht
erwachsenen Staatsbürgern – unter strengen Voraussetzungen – auch legalen
Waffenbesitz zugestehen. Konkret fordern wir daher:
- den legalen Erwerb von Waffen sowie den legalen Waffenbesitz auch fortan nur bei
Vorliegen einer amtlichen Waffenbesitzkarte (WBK) zu erlauben, deren Erteilung
auch weiterhin ein individuelles Bedürfnis voraussetzt; - den bestehenden Katalog an möglichen Bedürfnissen mit entsprechenden WBKs (u.a.
Sportschützen, Jäger, Waffensammler) um eine neue WBK mit Bedürfnis nach
persönlicher Wehrhaftigkeit zu ergänzen, dessen Nachweis mit Vollendung des 18.
Lebensjahres allgemein nachgewiesen werden kann; - dass sich die Maßgaben und strengen Vorrausetzungen für diese WBK im Gros an
denen für Sportschützen orientieren, d.h. die zeitliche Begrenzung, die
persönliche Eignung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, der Nachweis über
Teilnahme an einem einschlägigen Sachkundelehrgang sowie das regelmäßig
erfolgreiche Absolvieren von Schießtrainings zwingend erforderlich sind
(Regelversagung); - dass die Aufbewahrung der Waffen nur ungeladen, getrennt von der Munition und
zugriffssicher in einem verschlossenen Behältnis erfolgen darf und dies auch
verstärkt zu kontrollieren ist; - mit dieser neuen WBK den Besitz, den Transport zum Schießstand oder zur
Reparatur sowie die Beförderung zur eigenen Wohnung oder eigener Geschäftsräume
von ausgewiesenen Waffen zu erlauben; - die Erlaubnis zum Führen dieser Waffen jedoch weiterhin nur bei Vorlage eines
amtlichen großen Waffenscheins zu erteilen. - Ferner bleiben andere Strafnormen grundsätzlich unberührt, insbesondere die
engen Vorschriften zum Notwehrrecht.