Liberaler Strafvollzug

Der deutsche Strafvollzug ist reformbedürftig: Marode Justizvollzugsanstalten, hohe

Rückfallquoten und unzureichende therapeutische Angebote sind deutliche Indikatoren für akuten Handlungsbedarf!

Im Zuge dessen fordern wir:

 Im Allgemeinen:

  •  Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen und durch ein wirksameres Surrogat z.B.
     gemeinnützige Arbeit ersetzen
  •  Mehr zielgerichtete richterliche Auflagen anstatt kurzer Freiheitsstrafen: z.B.
     Sozialarbeit, befristeter Führerscheinentzug, Aufenthaltsverbote als Alternative
     zur Freiheitsstrafe
  •  Die Haftentschädigung erhöhen und regelmäßig an die Inflationsrate anzupassen.
  •  Bauliches Konzept: JVA Vision 2045
  •  Mehr offenen Vollzug (nach Boostedter Vorbild) zu wagen, um die desintegrative
     Wirkung der Haft zu schmälern
  •  Einführung Pilotprojekt: Strafvollzug nach norwegischem Modell, in einer neuen
     Anstalt
  •  Die Zusammenarbeit von Justizvollzug und kriminologischer Forschung zu
     verbessern, z.B. durch die Einrichtung eines kriminologischen Dienstes. Dieser
     soll Resozialisierungs- und Rückfallevaluationen durchführen, die den Erfolg
     einzelner Maßnahmen auch aus Sicht der (ehemals) Inhaftierten betrachtet.
  •  Entkriminalisierung von Bagatelldelikten wie z.B. Schwarzfahren
  •  Täter-Opfer-Ausgleich, wo möglich, ausweiten
  •  Präventions- und Therapieangebote ausweiten
  •  Opferschutzorganisationen stärken
  •  Das Justizvollzugsrecht in die Juristenausbildung (Referendariat) und
     insbesondere die Fachanwaltsausbildung Strafrecht verstärkt aufnehmen.

 Konkret bezüglich der Gefangenen:

  •  Digitale Möglichkeiten nutzen – Kapazitäten für Videotelefonie in den Anstalten
     verbessern, um den wöchentlichen Kontakt zwischen Inhaftierten und
     Bezugspersonen sicherzustellen und die spätere Reintegration zu erleichtern. Ein
     Projekt zur digitalen Teilhabe wie “Resozialisierung durch Digitalisierung” aus
     Berlin, in Schleswig-Holstein umzusetzen.
  •  Telefonangebote sollen ausgebaut werden, indem z.B. bei der Vergabe an Anbieter
     stärker auf geringere Kosten geachtet und die Erreichbarkeit von
     Behördenrufnummern gewährleistet wird.
  •  Besuchsmöglichkeiten verbessern, insbesondere um den Umgang von Kindern und
     Jugendlichen mit ihren inhaftierten Eltern zu gewährleisten. Zusätzlich sollen
     analog zu Mutter-Kind-Haftplätzen auch Vater-Kind-Haftplätze bei Bedarf
     ermöglicht werden.
  •  Die Stärkung der Interessenvertretung der Gefangenen, um Konflikten durch
     Verschaffung von Gehör vorzubeugen; Schaffung eines Anreizsystems für solche
     „Gremienaktivitäten“
  •  Die Grundversorgung aller Justizvollzugsanstalten in SH muss durch das
     zuständige Ministerium sichergestellt werden. In Teilen fehlt es an Warmwasser
     oder ausreichender Hygiene
  •  Die stufenweise Erhöhung des Gefangenenlohns bei vergleichbarer Arbeit, um
     Schuldenabbau zu ermöglichen und Chancengerechtigkeit zu schaffen
  •  Die U-Haftbedingungen sollen, wo möglich, nicht schlechter sein als die
     Bedingungen im Regelvollzug (weniger Aufschluss, keine Arbeitserlaubnis,
     begrenzte Therapieangebote). Angleichungskriterien sollen im Einzelfall die zu
     erwartende U-Haftdauer und die einschlägigen Haftgründe darstellen —> Ausgleich
     zwischen Unschuldsvermutung und Gleichbehandlung finden
  •  Die Betreuung von Inhaftierten, die als sog. Gefährder angesehen werden, durch
     speziell auf die jeweilige Ideologie geschulte Vollzugsbeschäftigte durchführen
     zu lassen und nachweislich erfolgreiche Deradikalisierungsprogramme zu nutzen.
     Wenn möglich, sind Gefährder von denen für Radikalisierung anfälligen
     Gefangenen, z.B. Erstinhaftierten, zu trennen.
  •  Sicherstellen, dass Sicherheitsverwahrung tatsächlich Verwahrung und nicht
     erweitere Haftstrafe ist. (z.B. Unterbringungsstandarts, zeitlich unbegrenzter
     Außenbereich, Tierhaltung, Freizeitangebot)
  •  Bildung als Grundpfeiler sichern – Das zentralisierte Bildungsangebot in der JVA
     Neumünster muss aufrechterhalten werden. Es soll sichergestellt werden, dass
     jeder Häftling einen Schulabschluss machen und ggf. eine Ausbildung absolvieren
     kann.
  •  Eine umfassende Entlassungsbegleitung ist sicherzustellen –  die
     Justizvollzugsanstalten sollen dazu mit den Akteuren des Hilfesystems, sowie
     privaten Akteuren, einschließlich ehrenamtlichen Initiativen, kooperieren. Die
     Kooperation mit der örtlichen Wirtschaft sollen Häftlingen nach der Ausbildung
     im Vollzug eine leichte Übernahme in reguläre Beschäftigungsverhältnisse
     ermöglichen . Eine adequate Unterbringung nach der Entlassung ist
     sicherzustellen, damit Entlassene nicht in die Obdachlosigkeit geraten.
  •  Überprüfung verschiedener Arbeitsangebote / Unterbringungsarten /
     Therapieangebote durch statistische Befragung ehemaliger Häftlinge
  •  Bezüglich jugendlicher Gefangener, muss eine pädagogische Betreuung
     (Selbstverwaltung und Demokratisierung)  gewährleistet werden. Zudem soll das
     hessische Projekt “Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafentlassene”
     (engmaschige Betreuung in einen geregelten Alltag), auf  Schleswig-Holstein
     übertragen werden.

 Konkret bezüglich der Justizvollzugsangestellten/der Justizvollzugsanstalt an sich:

  •  Angleichung an den Polizeidienst – Regelmäßige Sichtungen für den  AVD
     einführen, um die Einsatz- und Leistungsfähigkeit sicherzustellen (Grund: hoher
     Krankheitsstand, Prävention)
    •  Verbunden damit mehr Betriebssportangebote schaffen und honorieren
    •  Mehr Lehrgänge, da körperliche Belastung im Vollzugsdienst im Normalfall gering
       ist, sodass Sicherheit für den Ernstfall geschaffen werden muss
  •  Verbesserung der Ausbildungsstätte in Boostedt (unzureichende Ausstattung der
     Räumlichkeiten, Gestank, Lärm aus der Flüchtlingsunterkunft, Objekt ist eine
     alte Kaserne und laut Ministerium sogar ein Sanierungsfall) —> dringender
     Handlungsbedarf laut DDB und offenen Brief der GDP (selbst Süddeutsche Zeitung
     berichtete über die Missstände)
  •  Personalschlüssel anpassen, damit die soziale Verantwortung der AVD-Mitarbeiter
     (Aufgaben wie Suizidprävention und Deeskalation) sichergestellt werden kann
     (teilweise 25:1 Betreuung)
  •  Die Arbeitsbedingungen und Eingruppierungsperspektiven für medizinisch
     ausgebildete Beschäftigte zu verbessern, um die medizinische Grundversorgung der
     Anstalten zu gewährleisten
  •  Das Ministerium zu einer Erhebung der realen personellen Verfügbarkeit
     verpflichten, da Stellenaufbau zwar formell erfolgt, die realen Bedingungen
     jedoch aufgrund des hohen Krankenstands nicht dem Soll entsprechen —> das
     Problem an der Wurzel packen und nicht Symptome bekämpfen
  •  Die Einbindung von Unternehmen in den Vollzugsalltag erleichtern, aber
     zeitgleich eine Privatisierung von Justizvollzugsanstalten als Institution an
     sich verhindern.
  •  Die Einrichtung eines Justizvollzugsbeauftragten wie in NRW oder eines
     überörtlichen Vollzugsbeirats nach Berliner Vorbild prüfen; dafür sind Regeln
     aufzustellen, damit der Justizvollzug wirksam kontrolliert und die Empfehlungen
     klar kommuniziert werden können.
  •  Haushaltstitel durchlässiger gestalten, um Mitarbeitern der
     Wirtschaftsverwaltung Handlungsfähigkeit zu geben, damit Bürokratie kein
     Hindernis für kurzfristige sinnvolle Investitionen ist
  •  Drohnenabwehrmöglichkeiten erweitern (z.B. durch Störsender), um illegalen
     Schmuggel einzudämmen
  •  Landeseinheitliche Standards für im Vollzug erlaubte bzw. verbotene Sachen
     setzen.
  •  Bürokratieabbau bei der GMSH – Die Planungsstrukturen müssen die Besonderheiten
     einer JVA berücksichtigen und in dem Bereich beschleunigt agieren, um die
     Resozialisierung und Anstaltssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Das
     Denkmalschutzrecht darf sicherheitsrelevante Projekte nicht verhindern und ist
     entsprechend anzupassen.

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