Liberale Ideen für Schleswig-Holstein

Wir JuLis Schleswig-Holstein wollen unseren Norden voran bringen, Wachstum und Lebensqualität für alle Leute schaffen und die öffentlichen Kassen sanieren. Wir messen gute Politik aber vor allem daran, ob der richtige Wind weht: in Richtung unserer liberalen Wunschgesellschaft, wo jeder die Chancen bekommt, aus seinem Leben, das zu machen was er will. Echte Startchancengleichheit. Echte Freiheit. Ohne Bevormundung. Ohne Besserwisser-Staat.

Für uns ist Schleswig-Holstein mit den Meeren als Symbol für die Freiheit und dem frischen Wind geradezu prädestiniert, ein richtiges liberales Vorbild für den Rest der Republik zu werden. Daher feiern wir jeden liberalen Schritt, jede Etappe auf dem Weg zum liberalen Horizont. Auch im politischen Alltagsgeschäft darf dieses Ziel nicht aus den Augen verloren werden, auch hier brauchen wir eine konsequente Orientierung am liberalen Kompass.

Wir wissen, dass der politische Wind sich schnell mal dreht. Daher muss jedes Jahr mit liberaler Regierungsbeteiligung genutzt werden, möglichst viele liberale Vorhaben anzupacken. Denn die Erfahrung zeigt: Liberale Reformen werden nur selten wieder zurückgedreht. Die Leute schätzen die Freiheit, wenn sie sie erst einmal haben.

Los geht’s. Wir wollen den liberalen Norden – jetzt!

Gleiche Startchancen
Für ein liberales Bildungsangebot

Bildung fängt in der Krippe und im Kindergarten an. In Zeiten knapper Kassen ist es wichtig, dass die Mittel hier effektiv verwendet werden und bei den Kindern ankommen. Wir fordern deshalb, den Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektförderung schnell zu vollziehen. Kinder fördern, nicht Strukturen. Das fördert den Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen und ermöglicht den Eltern echte Freiheit bei der Auswahl der Kita. Ein effektiverer Mitteleinsatz bietet zudem die Chance, die über durchschnittlich hohen Elternbeiträge in Schleswig-Holstein zu senken. Die Betreuungskosten für Familien mit geringem Einkommen müssen im ganzen Land nach denselben Kriterien von den Kreisen und kreisfreien Städten übernommen werden. Für mehr Chancengleichheit muss Kindern mit Behinderung, sozial benachteiligten Kindern und Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen eine besondere Förderung zukommen. Auch die sprachliche und motorische Förderung sowie bilinguale, vor allem deutsch-englische Angebote in Kitas sind besonders zu unterstützen. Stellen sich bei einem Kind bei der U8-Untersuchung große Defizite in den motorischen oder sprachlichen Fähigkeiten heraus, soll der Besuch einer Kita oder eine ähnliche pädagogische Förderung verbindlich werden, damit es mit gleichen Voraussetzungen seine Schullaufbahn starten kann.

Schule braucht mehr Entscheidungsfreiheit für Schülerinnen, Schüler und Eltern. Die JuLis Schleswig-Holstein sprechen sich deshalb für einen weiteren Ausbau der Schulautonomie aus. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine vielfältige und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Schullandschaft entsteht. Hierzu sollen unnötige bürokratische und anderweitige Hemmnisse und Reglementierungen abgeschafft werden, um den Schulen eine möglichst große finanzielle und organisatorische Eigenständigkeit und Flexibilität zu ermöglichen. Dabei sollen etwa der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen zukünftig möglichst wenig Steine in den Weg gelegt und das Potenzial solcher Kooperationen erkannt werden. Ziel ist es, eine Outcome- statt einer Input-Steuerung zu verwirklichen. Nicht der Weg soll vorgegeben werden, sondern das Ziel. Daher begrüßen wir zentrale Abschlussprüfungen und fordern deren Ausweitung. Im Fokus der schulischen Ausbildung muss auch die Vermittlung von Werten und Normen stehen. Dies darf jedoch nicht allein dem konfessionellen Religionsunterricht vorbehalten sein. Vielmehr muss für Schülerinnen und Schüler an jeder Schule Philosophie als Ersatzunterricht angeboten werden.

Die JuLis fordern mehr Eigenständigkeit und Wettbewerb für die Hochschulen. Hier müssen längst überfällige Reformen mit Mut und Konsequenz angepackt werden! Der Fokus muss hierbei auf der Qualitätssteigerung in der Lehre liegen, ohne die Forschung allzu sehr zu vernachlässigen. Universität bedeutet stets die Synthese von Forschung und Lehre. Es dürfen nicht einseitig finanzielle Mittel von der Forschung abgezogen werden. Erstens muss die Hochschulautonomie konsequent ausgebaut werden. Wir brauchen eine umfassende Reform statt Einzelexperimenten wie der Umwandlung der Lübecker Universität in eine Stiftungshochschule. Die Hochschulen brauchen echte Selbständigkeit mit Globalbudgets und Personalhoheit. Sie müssen insbesondere über Studiengänge, Forschungsschwerpunkte, die Mittelverteilung und die Zulassung von Studierenden selbständig entscheiden können. Eines gemeinsamen Universitätsrats der drei Universitäten und anderer den Hochschulen übergeordneter gemeinsamer Gremien bedarf es nicht. Dafür aber einer gerechteren Verteilung der Mittel zwischen den Hochschulen. Zweitens fordern wir den längst überfälligen Ausstieg aus der Kapazitätsverordnung, die zu überfüllten Hörsälen und einer Klageflut um Studienplätze führt. Drittens sollen durch eine nachfrageorientierte Finanzierung für die Hochschulen Anreize gesetzt werden, ein Selbstverständnis als bildungsvermittelnde Dienstleister zu entwickeln, die Studienbedingungen zu verbessern und ausgewogen bei der Wahl der Professoren sowohl auf fachliche als auch auf didaktische Konsequenzen zu achten. Ein intensivierter Wettbewerb zwischen den Hochschulen ist ein besserer Garant für Lehrqualität als Zielvereinbarungen und die ausufernde Berichts- und Akkreditierungsbürokratie. Die Haushaltslage setzt enge Grenzen für die Zuschüsse an die Hochschulen. Selbständige Hochschulen entwickeln jedoch ein verstärktes Kostenbewusstsein und werden in größerem Maße Drittmittel einwerben. Zudem sollte die Einführung von Studienbeiträgen für Langzeitstudierende, Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland und studierende Senioren erwogen werden. Gleichzeitig müssen neue Wege der Finanzierung erwogen werden. Hierzu ist das Kooperationsverbot zwischen Bund und Land bei der Finanzierung von Hochschulen aufzuheben. Es kann nicht sein, dass durch umständliche, bürokratische und speziell gegründete Gesellschaften lange und kostspielige Umwege in Kauf genommen werden müssen. Es ist von Fall zu Fall abzuwägen, inwiefern der Bund bei der Finanzierung mit einbezogen werden sollte. Zur Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden sollen die Semester bzw. Trimesterzeiten an die internationalen Standards angepasst werden, wobei Bestrebungen für einen europäischen Standard Vorzug zu gewähren sind.

Mehr Bürgerbeteiligung
Für eine Stärkung der liberalen Demokratie

Die JuLis sehen in der notwendigen Reform des Landtagswahlrechts eine Chance, die Demokratie in Schleswig-Holstein zu stärken. Bei der Reform darf nicht auf die Vor- oder Nachteile für einzelne Parteien geschielt werden. Ziel muss sein, eine proportionale Vertretung der Parteien nach ihrem Zweitstimmenwahlergebnis sicherzus118
tellen, eine Aufblähung des Landtags zu verhindern und mehr Einflussmöglichkeiten für die Wählerinnen und Wähler zu schaffen. Dies lässt sich aus unserer Sicht am besten durch ein Wahlsystem mit einer erheblich reduzierten Zahl an Wahlkreisen, mehreren Direktmandaten je Wahlkreis und einem vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten erreichen.

Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in Entscheidungsprozesse der Verwaltung häufig nicht ausreichend eingebunden und nicht ausreichend informiert. Die JuLis Schleswig-Holstein fordern deshalb eine offenere Informationspolitik der Verwaltung und eine intensivere Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsprozesse. Ziel ist es, Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken und ein partnerschaftliches Verhältnis zum Bürger aufzubauen. Zudem kann die Qualität der Entscheidungen gesteigert werden, indem auf das breit gestreute Wissen der Gesellschaft zurückgegriffen wird. Leider ist die Verwaltung auch nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und des E-Governmentgesetzes (EGovG) teilweise noch immer vom Grundsatz der prinzipiellen Geheimhaltung geprägt. Die Rechte aus dem IFG werden selten geltend gemacht, da die Bürgerinnen und Bürger häufig gar nicht wissen, dass bestimmte Akten vorhanden sind, und von häufig langwierigen Antragsverfahren und Gebühren abgeschreckt werden. Die JuLis fordern daher eine Weiterentwicklung von IFG und EGovG. Die Verwaltung soll verpflichtet werden, alle Dokumente, an denen ein Interesse der Bevölkerung erkennbar ist, zu veröffentlichen, soweit keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die JuLis wollen eine kooperative Zusammenarbeit der Verwaltung mit der Bevölkerung. Entscheidungen sollen im offenen Diskurs mit den Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden. Die Landesregierung soll zu diesem Zweck Partizipationsmöglichkeiten insbesondere unter Nutzung des Web 2.0 schaffen.

Die JuLis Schleswig-Holstein wollen das Demonstrationsrecht als wichtigen Pfeiler unserer Demokratie stärken. Daher sollte Schleswig-Holstein die durch die Föderalismusreform gegebene Chance nutzen, ein liberales Versammlungsgesetz zu schaffen, das dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit stärker Rechnung trägt als das Versammlungsgesetz des Bundes. Wir wollen kurze Anmeldefristen für Demonstrationen, Ausnahmen von der Anmeldepflicht für Eil-, Spontan- und Kleinversammlungen, Videoaufzeichnungen durch die Polizei nur unter eingeschränkten Voraussetzungen und mit kurzen Speicherfristen, keine Versammlungsleiter und Ordner als „Hilfspolizisten“ und eine klarere Regelung der Voraussetzungen für Versammlungsbeschränkungen- und Verbote. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamten bei Großeinsätzen eingeführt werden, bei der die Polizisten bei jedem Einsatz eine neue Kennzeichnung erhalten – für uns JuLis kein Ausdruck von Misstrauen gegen die Polizei, sondern ein Gebot für einen transparenten Rechtsstaat.

Individualität und Selbstverantwortung
Für eine liberale Gesellschaft

Kunst und Kultur gehören zur geistigen Infrastruktur unserer Gesellschaft. Dort wo Kunst und Kultur ohne Förderung nicht überleben kann, setzen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zunächst auf privates Engagement. Das Augenmerk in der Kulturpolitik wollen wir auf die kulturelle Bildung und den Zugang aller zu Kultureinrichtungen, weniger auf die Subventionierung von Kulturschaffenden legen. Auch Kulturschaffende müssen als Unternehmer verstanden werden, die nicht ohne Rücksicht auf die Nachfrage agieren können. Durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung sehen wir in diesem Bereich noch Einsparpotentiale. Bestimmungen, wonach ein Teil der Bausumme für Kunst am Bau auszugeben ist, sind zu streichen.

Das Land zahlt auf Grundlage von Staatskirchenverträgen jährlich rund 12 Mio. € an Religionsgemeinschaften, davon ca. 11 Mio. an die Nordelbische Evangelisch Lutherische Kirche. Unabhängig davon, dass die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein Staatskirchenverträge generell nicht mehr für zeitgemäß halten, müssen die Zahlungen an die finanziell gut ausgestatteten Kirchen bei der Konsolidierung des Landeshaushalts berücksichtigt werden. Es sind Verhandlungen mit den Kirchen aufzunehmen, die zu einer Reduzierung der Zuschüsse um mindestens 15 % führen sollen. Außerdem muss der Vertrag mit der Nordelbischen Kirche so geändert werden, dass er eine Zusammenlegung der Pastorenausbildung in Schleswig-Holstein und Hamburg an einem Hochschulstandort zulässt.

Denkmalschutz ist wichtig, um historische Zeugnisse für kommende Generationen zu bewahren. Die Unbestimmtheit der Regelungen im Denkmalrecht führen jedoch häufig zu unverhältnismäßigen Beschränkungen der Eigentumsnutzung und den

Menschen schwer vermittelbaren Entscheidungen. Wie Beispiele aus der Praxis zeigen, behindert dies insbesondere auch notwendige Sanierungen und den sinnvollen Ausbau öffentlicher Gebäude wie Schulen oder Hochschulen. Der Denkmalschutz sollte sich auf den Schutz von Bauten konzentrieren, denen auch von kommenden Generationen ein besonderer Wert zugemessen werden wird – und zwar von der Mehrheit der Menschen und nicht nur von einem wissenschaftlichen Fachpublikum. Wir wollen daher eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes, das nicht nur zum Ziel hat, die Rechte der Eigentümer von Denkmälern zu stärken, sondern die Unterschutzstellung von Gebäuden als eingetragene Kulturdenkmale insgesamt erheblich zu begrenzen. Ein von den Menschen akzeptierter Denkmalschutz braucht einen engeren an klaren gesetzlichen Merkmalen orientierten Denkmalbegriff und klare Kriterien für zulässige Veränderungen an Denkmälern. Wir fordern für Denkmale ein gesetzliches Mindestalter von 60 Jahren, einen Detailschutz, der im Verhältnis zur Bedeutung des einzelnen Denkmals steht und die Beschränkung des Umgebungsschutzes auf dauerhafte Veränderungen des Denkmalumfeldes. Es muss ein gesetzlicher Vorrang der Barrierefreiheit vor den Belangen des Denkmalschutzes verankert werden. Wir JuLis wollen das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein weiter liberalisieren. In kaum einem anderen Land wird der Umgang mit Verstorbenen so stark reglementiert wie in Deutschland. Strikte staatliche Vorgaben schränken die Menschen in der Wahl ihrer Beisetzungsform ein. Als Liberale müssen wir jedoch gewichtige Gründe fordern, damit einem Menschen sein letzter Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsform abgesprochen wird und den Hinterbliebenen nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, dort zu trauern, wo sie es wünschen. Das Bestattungsgesetz muss in einer Weise reformiert werden, die sich an der Würde des Verstorbenen und gleichzeitig an der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen orientiert. Dazu gehört für uns insbesondere die Aufhebung des Friedhofszwangs bei Feuerbestattungen.

Das schleswig-holsteinische Feiertagsgesetz gehört zwar zu den liberaleren Regelungen in Deutschland. Dennoch bestehen an den stillen Feiertagen Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag umfangreiche Verbote, die nicht von einer ausreichenden Abwägung zeugen. Neben dem Recht auf ungestörte Religionsausübung und der Rücksicht auf religiöse Befindlichkeiten darf das Recht derjenigen, die diese Feiertage nicht oder anders begehen wollen, nicht vernachlässigt werden. Sport-, Tanz- und Musikveranstaltungen sowie Versammlungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, sind vom Verbot auszunehmen, sofern sie nicht mit erheblicher Lärmentwicklung verbunden sind. Diejenigen, die den Feiertag in traditionell stiller Atmosphäre begehen möchten, werden hierdurch nicht gestört. Nicht gewerbliche Sportveranstaltungen, die nicht mit Aufzügen, Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind, sind mit dem ernsten Charakter der stillen Feiertage zu vereinbaren und sollten zugelassen werden. Zeitlich genügt auch am Karfreitag ein Verbot von 4.00 Uhr bis 24.00 Uhr. So werden Abendveranstaltungen am Vortag nicht übermäßig beeinträchtigt.

Freiheit schafft Wohlstand
Für eine liberale Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die Umsetzung des von den Jungen Liberalen Schleswig-Holstein seit langem geforderten Neuverschuldungsverbots ist eine sehr große finanzpolitische Herausforderung. Der strikte Sparkurs der Landesregierung ist ohne Alternative. Die geplante Küstenschutzabgabe für Bewohner überschwemmungsgefährdeter Gebiete lehnen wir jedoch ab. Die Kosten, um die Schutzmaßnahmen an die Anforderungen des Klimawandels und des dadurch steigenden Meeresspiegels anzupassen, müssen nach dem Verursacherprinzip alle gemeinsam tragen.

Unser Schwerpunkt im Bereich Wirtschaft: ein konkreter Zeitplan für einen Ausstieg aus der einzelbetrieblichen Förderung. Nicht in erster Linie weil die Subventionen den Haushalt belasten, sondern weil sie den freien Wettbewerb behindern. Der Ausstieg muss in Abstimmung mit den anderen (insbesondere den Nachbar-) Bundesländern erfolgen, damit der Teufelskreis des Subventionswettbewerbs endlich durchbrochen wird.

Richtigerweise will die Landesregierung den Glücksspielstaatsvertrag kündigen und dem verlogenen Spiel mit dem staatlichen Glücksspielmonopol ein Ende bereiten. Wir gehen weiter und fordern auch das Ende des Lotteriemonopols. Ein Monopol ausgerechnet für die Glücksspiele mit den geringsten Suchtgefahren beizubehalten, ist widersprüchlich. Die Betrugsgefahren, die als Grund für den Erhalt angegeben werden, erscheinen vorgeschoben; ihnen kann mit milderen Mitteln begegnet werden. Zur Bekämpfung der Suchtgefahren ist auf wirkungsvollere Mittel zu setzen als auf ein Staatsmonopol. Insbesondere müssen Jugendliche im Bereich des Automatenspiels und der Internet-Glücksspiele besser vor den Gefahren des Glücksspiels geschützt werden. Hierzu fordern wir, das Spielhallenrecht landesgesetzlich zu regeln. Wir sind dafür, für Spielautomaten Zugangssperren nach dem Vorbild der Zigarettenautomaten vorzuschreiben, wenn die Automaten in Räumlichkeiten stehen, die auch von Minderjährigen betreten werden dürfen. Für Online-Angebote fordern wir wirksamere Mechanismen zur Altersverifizierung.

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