Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine Änderung der Maßnahmen zur Feststellung einer Fahruntüchtigkeit nach Konsum von Cannabis. Dies soll wie folgt aussehen:
- Anpassung des untersten Grenzwertes für THC im Blutserum auf 3ng/ml. Dies ist ein Grenzwert, ab dem die Fahruntüchtigkeit in relativem Maße medizinisch erwartbar ist und etwa einem Alkoholpegel von 0,5‰ entspricht. Für den regelmäßigen Konsum soll eine wissenschaftlich-empirische Staffelung dieses als
Grenze bezeichneten aktiven THC-Wertes im Blutserum vorgenommen werden. - Bei der Überprüfung des Blutserums auf THC soll neben dem aktiven THC-Wert auch
der 11-Nor-9-carboxy-THC-Wert mit einbezogen werden, um Erst- und Langzeitkonsum
zu unterscheiden. - In Straßenverkehrskontrollen soll auf THC-Speicheltests zurückgegriffen werden. Sollte dieser Test negativ sein, ist von einer weiteren Überprüfung abzusehen.