27.02.2022

Kommunale Schuldenbremse

Ursprünglich beschlossen am 14.09.2012

Überprüft worden vom eLavo am 27.02.2022

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die flächendeckende Einführung kommunaler Schuldenbremsen. Das Neuverschuldungsverbot ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen festzuschreiben. Nach einer Übergangsphase bis 2030 dürfen die kommunalen Selbstverwaltungsorgane demnach Schulden lediglich in wirtschaftlichen Notlagen, bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufnehmen. Diese Notlagenregelung ist nach Antrag durch den entsprechenden Kreistag mit 2/3-Mehrheit festzustellen und durch das Innenministerium zu genehmigen. Bund und Land sind in der Übergangsphase gefordert, die Kreise und Kommunen auf ihrem Weg zu begleiten und aktiv zu unterstützen. Das Konnexitätsprinzip muss hierzu insbesondere in Bereichen der mittelbaren Aufgabenübertragung strikt gewahrt werden.

Weitere Beschlüsse

28.03.2026

Zu viel Staat. Zu wenig Zukunft. – Zehn Punkte für Schleswig-Holstein

Deutschland und Schleswig-Holstein leiden unter großen Problemen und stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Doch diese Probleme sind weder Zufall noch Naturgewalt. Sie sind...
29.03.2026

Kolkrabenproblem ernst nehmen – Weidetierhaltung schützen

Kolkraben verursachen in Teilen Deutschlands zunehmende Schäden in der Nutztierhaltung. Besonders betroffen sind Tiere während oder unmittelbar nach der Geburt.  Berichte aus...
29.03.2026

AMG ohne PS, aber mit Wirkung

Das deutsche Arzneimittelrecht gewährt sogenannten „besonderen Therapierichtungen“ insbesondere der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin eine Sonderstellung im Rahmen des Arzneimittelgesetz (AMG). Während...