Kommunale Schuldenbremse

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die flächendeckende Einführung kommunaler Schuldenbremsen. Das Neuverschuldungsverbot ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen festzuschreiben. Nach einer Übergangsphase bis 2030 dürfen die kommunalen Selbstverwaltungsorgane demnach Schulden lediglich in wirtschaftlichen Notlagen, bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufnehmen. Diese Notlagenregelung ist nach Antrag durch den entsprechenden Kreistag mit 2/3-Mehrheit festzustellen und durch das Innenministerium zu genehmigen. Bund und Land sind in der Übergangsphase gefordert, die Kreise und Kommunen auf ihrem Weg zu begleiten und aktiv zu unterstützen. Das Konnexitätsprinzip muss hierzu insbesondere in Bereichen der mittelbaren Aufgabenübertragung strikt gewahrt werden.

Weitere Beschlüsse

22.09.2024

Gemeinsam stark – Unterstützung der liberalen Stimme deutschlandweit – Einrichtung von Partnerschaften zwischen westdeutschen und ostdeutschen Landkreisen zur gegenseitigen Unterstützung im Wahlkampf

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern dazu auf, ein Konzept zur Bildung von bundesweiten Partnerschaften zwischen Landkreisen zu entwickeln und umzusetzen. Ziel dieser...
22.09.2024

Klausurersatzleistungen liberalisieren!

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden häufig durchkurzfristige Leistungsabfragen, wie durch Tests oder Klausurenabgefragt. Dies hat zur Folge, dass...
22.09.2024

Nein zu chinesischer Propaganda – TikTok Nein Danke

TikTok ist ein Instrument chinesischer Propaganda, welches wir entschieden ablehnen. Wir Junge Liberale Schleswig-Holstein setzen uns daher für ein Verbot dieser Plattform in...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen
Sunset: