27.02.2022

Kommunale Schuldenbremse

Ursprünglich beschlossen am 14.09.2012

Überprüft worden vom eLavo am 27.02.2022

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die flächendeckende Einführung kommunaler Schuldenbremsen. Das Neuverschuldungsverbot ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen festzuschreiben. Nach einer Übergangsphase bis 2030 dürfen die kommunalen Selbstverwaltungsorgane demnach Schulden lediglich in wirtschaftlichen Notlagen, bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufnehmen. Diese Notlagenregelung ist nach Antrag durch den entsprechenden Kreistag mit 2/3-Mehrheit festzustellen und durch das Innenministerium zu genehmigen. Bund und Land sind in der Übergangsphase gefordert, die Kreise und Kommunen auf ihrem Weg zu begleiten und aktiv zu unterstützen. Das Konnexitätsprinzip muss hierzu insbesondere in Bereichen der mittelbaren Aufgabenübertragung strikt gewahrt werden.

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