14.08.2022

Keine staatliche Anerkennung der Religionsmitgliedschaft vor Erreichen der religiöse Mündigkeit

Ursprünglich beschlossen am 15.02.2014

Überprüft worden vom eLavo am 14.08.2022

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen es ab, dass der Staat Religionsmündige automatisch offiziell als Mitglied einer Religionsgemeinschaft wertet. Gerade im Hinblick auf den kostenpflichtigen Austritt, wie z.B. aus der christlichen Kirche, die späteren steuerlichen Belastungen und den nicht erfolgten aktiven Beitritt aus eigenem Antrieb ist der aktuelle Status problematisch. Bis zur Erreichung des 14. Lebensjahres und damit der Religionsmündigkeit darf der Staat daher niemanden einer Weltanschauung zurechnen. Ab dem 14. Lebensjahr können die Betroffenen selbst entscheiden, ob sie offizielles Mitglied einer Weltanschauungsgemeinschaft sein möchten. Ziel ist es, dass man sich aktiv zur Mitgliedschaft zu einer Weltanschauungsgemeinschaft bekennen muss und nicht mehr später erst aktiv zur Nichtmitgliedschaft, sofern man mit seinem „angeborenen“ Status unzufrieden ist.

Die Initiationsriten, wie z.B. Taufe oder Beschneidung und deren Bedeutung für die Religionsgemeinschaften, bleiben hiervon unberührt.

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