02.02.2020

Kein Verbot von „Killerspielen“

Ursprünglich beschlossen am 10.09.2006

Überprüft worden vom eLavo am 02.02.2020

Ein Verbot ist vielleicht immer ein einfacher Weg, aber bei weitem nicht der Effektivste. Im Gegenteil. Erst ein Verbot macht manch eine Angelegenheit erst interessant. Auch in Zukunft muss bei den „Killerspielen“ weiterhin die Freiwillige Selbstkontrolle im Vordergrund stehen. Mit dem System der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) gibt es in Deutschland ein bewährtes Kontrollsystem. Der Staat kann und darf nicht jedes Medium kontrollieren.

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