Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich grundsätzlich gegen das Herausgeben von Auszügen aus dem Melderegister aus. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Adressen, Geburtsdaten, Namen und ähnliche Angaben, die verpflichtend zu machen sind, ohne die Zustimmung des Betroffenen erworben werden können. Insbesondere die Herangehensweise an den Umgang mit sensiblen Daten von Bürgern durch Widerspruchsregelungen ist zu verurteilen. Es kann nicht die grundsätzliche Annahme sein, dass Bürger mit einer solchen Praxis einverstanden sind! Künftig soll die Herausgabe von Daten nur bei entsprechender vorliegender pauschaler Einverständniserklärung der Bürgerin/ des Bürgers erfolgen.
Hiervon nicht betroffen sind bestehende Regelungen, die der Geltendmachung von Rechtsansprüchen dienen.
Begründung: (Anm. d. Red.: Die Begründung ist nicht Teil des Beschlusses, sondern wurde [je nachdem]
vom ursprünglichen Antrag übernommen [oder] nachträglich zum besseren Verständnis angefügt.)
Auch in Schleswig-Holstein geben Meldeämter Daten an Parteien, zum Beispiel für Erstwählerbriefe, oder an sonstige private Dritte gegen Gebühr/ Bezahlung heraus. Hierbei sind die Daten für Parteien am günstigsten zu erwerben, für private Dritte gelten höhere Preise. Derzeit ist dies mit einer Widerspruchsregelung legitimiert, von der nun wiederum nicht jeder weiß, der zwangsläufig seine Adresse o.Ä. beim Bürgeramt angibt, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Die Datensätze, die herausgegeben werden, unterscheiden sich je nach Amt in Inhalt und Form. In jedem Fall jedoch handelt es sich hierbei um Daten, welche verpflichtend anzugeben sind.