Kampfansage an den militanten Tierschutz

     
         

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, dass die Maßnahmen Tierschutzvereinigungen verschärft werden. In einem Rechtsstaat darf der Zweck die Mittel nicht heiligen. Tierschutz darf nicht unter dem Deckmantel der Verbrechensaufklärung verübt und dadurch politisch motivierte Gewalt gerechtfertigt werden.
Dafür soll zum einen die Gemeinnützigkeit entsprechender Körperschaften überprüft und gegebenenfalls aberkannt werden. Verstoßen die Körperschaften bei der Verfolgung ihres gemeinnützigen Zwecks gegen das geltende Strafrecht oder rufen zu einem Rechtsbruch auf, muss dies zum Wegfall der Steuerbegünstigungen führen. Zudem muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten im Auftrag des Vereins diesem auch zugerechnet und Finanzämter darüber informiert werden. Dies dient auch dem Schutz und der Stärkung tatsächlich gemeinnützig agierender Organisationen.
Darüber hinaus soll eine gesonderte Erfassung von Stalleinbrüchen in der Kriminalstatistik in Schleswig-Holstein erfolgen, um die Informationslage zu verbessern. Gleiches gilt für die Zerstörung von Eigentum, welches in Zusammenhang mit der Jagdausübung steht.
In Extremfällen, wie zum Beispiel der Animal Liberation Front oder ihren Untergruppen, soll zudem überprüft werden, ob diese als terroristische Vereinigung einzustufen sind.
Wir erkennen an, dass die Einhaltung der Tierschutzstandards nicht ohne regelmäßige und auch strenge Kontrollen gewährleistet werden kann. Diese müssen jedoch zum Schutze des Persönlichkeitsrechts und des Privateigentums durch den Staat erfolgen, nicht durch die Selbstjustiz einzelner Gruppen.
Deshalb schlagen wir vor, dass die Veterinärämter entsprechend personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie Höfe regelmäßig kontrollieren können. Dies sollte im besten Fall in einem zeitlichen Abstand von mindestens einmal in fünf Jahren auf einem Hof erfolgen.