22.08.2021

Justizopfer nicht die Fehler der Gerichte ausbaden lassen

Derzeit erhalten Personen, die nach einem Fehlurteil Zeit in Haft verbracht haben, pro Tag 75 Euro als Entschädigung. Dies ist bereits ein sehr niedrig angesetzter Betrag, der allerdings noch einmal durch einen Abzug der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die man in der Haft erhalten hat, gemindert wird. Die fälschlicherweise Inhaftierten haben nie die aktive Entscheidung getroffen, dass sie die vom Staat aufgezwungene Unterkunft und Verpflegung in Anspruch nehmen wollen. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein dafür ein, dass die Haftentschädigung von 75€ auf 115€ angehoben und regelmäßig an die Inflation angepasst wird. Des Weiteren dürfen keine Abzüge für Unterkunft und Verpflegung vorgenommen werden.“

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