Jugendliche Testkäufer zulassen – Einhaltung von Jugendschutzvorschriften effektiv kontrollieren

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich dafür aus, durch jugendliche Testkäufer die Einhaltung von Jugendschutzvorschriften zu kontrollieren. Es sollten in Schleswig-Holstein zügig die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, Jugendliche mit einem Mindestalter von 15 Jahren bei Zustimmung der Eltern und einer Begleitung durch eine Amtsperson für Testkäufe von Alkohol, Tabakwaren, Lotterie11 lose und altersbeschränkte Medien einzusetzen.

Insbesondere dem Alkoholverkauf an Minderjährige kann so effektiv entgegen gewirkt werden. Bereits durchgeführte Testkäufe haben gezeigt, dass der illegale Verkauf von Alkohol an Minderjährige häufige Praxis ist. Bislang ist es nur selten möglich, Verkäufer zu überführen, die entgegen der Gesetze Alkoholika an Jugendliche abgegeben haben. Die drohenden Bußgelder entfalten beim Einsatz von jugendlichen Testkäufern aufgrund der höheren Entdeckungswahrscheinlichkeit eine viel größere Abschreckungswirkung. Als Junge Liberale sind wir gegen eine bevormundende Verbotskultur. Wir treten jedoch für eine effektive Kontrolle der bestehenden sinnvollen Jugendschutzvorschriften ein.

Die vielfach geäußerten Bedenken gegen den Einsatz jugendlicher Testkäufer sind für uns nicht nachvollziehbar. Erstens sehen wir keine grundsätzlichen rechtlichen oder moralischen Probleme darin, als letztes Mittel auch staatliche Scheinaufkäufer zur Durchsetzung von Verbotsnormen einzusetzen. Zweitens werden Jugendliche durch einen Einsatz für den Jugendschutz weder “zur Hinterhältigkeit erzogen” noch zum Alkoholkonsum verführt. Natürlich müssen die eingesetzten Jugendlichen mit Bedacht ausgewählt und ausreichend geschult werden. In Betracht kommt insbesondere der Einsatz jugendlicher Polizeischüler. Testkäufe können selbstverständlich nur ein Baustein sein, dem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche zu begegnen.

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