Jugendliche bei Feuerwehreinsätzen

Mitglieder der Jugendfeuerwehr können ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Zusammenwirken mit erfahrenen Feuerwehrangehörigen unter Berücksichtigung von § 22 JArbSchG und nach Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr an Einsätzen teilnehmen, sofern

  • ihre Tätigkeit außerhalb des Gefahrenbereiches stattfindet
  • sie von psychisch belastenden Situationen ferngehalten werden
  • der Einsatz bei Tageslicht stattfindet,
  • der Einsatz außerhalb von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen erfolg und
  • die gesetzlichen Vertreter schriftlich eingewilligt haben.

Weitere Beschlüsse

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