03.05.2020

Jugendliche bei Feuerwehreinsätzen

Ursprünglich beschlossen am 13.03.2010

Überprüft worden vom eLavo am 03.05.2020

Mitglieder der Jugendfeuerwehr können ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Zusammenwirken mit erfahrenen Feuerwehrangehörigen unter Berücksichtigung von § 22 JArbSchG und nach Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr an Einsätzen teilnehmen, sofern

  • ihre Tätigkeit außerhalb des Gefahrenbereiches stattfindet
  • sie von psychisch belastenden Situationen ferngehalten werden
  • der Einsatz bei Tageslicht stattfindet,
  • der Einsatz außerhalb von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen erfolg und
  • die gesetzlichen Vertreter schriftlich eingewilligt haben.

Weitere Beschlüsse

13.09.2024

Gesellschaftskunde und WiPo als Basis für frühere Mitbestimmung

Ursprünglich beschlossen am 06.10.2018 Überprüft worden vom eLavo am 13.09.2024 Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die verpflichtende Einführungdes Faches Wirtschaft/Politik ab...
12.10.2023

Zweikanalton im öffentlich­rechtlichen Fernsehen

Ursprünglich beschlossen am 10.09.2006 Überprüft worden vom eLavo am 12.10.2023 Die Jungen Liberalen fordern, dass alle ausländischen Filme im öffentlich­rechtlichen...
15.12.2024

Bauer Müller ist umgekippt – wir sind dann mal drücken

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für eine Implementierung der App „SavingLives“ in die Zivilschutzapp des Bundes „Nina“ ein, um Bürgern...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen
Sunset: