HSG Novelle: Stärken wir die Studierendenschaften in Schleswig-Holstein!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes für eine im HSG verfasste Landesstudierendenvertretung ein. Diese soll die bereits vorhandene Landesastenkonferenz ersetzen, welche aktuell keine rechtliche und eine lediglich dürftige demokratische Legitimation besitzt. Über die Landesstudierendenvertretung sollen hochschulübergreifende Projekte für die Studierendenschaften in Schleswig-Holstein koordiniert und umgesetzt werden. Zudem kommuniziert diese der Landespolitik gegenüber die Beschlüsse, welche durch sie als Beschlussgremium gefasst wurden. Für die Bestimmung der Stimmberechtigten Mitglieder pro Hochschule wird ein Verteilungsschlüssel eingeführt, wonach die die Anzahl pro Hochschule sich an der Zahl eingeschriebener Studierender orientiert. Der Schlüssel muss so ausgestaltet sein, dass keine Hochschule die alleinige Mehrheit innerhalb der Landesstudierendenvertretung besitzt und die Meinungspluralität zwischen den unterschiedlichen Hochschulen in angemessener Weise abgebildet werden kann. Die Wahlperiode der Landesstudierendenvertretung beginnt landesweit an einem einheitlichen Datum, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen und Turbulenzen durch ständig wechselnde Besetzungen zu vermeiden.

Für die Wahl der Hauptvertreter und ihre Stellvertreter gibt es zwei Möglichkeiten, von denen sich für eine durch einen Beschluss des zu beschließenden Gremiums der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ausgesprochen werden muss:

Gewählt werden die Hauptvertreter und ihre Stellvertreter für jeweils ein Jahr durch das Studierendenparlament ihrer jeweiligen Hochschule.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein, dass den ASten zukünftig kein Auftrag zur politischen Bildung mehr zufließt, wie es im aktuellen HSG festgeschrieben ist. So soll dafür gesorgt werden, dass sich der Allgemeine Studierendenausschuss einer Hochschule in jedem Fall politisch neutral verhält, solange ein Thema nicht direkt den Betrieb der jeweiligen Hochschule oder die Studierenden selbst aus einer explizit hochschulpolitischen Perspektive heraus betrifft. So soll sichergestellt werden, dass sich ein AStA auch tatsächlich um die Belange der Studierenden kümmert und sein  Mandat nicht dafür missbraucht, eine politische Agenda zu popularisieren.

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