Gnade im Recht statt Gnade vor Recht

1. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Einführung der Justiziabilität von Gnadenbescheiden in Strafsachen. Unser Rechtsstaat und die Gewaltenteilung erfordern die Akzeptanz der Kernbereiche der einzelnen Gewalten. Eine gerichtliche Kontrollinstanz verhindert den Missbrauch und die Politisierung des Gnadeninstituts und trägt dem Prinzip der „checks und balances“ Rechnung. Nur bei nachträglich auftretenden Unbilligkeiten (z.B. nach Rechtskraftdarf auftretende Strafmilderungsgründe, unzumutbare Erlebnisse in Haft) darf und muss das Gnadenrecht ausgeübt werden, um überhaupt Akzeptanz im Rechtsstaat zu erfahren. Die persönliche Freiheit darf nicht Spielball der exekutiven Machthaber bleiben!

2. Die Jungen Liberalen Schleswig Holstein fordern weiterhin die Einführung einer länderübergreifenden Gnadenstatistik, um eine öffentliche und wissenschaftliche Analyse des Instituts derart zu ermöglichen, dass nachvollzogen werden kann an welchem Ort und in welchem Zeitraum wie viele Gnadengesuche positiv bzw. negativ beschieden wurden. Der Staat erhebt zu sämtlichen strafrechtlichen Entscheidungen Statistiken (PKS, staatsanwaltliche Erledigungsstatistik, Strafvollzugsstatistik), die sich kriminologisch analysieren lassen, sodass eine Ausweitung dieser kriminalpolitisch sinnvoll und notwendig ist, um Gründe für Haftentlassungen stringent nachvollziehen zu können.

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