26.04.2025

Geld für Alle – Finanzbildung in die Schulen bringen

Seit jeher ist die drastische Entfernung von der Lebensrealität junger Menschen und die mangelnde Vorbereitung auf das spätere Leben, zentraler und lauter Kritikpunkt junger Menschen und der gesamten Schülerschaft. Leider zeigt die Vergangenheit, dass gerade die Bedürfnisse der Schüler in der Bildungspolitik keine Berücksichtigung findet. Dabei geht die Notwendig für mehr und bessere finanzieller Bildung weit über die individuellen Wünsche der Schüler hinaus. Seit Jahrzehnten kritisieren nationale und internationale anerkannte Experten und Fachinstitutionen den Mangel an finanzieller Bildung im deutschen Schulsystem. Zahlreiche Untersuchungen und Studien geben dem Mangel an finanzieller Bildung eine Mitverantwortung an gesamtgesellschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen bei Finanzthemen. Insbesondere hindert auch die fehlende finanzielle Bildung den individuellen, wirtschaftlichen Aufstieg junger Menschen; insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die das Fehlen dieser Bildungsangebote nicht durch das Elternhaus oder andere private Möglichkeiten kompensieren können. Für uns steht fest: Der eklatante Mangel finanzieller Bildungsangebote ist nicht bloß eine Empfindung der Schülerschaft, sondern fußt auf objektiver Faktenlage und richtet erheblichen Schaden bei den betroffenen Menschen und der demokratischen Gesellschaft an!

Vor diesem Hintergrund setzen wir Junge Liberale Schleswig-Holstein uns dafür ein, dass die finanzielle Bildung, insbesondere auf Landesebene Schleswig-Holsteins, aber auch flächendeckend in ganz Deutschland endlich dauerhaft und festen Einzug in die Pflichtbildung aller Schüler finde. Die bundesweite Offensive zur Verbesserung finanzieller Bildung des Bundesbildungsministeriums stellt einen wichtigen ersten Schritt und Symbol des bildungspolitischen Paradigmenwechsel dar. Gleichzeitig kann diese Maßnahme nur der Anstoß dar die finanzielle Bildung dauerhaft in der Schulbildung zu verankern, wozu aufgrund der föderalen Zuständigkeiten die Bundesländer gefordert sind. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bildung vermehrt jungen Menschen die Befähigung ihrer eigenen Lebensgestaltung ermöglicht.

Hierzu fordern wir ein umfassendes Konzept zur Stärkung tiefgehender finanzieller Bildung:

  • Feste Einführung finanzieller Bildungsinhalte in die Lehrpläne: Es ist unerlässlich und längst überfällig, dass Inhalte zur finanziellen Bildung fest in den Lehrplänen der allgemeinen Schulbildung verpflichtenden Einzug erhalten. Es muss ein klarer Lernplan gestaltet und unabhängig von der Schulform über Schaffung eigener Fächer, thematische Einbettung in bestehende Fächer, sowie weitergehende Praxisangebote für alle Schüler zur verpflichtenden Erstausbildung gehören. Zeitgleich ist es unerlässlich, das bestehende Lehrpersonal ausreichend weiterzubilden, sodass diese neutral und wissenschaftlich fundiert in der Lage sind den Schülern finanzielle Bildung zu vermitteln. Aufgrund der thematischen Sensibilität ist besonderes Augenmerk darauf zu legen eine Beeinflussung durch politische, ideologische oder kommerzielle Interessen zu verhindern. Entsprechende Interessenskonflikte des Lehrpersonals sind gründlich zu prüfen.
  • Grundlagen persönlicher Finanzführung zu Beginn der Sekundärstufe: Über die fünfte und sechste Stufe sollen die ersten Grundlagen zur persönlichen Finanzführung vermittelt werden. Hierzu soll ein eigenes Fach für insgesamt ein Jahr im Umfang von zwei Wochenstunden angeboten werden. Die Schüler sollen hier zunächst ein allgemeines Verständnis von Geld und Finanzen aus persönlicher Sicht gewinnen und grundlegende Haushaltsführung verstehen. Besonderes Augenmerk soll auf die praktische Anwendung und Umsetzung liegen, damit die erlernten Inhalte tatsächlich praktische Anwendbarkeit finden.
  • Tiefgehende finanzielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln: Im weiteren Verlauf der Sekundärstufe sollen tiefergehende Inhalte finanzieller Bildung vermittelt werden. Hierzu ist über mehrere Schuljahre hinweg ein eigenes Fach mit zwei Wochenstunden eingeführt werden. Darin soll den Schülern ein umfangreiches Wissen und Verständnis für die üblichen finanziellen Notwendigkeiten und Herausforderungen vermittelt werden. Auch staatlich-verpflichtende, sowie gängige private, Finanzgeschäfte sollen ihrer Art nach vermittelt werden. Das Ziel muss es sein, die Schüler in die Lage zu versetzen finanzielle Entscheidungen bzgl. Arbeitsverhältnissen, Bankgeschäften, Versicherungen, Altersvorsorge & Vermögensaufbau, sowie weiteren wichtigen persönlichen Finanzentscheidungen selbst zu beurteilen und kompetent entscheiden zu können. Zu keinem Zeitpunkt darf es zu einer direkten oder indirekten Empfehlung für staatliche oder private Finanzprodukte oder -arten kommen.
  • Stärkung von fachübergreifenden Inhalten zur finanziellen Bildung: Um die individuelle Finanzkompetenz weiter zu stärken, müssen insbesondere in den Fächern Mathematik, Wirtschaft und Politik auch fachübergreifend entsprechende Themen (mit-)aufgegriffen werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Wirtschafts- und Finanzkompetenz über die individuelle Perspektive, auf die gesamtwirtschaftliche und staatliche Perspektive hinaus vermittelt werden. Ein grundlegendes Verständnis des allgemeinen Wirtschafts-, Finanz- und Geldsystems ist ebenso unerlässlich, wie das Wissen über die staatliche Finanzgestaltung, wobei beide Bereiche auch erheblich zum politischen Verständnis und der demokratischen Partizipationsfähigkeit beitragen können. Auch hier muss gelten, dass die Inhalte frei von interessengelenkter Einflussnahme sind und sich allein auf die entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse beruft.
  • Neutrale Bildung garantieren: Die Vermittlung von finanzieller Bildung und Fähigkeiten soll, ebenso wie andere Bildungsinhalte, objektiver Wissensvermittlung dienen und muss neutral von Partikularinteresse sein. Aus diesem Grund sollen externe Bildungsinhalte und -programme nur dann in die Schulbildung aufgenommen werden, wenn deren zugrundeliegenden Organisationen und Personen keinen diesbezüglichen Eigeninteressen unterliegen. Die Einbindung von Bank-, Finanz- oder Versicherungsberater bzw. deren Unternehmungen ist ebenso abzulehnen, wie die Einbindungen staatlicher (Sozial-)Versicherungen oder Beratungsstellen.
  • Ergänzung durch Projekt-bezogene finanzielle Bildung: Neben der Schaffung eigener Unterrichtsabschnitte und der Einbettung in bestehende Fächer, ist es wichtig, insbesondere die praktische Umsetzung und Anwendung, im Rahmen von Projekttagen oder -wochen zu vertiefen.
  • Zusätzliche Bildungsangebote für benachteiligte Gruppen:Entsprechend den ständigen Empfehlungen der Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) bedarf es besonderen Förderungs- und Bildungsbedarf für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Insbesondere für sozial-schwache und bildungsferne Schichten, müssen zusätzliche außerschulische Angebote geschaffen werden, um die Möglichkeit zur finanziellen Weiterbildung zu stärken. Diese Angebote müssen sich insbesondere auch an Erwachsene Menschen richten, denen aufgrund vergangener Versäumnisse der Bildungspolitik oftmals die finanzielle Bildung fehlt.
  • Langfristige Überprüfung der finanziellen Bildung: Um den Fortschritt finanzieller Bildung langfristig zu prüfen und etwaigen Verbesserungsbedarf zu identifizieren, ist es zwingend notwendig, dass Deutschland im Rahmen des Programme for International Student Assessment (PISA) auch am optionalen Modul für finanzielle Bildung teilnimmt.

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