Die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin haben sich in den letzten
Jahrzehnten rasant weiterentwickelt. Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist heute ein
etabliertes und bewährtes Verfahren, das unzähligen Menschen mit unerfülltem
Kinderwunsch die Chance auf eine eigene Familie eröffnet.
Trotz dieser medizinischen Fortschritte bleiben die Rahmenbedingungen in Deutschland in einigen Bereichen veraltet. Besonders problematisch ist, dass eine IVF grundsätzlich nur
verheirateten Paaren ermöglicht wird, wenn sie staatliche oder kassenrechtliche
Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Unverheiratete Paare sowie Menschen in
anderen stabilen Lebensgemeinschaften werden dadurch faktisch benachteiligt oder
ausgeschlossen.
Diese Regelung spiegelt nicht die gesellschaftliche Realität des 21. Jahrhunderts
wider, in der Familie längst mehr bedeutet als eine Ehe im traditionellen Sinne. Sie
schränkt die individuelle Fortpflanzungsfreiheit ein und widerspricht den liberalen
Grundwerten von Selbstbestimmung und Verantwortung.
Zudem wird in der medizinischen Praxis häufig ein Zeitraum von bis zu einem Jahr abgewartet,
bevor eine Unfruchtbarkeit ärztlich diagnostiziert wird. Erst nach
Ablauf dieser Frist kann eine reproduktionsmedizinische Behandlung wie die In-vitro-
Fertilisation in Betracht gezogen werden. Diese in der medizinschen Parxis üblichen Wartezeit
verlängert den Leidensdruck vieler Betroffener unnötig und wirkt sich zugleich
biologisch nachteilig aus, da mit steigendem Alter die Erfolgschancen einer
Schwangerschaft abnehmen und das Risiko für das Ungeborene steigt.
Darüber hinaus verbietet das Embryonenschutzgesetz die Nutzung kryokonservierter,
befruchteter Eizellen zu wissenschaftlichen Zwecken, selbst dann, wenn die
betroffenen Paare dieser Nutzung ausdrücklich zustimmen würden. Dadurch werden
wichtige Forschungsmöglichkeiten zur Stammzellbiologie, zur Verbesserung der
Reproduktionsmedizin und zur Bekämpfung genetischer Erkrankungen blockiert.
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich daher für eine moderne,
wissenschaftsfreundliche und freiheitliche Reform der Fortpflanzungsmedizin ein, die
das Recht auf Selbstbestimmung stärkt, die Dauer bis zur Behandlung verkürzt und
verantwortungsvolle Forschung im Dienste der Medizin ermöglicht. Konkret fordern wir:
1. Zugang zur In-vitro-Fertilisation unabhängig vom Familienstand
Die Kostenübernahme für eine In-vitro-Fertilisation durch die Krankenkassen darf nicht länger an das Bestehen einer Ehe gebunden sein. Entscheidend ist ausschließlich die medizinische Identifikation und die mündige, schriftlich dokumentierte Einwilligung der beteiligten Personen. Jede einvernehmliche und
verantwortungsbewusste Partnerschaft, unabhängig vom Ehestatus oder Geschlecht, soll
gleichermaßen Anspruch auf kassenrechtliche Unterstützung erhalten.
2. Verkürzung der Wartefrist bis zur Feststellung einer Unfruchtbarkeit
In der meidzinschen Praxis wird Unfruchtbarkeit häufig erst nach einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ohne Eintritt einer Schwangerschaft diagnostiziert. Wir schlagen vor, diese Frist auf sechs Monate zu reduzieren. Diese Verkürzung trägt dem psychischen Leid vieler Betroffener Rechnung, ermöglicht einen
schnelleren Beginn einer medizinisch indizierten Behandlung und verbessert die
Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft.
3. Zulassung kryokonservierter befruchteter Eizellen für die universitäre
Stammzellforschung
Künftig soll es erlaubt sein, übrige kryokonservierte befruchtete Eizellen, mit
ausdrücklicher, schriftlicher und freiwilliger Zustimmung der betroffenen Personen,
für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen, sofern die Forschung ausschließlich in
staatlich anerkannten universitären oder universitätsassoziierten Einrichtungen
erfolgt, ausschließlich der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung dient,
die Entwicklung der Embryonen das Acht-Zell-Stadium nicht überschreitet und die
gewonnenen Erkenntnisse der Allgemeinheit zugutekommen.