Für ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem

Warum eine Steuerreform?
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sehen das stetig steigende Bedürfnis des Staates, Mehrausgaben mit immer neuen Steuern zu finanzieren, kritisch. Derzeit gibt es über dreißig Steuern verschiedener Ebenen mit intransparenten Ausnahmeregelungen, ungerechten Progressionen und Schlupflöchern. Kommunen können zusätzlich neue Steuern für ihr Gebiet beschließen, wenn sie mehr Geld benötigen. Häufig geschieht es, dass Erhebungsaufwand und Steuereinnahmen in keinem Verhältnis stehen. Durch Steuern wird der Bürger in seiner Freiheit und in seinem Eigentum massiv beschränkt und die soziale Wohlfahrt reduziert. Steuern dürfen nicht als Instrument missbraucht werden, um Bürgern Lebensweisen aufzuzwingen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen dem einen Riegel vorschieben. Steuerbelastungen sind aber nicht nur für die privaten Haushalte hinderlich, auch die Wirtschaft wird durch das derzeitige Steuersystem gebremst. Um die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen nachhaltig zu stärken und den Wirtschaftsstandort Deutschland weiterhin attraktiv zu gestalten, ist eine grundlegende Reform unser Ziel.

Was sind die Ziele einer Steuerreform?
Hauptziel einer Steuerreform für die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ist es, Gerechtigkeit wiederherzustellen. Das derzeitige Steuersystem bietet kaum Anreize für finanzielles Engagement innerhalb der Gesellschaft. Dies gilt es zu ändern, auch indem man Gelder nicht per Zwang umverteilt, sondern den Bürgern die Möglichkeit einräumt, selbst zu entscheiden, ob und für welche Zwecke sie ihr Nettoeinkommen verwenden wollen. Anreize für Engagement innerhalb der Gesellschaft können so gesetzt werden, der Bürger wird entlastet und Transparenz hergestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen vielmehr durch niedrigere Steuern in der Lage sein, sich aus eigenem Antrieb gesellschaftlich und finanziell durch Spenden zu engagieren. Ein intransparentes Steuersystem führt immer zu Diskriminierung. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen bestehende Lücken im Steuersystem schließen und verhindern, dass neue Ausnahmeregelungen neue Tücken mit sich bringen. Sämtliche Steuervergünstigungen sind dafür zu streichen, auch um die Steuererklärung zu vereinfachen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich für eine Bruttosteuerobergrenze aus, welche im Grundgesetz verankert werden soll.

Welche Maßnahmen sind für ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem notwendig?
Ziel der Politik muss es sein, die Anzahl der Steuern auf ein Minimum zu reduzieren, um Transparenz und Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Eine doppelte Besteuerung derselben Leistung darf nicht stattfinden. Die Verbrauchssteuern des Bundes (Stromsteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer) und die Biersteuern der Länder sind komplett zu streichen. Von den Streichungen ausgenommen ist die Energiesteuer.

Die Verkehrssteuern des Bundes (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer), die Verkehrssteuern der Länder (Lotteriesteuer, Rennwettsteuer, Feuerschutzsteuer), sowie die Verkehrssteuern der Länder und Gemeinden (Grunderwerbssteuer) sind komplett zu streichen.

Die Steuern der Gemeinden (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Getränkesteuer) sind komplett zu streichen. Den Gemeinden ist nicht weiterhin das Recht gegeben, neue Steuern zu erlassen.

Die Besitzsteuern der Länder (Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer) sind komplett zu streichen.

Es verbleiben die Lohn- und Einkommenssteuer für natürliche Personen, die Körperschaftssteuer für juristische Personen, die Umsatzsteuer und die Energiesteuer.

Die Verteilung aus den Steuereinkünften ist neu zu regeln. Dabei ist das Konnexitätsprinzip stets zu wahren.

Als Ersatz für den Verlust des Rechtes, neue Steuern zu erheben und für die gestrichenen Einnahmen aus den im jetzigen System gegeben Steuern, sollen die Gemeinden einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer erheben können. Dieser Schritt ist notwendig, um Gemeinden unabhängiger von einzelnen Unternehmen zu machen. Bricht ein großer Einzahler bei der jetzigen Regelung weg, so bricht auch der Finanzplan der betreffenden Gemeinde zusammen. Der Zuschlag auf die Einkommenssteuer garantiert den Gemeinden außerdem Einkünfte von allen ansässigen Bürgern, die außerhalb arbeiten. Diese Einnahmen stärken vor allem die Gemeinden mit hohem Pendleranteil und machen diese unabhängiger. Um der Situation, dass Ballungsräume auch Zentren für ihr Umland sind, Rechnung zu tragen, sollen Anteile der Umsatzsteuer verstärkt an diese verteilt werden. Zentren sollen so nicht an Attraktivität verlieren und weiterhin Versorgungs-,  Bildungs- und Kultureinrichtungen, auch für das Umland, anbieten können.

Die Länder sollen vor allem durch die Umsatzsteuer finanziert werden. Diese soll auf einem einheitlichen Steuersatz, ohne Ausnahmetatbestände festgesetzt sein. Weitere Einnahmequellen sollen Anteile an der Lohn- und Einkommenssteuer sein. Der Bundeshaushalt ist durch die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer, der Energiesteuer und den Verbrauchssteuern zu finanzieren. Die Gemeindehaushalte sollen durch die Erhebung eines Zuschlages auf die Einkommensteuer und durch Anteile an der Umsatzsteuer finanziert werden.

Wie werden geringere Steuereinkünfte kompensiert?
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein streben ein niedrigeres Steuersystem an. Daraus resultieren aber nicht zwangsläufig Steuermindereinnahmen, wie sich am Beispiel der Steuersenkungen Ronald Reagans in den USA zeigen lässt. Die Entbürokratisierung der Verwaltung und der Abbau von Personal im öffentlichen Bereich sollen, wie Privatisierungen und die Abgabe von Kompetenzen auf allen Ebenen, zu weniger Staatsausgaben führen. Ein Wirtschaftswachstum ist durch die Vereinfachung des Steuersystems und die Senkung von Steuern zu erwarten. Dies wird zu Steuermehreinnahmen sowohl im Bereich der Lohn- und Einkommenssteuer als auch im Bereich der Körperschaftssteuer führen. Weniger Menschen werden auf die Hilfe des Staates angewiesen sein. Dadurch werden die Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherung stark sinken.

Steuervereinfachungen im Bereich der Einkommenssteuer
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Einführung einer negativen Einkommenssteuer. Das Bruttoeinkommen wird mit einem konstanten Steuersatz besteuert. Zusätzlich erhält jeder Bürger ein Grundeinkommen, welches sich am Existenzminimum orientiert. Somit ergibt sich ein Gesamteinkommen, das sich aus dem Grundeinkommen sowie dem Nettoeinkommen zusammensetzt. Besonders geringe Einkommen werden mit dem Modell der Negativen Einkommenssteuer bevorzugt. Bis zu einem gewissen Bruttoeinkommen erhält man ein zusätzliches staatliches Einkommen. In diesem Modell ist die Nettoeinkommenssteuer bei einem konstanten Bruttoeinkommenssteuersatz progressiv. Der Spitzensteuersatz entspricht gemäß diesem Modell dem Grenzwert der Nettoeinkommenssteuer. Durch den einheitlichen Einkommenssteuersatz werden sowohl Steuerklassen als auch das Ehegattensplitting hinfällig. Auch Kinder- und Betreuungsgeld werden ersatzlos gestrichen, da die negative Einkommenssteuer von Geburt an ausgezahlt wird.

Veränderungen im Bereich der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist das gerechteste Element des Steuersystems, denn es besteuert Konsum. Mehr Konsum führt zu höheren Steuerbelastungen im Absoluten, nicht aber prozentual. Diskriminierung ist hier nicht gegeben. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen alle Steuervergünstigungen der Umsatzsteuer streichen und den Steuersatz vereinheitlichen. Versicherungsprämien werden umsatzsteuerpflichtig, sobald die äquivalente Versicherungssteuer gestrichen wird.

Veränderungen im Bereich der Energiesteuer
Die Steuereinnahmen aus der Energiesteuer fließen direkt in den Haushalt des entsprechenden Landesverkehrsministeriums und werden zweckgebunden für die Sanierung und den Ausbau der Infrastruktur in der Bundesrepublik verwendet. Die Steuer wird bei Abnahme durch den Endverbraucher erhoben. Dies bedeutet, die Energie wird in der letztlichen Verbrauchsform als Treibstoff, Brennstoff oder Strom als Steuergrundlage bemessen und nicht bei der Förderung der Rohstoffe. Infrastrukturprojekte sollen nicht mehr anteilig von den Gemeinden mitfinanziert werden. Gelder dürfen nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ausgeschüttet werden, sondern mit dem Sachverstand der entsprechenden Verkehrsbehörden. Einer Bevorzugung von ländlichen oder städtischen Regionen ist dabei vorzubeugen.

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