Ursprünglich beschlossen am 18.06.2011
Überprüft worden vom eLavo am 01.04.2021
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sehen keinen Regulierungsbedarf für Geodienste wie Google Street View. Wir bedauern die unsachlich und emotional geführte Debatte und die von Politikern, Medien und Datenschutzbeauftragten geschürte Hysterie. Das Fotografieren von Hausfassaden und die Veröffentlichung der Bilder verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das Abbilden von Personen ist nur zulässig, wenn diese auf dem Bild nur als Beiwerk erscheinen. Und das aus gutem Grund: Fassaden gehören zum öffentlichen Raum. Jeder Mensch und insbesondere die Presse muss die Freiheit haben, den öffentlichen Raum zu fotografieren. Diese Freiheit wiegt schwerer als die Freiheit von Hausbesitzern, ihre ohnehin frei zugänglichen Daten veröffentlicht zu sehen. Auch bei der Abbildung von Personen nimmt das geltende Recht eine überzeugende Abwägung vor