Schwangerschaftsabbrüche sind ein sensibles Thema, bei dem zwei Grundrechte – der Schutz des ungeborenen Lebens und das Selbstbestimmungsrecht der Frau – aufeinandertreffen. Unabhängig von unserer Position zu § 218 StGB setzen wir uns dafür ein, die Versorgungslage von Frauen nachhaltig zu verbessern.
I. Reform des § 219 StGB
Wir fordern den Schutzzweck des § 219 StGB dahingehend zu erweitern, dass die Beratung nicht nur dem Schutz des ungeborenen Lebens dient, sondern gleichermaßen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter berücksichtigt. Die Beratung soll gewährleisten, dass Frauen alle Optionen – sowohl für als auch gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft – wertungsfrei aufgezeigt werden. Entsprechend ist auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz anzupassen.
II. Bessere Versorgung und Abbau von Barrieren
Frauen stoßen bei Schwangerschaftsabbrüchen nach wie vor auf zahlreiche Hindernisse. Es ist dringend erforderlich, Strukturen zu schaffen, die sicherstellen, dass jede Frau nicht nur Zugang zu wertungsfreier Information und Beratung erhält, sondern auch zu einer medizinischen Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Dafür fordern wir:
- Reform der ärztlichen Ausbildung: Schwangerschaftsabbrüche müssen verbindlicher Bestandteil der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten werden, was eine Anpassung der Approbationsordnung (ÄApprO) erforderlich macht.
- Förderung moderner Methoden: Die Vorteile moderner Methoden wie des medikamentösen Abbruchs und der Telemedizin sind stärker in den Fokus zu rücken und flächendeckend verfügbar zu machen.
- Verpflichtung öffentlicher Krankenhäuser und Länder: Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft und die Länder müssen dazu verpflichtet werden, eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung für Frauen sicherzustellen.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir eine umfassende Versorgung für Frauen gewährleisten, die eine Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft respektiert und unterstützt.