Ursprünglich beschlossen am 25.02.2012
Überprüft worden vom eLavo am 27.02.2022
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern ein transparenteres, gerechteres Benotungssystem in den Schulen. Dazu ist die Zeugnisverordnung (ZVO) nach §2 Abs. 2 wie folgt zu ergänzen:
„Beurteilungsgrundlage sind mündliche und schriftliche Leistungen. Über den aktuellen Stand ihrer mündlichen Leistung müssen Schülerinnen und Schülern mindestens zweimal im Schulhalbjahr (Mitte des Schulhalbjahres) vertraulich und begründet in Schriftform unterrichtet werden.“