Ursprünglich beschlossen am 01.03.2020
Überprüft worden vom eLavo am 10.12.2023
Die Versorgung mit Arzneimitteln ist elementar für die gesamte Gesundheitsversorgung. In den letzten Jahren kam es in Deutschland vermehrt zu Arzneimittellieferengpässen, wie bei Antibiotika, Antihypertonika, Antipsychotika, Impfungen und Chemotherapeutika. Als Ursache hierfür gelten vor allem die Abwanderung der Produktionsstandorte aus Deutschland und der EU nach China und Indien und eine Verengung des Marktes. Viele Wirkstoffe werden nur noch von einem oder wenigen Herstellern produziert. Um Lieferengpässen entgegenzuwirken und eine Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten langfristig sicherzustellen, müssen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Maßnahmen ergriffen werden.
Auf nationaler Ebene sollte die Ansiedlung von Produktionsstandorten gefördert werden. Um auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig zu bleiben, ist eine Senkung der Unternehmenssteuer zu senken. Zudem sollte eine Modifikation der Rabattverträge erfolgen. Diese sind auf mindestens zwei Anbieter zu verteilen. Eine Ausschreibung nur dann möglich sein, wenn der betreffende Wirkstoff von mindestens zwei Produzenten angeboten wird.
Außerdem sollte die Schaffung einer nationalen Arzneimittelreserve, ähnlich den existierenden Reserven für Heizöl und Benzin, für wichtige Medikamente geprüft werden. Welche Medikamente vorgehalten und in welchem Umfang, sollte durch Ärzteschaft, Politik, Kostenträger und Pharmaindustrie festzulegen.
Es bedarf einer gemeinsamen europäischen Strategie zur Stärkung der Ansiedlung pharmazeutischer Industrie innerhalb der EU. Diese sollte unbedingt eine Stärkung der Forschungsstandorte beinhalten.