Die Parlamente brauchen einen Jugendbeauftragten

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Einrichtung einer Ombudsperson in sämtlichen parlamentarischen Gremien, die die finanzielle, bildungspolitische und soziale Verträglichkeit von geplanter Gesetzgebung auf ihren Gefährdungsgrad gegenüber der Jugend überprüft. Diese Funktion ist zwingend zu beteiligen. Die Ombudsperson soll ein hauptamtlicher Beauftragter mit Zuweisung zum Parlament wie z.B. Jugend-Landesbeauftragter bzw. Jugend-Beauftragter des Bundestages sein und soll von den 12- 35-Jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern bestimmt werden.

Begründung: (Anm. d. Red.: Die Begründung ist nicht Teil des Beschlusses, sondern wurde [je nachdem]
vom ursprünglichen Antrag übernommen [oder] nachträglich zum besseren Verständnis angefügt.)

Jede gesellschaftliche Gruppe, deren Mitglieder wahlberechtigt sind, verschafft sich mal mehr, mal weniger das Gehör der Politik. Durch die Beschränkung des Wahlalters auf die Volljährigkeit bzw. bei einigen Landtagswahlen auf 16, fällt eine große gesellschaftliche Schicht, die Jugend und deren Anliegen, Meinungen, Wünsche und Zukunft oft hinten herunter. Vielfach werden Wahlversprechen und Reformen auf Kosten der nächsten Generation gemacht, da sie an der Wahlurne nicht den zukünftigen Kurs mitbestimmen dürfen. Daher soll mit der Einführung der Ombudsperson eine Instanz geschaffen werden, welche diesen Kurs überprüft und etwaige Ungleichheiten aufweist und kritisiert. Somit soll ein Bewusstsein geschaffen werden, in dem die Bedürfnisse der Jugend wieder in den Mittelpunkt gerückt wird.

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