01.04.2021

Diagnostizieren will gelernt sein – Heilpraktikergesetz stärken!

Die JuLis Schleswig-Holstein fordern eine Untersuchung, inwieweit die Anforderungen an den Beruf des Heilpraktikers zukünftig angepasst werden können. Beispielsweise wäre es denkbar, dass angehende Heilpraktiker mindestens eine Ausbildung im medizinischen Bereich, welche zwingend unmittelbar mit dem menschlichen Körper in Zusammenhang stehen muss, oder ein zweijähriges Praktikum im medizinischen Bereich absolvieren müssen. Darüber hinaus sollte zur Überprüfung der Fähigkeiten ein schriftlicher Test erfolgen, bei dem u.a. praxisnahe Fallbeispiele behandelt werden.
Die Fähigkeiten der Heilpraktikers sollten fortlaufend kontrolliert werden. Dazu sollten Heilpraktiker ihr Wissen und Können bei regelmäßigen Kontrollen unter Beweis stellen. Bei fehlerhaften Diagnosen oder fahrlässigem Handeln sollte die Erlaubnis zum Praktizieren zurückgezogen werden.

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