Antragsteller: LAK Programmatik
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir brauchen Immigration, um einige der großen
Probleme unserer Zeit zu lösen, etwa den Fachkräftemangel in vielen Branchen oder den
demografischen Wandel in unserer Gesellschaft. Wir sind der festen Überzeugung:
Immigration kann wertvoll sein, wenn sie unter den richtigen Rahmenbedingungen
stattfindet und denjenigen, die hierherkommen sowie unserer Volkswirtschaft Chancen
bietet. Leider müssen wir anerkennen, dass dies in den vergangenen Jahren häufig
nicht der Fall war. Mit 14,8% im September 2023 (Quelle: IAB) liegt die
Arbeitslosenquote unter Migranten weit über dem deutschen Durchschnitt,
Integrationskurse sind seit Jahren massiv überbucht und die Kriminalität von
Zuwanderern ist zuletzt erneut angestiegen.
Migration nach Deutschland ist noch immer nicht ausreichend reguliert. Wir wollen ein
Fundament dafür legen, dass sich diese Zustände in Zukunft verbessern. Für uns Junge
Liberale Schleswig-Holstein stehen dabei zwei Dinge im Vordergrund. Wir möchten
einerseits Menschen möglichst dabei unterstützen, ihre bestmöglichen Lebensumstände
zu verwirklichen. Auf der anderen Seite hat Deutschland nicht nur das Recht, sondern
auch die Verantwortung zu definieren, wer unter welchen Bedingungen Teil unserer
Gesellschaft werden kann. Wir müssen grundsätzlich denken. Europäische Lösungen sind
nur schrittweise zu erreichen, deswegen nicht weniger wichtig, sie dürfen aber keine
Ausrede sein. Wir können auch in Deutschland einiges besser machen.
Es gilt, beide Seiten der Medaille – Humanität und Ordnung – zu vereinen, um
gesellschaftliche Spaltungen zu verhindern und Lebenschancen von allen Menschen zu
verbessern.
1. Irreguläre Migration begrenzen
Irreguläre Migration muss effektiv begrenzt werden. Die Zahl an Asylverfahren in
Deutschland steigt. Vielen Kommunen in Deutschland droht bei der Unterbringung und
Versorgung von Asylbewerbern eine Überlastung.
Daher fordern wir:
- Wir wollen die Feststellung des Schutzstatus von Asylanträgen unter Einhaltung
menschenrechtlicher Mindeststandards in Drittstaaten ermöglichen und
mittelfristig standardisieren. So können Betroffene dort ausloten, ob sie eine
Bleibeperspektive in der Europäischen Union haben und gegebenenfalls auf eine
gefährliche Flucht verzichten. - Die EU-Außengrenzen stärker zu sichern. Direkt betroffene Staaten wie
Griechenland oder Italien sollen besser dabei unterstützt werden, die Grenze im
Mittelmeer zu überwachen und lebensgefährliche Schleuserkriminalität zu
unterbinden. - FRONTEX sollte perspektivisch auch die Seenotrettung im Mittelmeer und die
Ausschiffung der Geretteten in sichere Drittstaaten mit Migrationsabkommen
übernehmen. Zudem muss ein ganzheitlich gedachtes Konzept zum Beitrag von
Barrieren zum Schutz der EU-Außengrenzen erarbeitet werden. - Der Verwaltungsrat zur Kontrolle von FRONTEX soll durch 2 Abgeordnete vom
Europäischen Parlament erweitert werden, damit diese Behörde der
parlamentarischen Kontrolle unterliegt. - Einen Ausbau von Kontrollen an den deutschen Grenzen, bis die EU Außengrenzen
vollumfänglich und wirksam geschützt werden. Schengen soll dabei nicht in
Mitleidenschaft gezogen werden. - Sichere Herkunftsstaaten ausweiten und Verfahren beschleunigen. Wir wollen
erreichen, dass z.B. auch die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien zu
sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden können. Darüber sollen
Rückführungsabkommen mit sicheren Drittstaaten ausgeweitet werden. - Die konsequente Umsetzung einer Abschiebeoffensive aller Ausreisepflichtigen.
- Die Prüfung von Möglichkeiten, um Überweisungen von Sozialleistungen in
Heimatländer zu verhindern. - Die Reduzierung von Sozialleistungen bei Ablehnung von zumutbarer Arbeit. Dabei
muss die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
menschenwürdigen Existenzminimum berücksichtigt werden. - Die Förderung der freiwilligen Ausreise durch Anreize. Im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen Fördermaßnahmen für die freiwillige
Ausreise von ausreisepflichtigen Personen ausgeweitet werden. Denn eine
Rückführung ist deutlich aufwendiger als eine freiwillige Ausreise aus
Deutschland. Durch Aufklärung und Anreize können wir Menschen von einer
freiwilligen Ausreise überzeugen – sie ist einfacher, kostengünstiger und
grundrechtsschonender als eine Rückführung. - Sach- statt Geldleistung. Wir fordern die Länder und Kommunen auf, bei
Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive bis zur Rückführung die Möglichkeit
des Asylbewerberleistungsgesetzes auszunutzen, auf Sach- statt auf
Geldleistungen zu setzen. Statt beispielsweise Geld für das Bus- und Bahnticket
oder die Handy-Prepaid-Karte direkt zu überweisen, sollten wir dazu übergehen,
den Asylbewerbern das Gut physisch zur Verfügung zu stellen. Damit schwächen wir
einen entscheidenden Pull-Faktor für illegale Migration nach Deutschland. - Die deutschlandweite Einführung von Bezahlkarten für alle Menschen, die
Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
2. Innere Sicherheit gewährleisten
Wir erkennen die ansteigende Kriminalität im Kontext der Zuwanderung an, die im
Bundeslagebild 2022 vom Bundeskriminalamt festgestellt wurde. Somit sehen wir dies
als ernstzunehmendes Problem an.
Wir fordern daher:
- Eine Erleichterung von Ausweisungen straffällig gewordener Ausländer. § 53
AufentG soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich das
Ausweisungsinteresse bei einer rechtskräftigen Verurteilung
(Gesamtfreiheitsstrafe von über 2 Jahren) dem Bleibeinteresse überwiegt. - Die Möglichkeit der Verhängung von Ausweisungen durch die Strafgerichte. Dabei
bleiben gängige Rechtsmittel gegen die Entscheidung unberührt. - Die Einrichtung einer Behörde nach dem Vorbild der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe
zur Rückführung ausländischer Straftäter (GERAS) der Stadt Hamburg. - Eine konsequente Prüfung und Umsetzung der Ausschlussgründe für eine
Einbürgerung in § 11 StAG. - Eine Anpassung des § 1 Abs. 1 VersG dahingehend, dass der persönliche
Schutzbereich auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben angeglichen wird. Art. 8
GG ist ein Deutschengrundrecht. Entsprechend soll sich auch der Schutzbereich
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung auf Deutsche Staatsbürger beziehen.
Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich indes auf
das Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV berufen. - Eine ergänzende Möglichkeit der Untersuchungshaft in § 112 Abs. 3 StPO für
fundamentalistisch motivierte Volksverhetzungen, die in einem besonderen Maße
die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören. Darunter sollen z.B. das Ausrufen
eines Kalifats (Gottesstaat) oder die Anstiftung zur Gewaltausübung gegen
Gruppen oder Individuen aufgrund ihrer Ethnie zählen. - Terrorsympathisanten konsequent abschieben. Bilder wie jene von Demonstrationen
aus Berlin, wo Menschen angesichts des grausamen Angriffs der Hamas auf Israel
jubeln, sind unerträglich. Für uns ist klar: Wer Angriffe auf Israel bejubelt,
kann nicht zu Deutschland gehören. Deshalb haben ausländische Staatsbürger durch
antisemitische Hasskriminalität ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt.
Wer Angriffe auf Israel bejubelt, macht sich bereits nach geltendem Recht
strafbar und kann nach dem AufenthG abgeschoben werden. Das muss konsequent
erfolgen, wie bei allen anderen antisemitischen Straftaten auch. Die Sicherheit
Israels ist deutsche Staatsräson. - Antisemitische Vereine konsequent verbieten. Gegen Vereine, die Terror gegen
Israel unterstützen, muss ein Vereins- und Betätigungsverbot erlassen werden.
Dies gilt insbesondere für die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) und
ihre Vorfeldorganisation Samidoun, die Palästinensische Gemeinschaft in
Deutschland e. V.,deren Anhängerschaft vorwiegend aus Hamas-Anhängern besteht,
das Islamische Zentrum Hamburg und das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt.
3. Perspektiven zur Integration
Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Deswegen müssen wir denjenigen, die in
Deutschland bleiben wollen, eine Perspektive bieten, qualifizierte Zuwanderung
niedrigschwelliger ermöglichen und die Integrationsarbeit verbessern sowie
attraktiver gestalten.
Wir fordern daher:
- Die restlose Abschaffung von Arbeitsverboten für Asylbewerber mit
Bleibeperspektive. - Die konsequente Anwendung des §5 Abs. 1 AsylbLG durch unsere Kommunen.
- Die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und
Bürokratieabbau. - Mehr Personal an kritischen Stellen im BAMF, den kommunalen Ausländerbehörden,
Verwaltungsgerichten und in Jobcentern, um Prozesse zu beschleunigen. Obendrein
fordern wir die Attraktivierung von Jobs mit Kundenkontakt, etwa in der
Jobvermittlung oder in den Ausländerbehörden. Zu diesem Zweck fordern wir eine
auskömmliche Vergütung für Beschäftigte, Budgeterhöhungen der unterschiedlichen
Einrichtungen für Sicherheitsdienste am Arbeitsplatz und ggf. Gefahrenzulagen. - Aufsuchende Arbeit im Rahmen des Bürgergeldes muss für einen jeweiligen
Sachbearbeiter optional und im eigenen Ermessen stattfinden. Wenn ein
Bürgergeldempfänger mehreren Vorladungen des Jobcenters (mit
Rechtsfolgenbelehrung) nicht nachkommt, muss aktuell laut SGB II ein Hausbesuch
des zuständigen Sachbearbeiters einer Sanktion vorgeschaltet sein. Aktuell sind
Mitarbeiter des Jobcenters dazu verpflichtet, dies zu tun, auch wenn sich
abzeichnet, dass ein Kunde potenziell gefährlich ist. Das Hinzuziehen eines
Sicherheitsdienstes oder der Polizei zu solchen Hausbesuchen ist momentan nicht
vorgesehen. Diese Regelung soll abgeschafft werden. Eine Sanktionierung muss
nach dem Prinzip “fördern und fordern” auch ohne den Hausbesuch stattfinden
können. - Das Budget für die obligatorischen Integrationskurse für Asylbewerber mit
Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Ausländer mit Duldung zu erhöhen, sodass
die hohe Nachfrage bedient wird. Zudem soll die Bezahlung für
Integrationslehrkräfte erhöht werden, sodass diese Stellen für qualifiziertes
Personal attraktiver werden. Insbesondere Honorarlehrkräfte müssen mit einer
attraktiven Vergütung dazu animiert werden, in Integrationskursen zu lehren. - Dass Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse vereinfacht und
beschleunigt werden. - Eine Prüfung, ob ein umfassender Antisemitismus-Test im Rahmen des
Einbürgerungstests sinnvoll durchgeführt werden kann. - Die verpflichtende Behandlung von deutscher Geschichte, insbesondere dem
Holocaust, der Geschichte Israels, der Judenverfolgung nach 1945 und der daraus
folgenden deutschen Staatsräson – analog zur Schulbildung -, in
Integrationskursen einzuführen. Viele Migranten stammen aus Ländern, in denen
Antisemitismus Staatsdoktrin ist. Aufklärung ist hier wichtig, um den
historischen Auftrag Deutschlands und die damit verbundene Lebenspraxis und
Verfassungstreue zu verinnerlichen. - Die personelle und finanzielle Stärkung von “Deutsch als Zweitsprache” an
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.