26.04.2025

Damit der Arzt kommt

Ursprünglich beschlossen am 01.03.2020

Überprüft worden vom eLavo am 26.04.2025

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern ein Beweisverwertungsverbot, wenn aufgrund eines Drogennotfalls ein Notruf abgesetzt wird. Das Beweisverwertungsverbot soll nicht gelten, wenn der Konsum unfreiwillig erfolgte (z. B. bei KO-Tropfen). Darüber hinaus soll sich das Beweisverwertungsverbot nur auf Straftaten erstrecken, die mit dem Drogenkonsum im Zusammenhang stehen (Besitz, Handel).

Weitere Beschlüsse

29.03.2026

Kolkrabenproblem ernst nehmen – Weidetierhaltung schützen

Kolkraben verursachen in Teilen Deutschlands zunehmende Schäden in der Nutztierhaltung. Besonders betroffen sind Tiere während oder unmittelbar nach der Geburt.  Berichte aus...
29.03.2026

AMG ohne PS, aber mit Wirkung

Das deutsche Arzneimittelrecht gewährt sogenannten „besonderen Therapierichtungen“ insbesondere der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin eine Sonderstellung im Rahmen des Arzneimittelgesetz (AMG). Während...
29.03.2026

Überwachung ist keine Verkehrspolitik!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein begrüßen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.  Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen die Einführung verdachtsunabhängiger, KI-gestützter Überwachung von Straßenabschnitten...