05.07.2025

Bürokratieporsche: Weniger Sitze, mehr Tempo

Die jüngsten Entwicklungen und Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung und im Bildungssystem machen eine dringende und grundlegende Reform der Beschäftigungsstrukturen im öffentlichen Dienst Schleswig-Holsteins notwendig. Um die Verwaltung zu modernisieren, effizienter zu gestalten und um talentierte sowie leistungsstarke Individuen angemessen zu fördern und zu belohnen, ist es unabdingbar, die Praxis der Verbeamtung neu zu strukturieren und zukünftig zu verschlanken.

Daher fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein:

  1. Begrenzung der Verbeamtung auf zwingend notwendige Bereiche: Der Beamtenstatus soll künftig ausschließlich dort eingesetzt werden, wo er aus verfassungsrechtlichen oder funktionalen Gründen unabdingbar ist – insbesondere bei hoheitlichen Aufgaben mit Grundrechtseingriffen, wie etwa in der Polizei, Justiz, dem Strafvollzug oder der Steuerfahndung. In allen anderen Bereichen, insbesondere in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, fordern wir die Abschaffung der Verbeamtung. Dort sind tarifliche Arbeitsverhältnisse nicht nur ausreichend, sondern sogar überlegen in Bezug auf Effizienz, Leistungsorientierung und Fairness. Ziel ist eine moderne, durchlässige und bedarfsorientierte Verwaltung, in der Beschäftigte auf Grundlage ihrer tatsächlichen Leistung und Verantwortung arbeiten – nicht aufgrund ihres Status.
  2. Leistungsorientierte Vergabe von Beamtenstellen: Dienstzeit von Beamten ist kein Leistungskriterium per se. Die Vergabe der Beamtenstellen soll ausschließlich auf Basis nachgewiesener Leistung und fachlicher Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen. Dies soll für Quereinsteiger ebenso wie für bestehende Beamte gelten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Verwaltung von den fähigsten und engagiertesten Mitarbeitenden profitiert und das Beamtentum als Fleißlohn gilt und nicht als Norm. Außerdem soll eine umfassende Analyse von Overhead-Quoten in Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen stattfinden, mit dem Ziel, diese Quoten mittelfristig zu senken. Auch Förderstrukturen sollen gesondert auf ihren benötigten Overhead hin überprüft werden, damit öffentliche Fördergelder sachdienlich verwendet werden können. Neue Pflichtaufgaben sind nach Möglichkeit ressourcenneutral unter Einbeziehung des bestehenden Personalkörpers zu bewältigen. Auch die Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein wollen wir aufgabenkritischen Maßnahmen unterziehen, um Doppelstrukturen vorzubeugen und Synergien zum Zwecke der Reduzierung von Personalkosten zu nutzen. Synergien zwischen den Landesbeteiligungen sollen gehoben werden.
  3. Einführung eines Verwaltungskostenmoratoriums: Die Personalkosten des Landes Schleswig-Holstein liegen in 2025 mit 5,8 Milliarden Euro bei 33,3 % des Gesamthaushalts. – Tendenz in den kommenden Jahren steigend. Um der schleichenden Aufblähung der Verwaltung entgegenzuwirken und eine schlanke, effiziente und zukunftsfähige öffentliche Hand zu garantieren, fordern wir die Einführung eines Moratoriums für Personalkosten in der öffentlichen Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene. Für fünf Jahre dürfen die Personalkosten nicht steigen. Nach Ablauf dieser fünf Jahre soll ein jährliches Wachstum in Höhe der Inflations zulässig sein. Dies ist durch ein Landesgesetz festzusetzen. Ziel muss es sein, die Personalkostenquote im Landeshaushalt mittelfristig perspektivisch auf 25% zu senken. Weiterhin ist eine Ressourcen-Defizit-Wirkungsanzeige obligatorisch für jede Behörde durchzuführen. Nur so kann Überbürokratisierung verhindert und Digitalisierung sowie Verwaltungsmodernisierung beschleunigt werden.
  4. Entwicklung und Implementierung eines transparenten Leistungsbewertungssystems: Für die Beurteilung der Leistung sollen einheitliche, transparente und gerechte Kriterien entwickelt werden. Dieses Bewertungssystem soll eine objektive Grundlage für die Entscheidung über Verbeamtungen sowie für Beförderungen innerhalb des öffentlichen Dienstes bilden. Überdurchschnittliche Leistung statt Dienstzeit sollen hier die Basis sein.
  5. Abschaffung starre Strukturen – für flexible Karrierepfade: Das aktuelle System aus starren Besoldungsgruppen (z.B. A9, A13) und formalen Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ist ein Relikt vergangener Verwaltungsepochen. Es behindert Durchlässigkeit, fördert Hierarchiedenken und bildet individuelle Leistung nicht adäquat ab. Wir fordern daher die komplette Abschaffung dieser Strukturen. Beruflicher Aufstieg, Zuständigkeiten und Verantwortung dürfen nicht länger von der Zugehörigkeit zu starren Laufbahngruppen oder dem Dienstalter abhängen, sondern müssen sich an realer Kompetenz und dem konkreten Beitrag zur Verwaltungsleistung orientieren.
  6. Einführung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems: Um Leistung sichtbar und wirksam zu honorieren, fordern wir die Einführung eines flexiblen, leistungsbezogenen Vergütungssystems im öffentlichen Dienst. Vergütung soll sich künftig an nachgewiesener Leistung, Verantwortung, Innovationsfähigkeit und gesellschaftlicher Wirkung orientieren – nicht an Status oder Dauer der Dienstzugehörigkeit. Dieses neue Vergütungsmodell soll individuelle Gehaltsentwicklung, Leistungsprämien und beschleunigte Karrierewege ermöglichen. Ziel ist es, die öffentliche Verwaltung zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Arbeitgeber zu machen, der Engagement belohnt und Potenzial entfaltet – statt es zu blockieren und sicherzustellen, dass die Leistung kontinuierlich den Erwartungen entspricht.
  7. Ausbau regulatorischer Sandboxes in der Verwaltung: In ausgewählten Bereichen soll es Kommunen und Landesbehörden vermehrt ermöglicht werden, von geltenden Verfahren abzuweichen, um neue, vereinfachte Verfahren zu testen und zu evaluieren. So soll im Rahmen eines standardisierten, niedrigschwelligen Genehmigungsprozesses möglich gemacht werden, dass im Rahmen von Modellversuchen neue Ansätze für bestehende Verwaltungsvorschriften gefunden werden, ohne im ersten Schritt bereits vorhandene Strukturen zu gefährden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Praxis können genutzt werden, um Verwaltungsprozesse in der Breite zu optimieren.

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