Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für eine Bestrahlung von Lebensmitteln zur Haltbarkeitserhöhung dieser ein. Mithilfe von ionisierenden Strahlen wäre es zudem möglich, Keimung zu hemmen sowie Insekten und Parasiten zu bekämpfen. Die voranschreitende Lebensmittelverschwendung in unserer Gesellschaft könnte somit zudem reduziert werden. Allerdings ist die Lebensmittelbestrahlung in Deutschland durch das Lebensmittelgesetz seit 1958 verboten. Dies ist nicht etwa auf Grund von damals erkannten gesundheitsschädlichen Auswirkungen geschehen. Vielmehr hatte man es damals vorläufig verboten, bis eine ordentliche Risikobewertung die Unschädlichkeit dieser Methode attestieren würde. Die Überprüfung fand in Deutschland aber nie statt.
International ist dieses hingegen sehr gut erforscht und wird auch angewendet. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Aussetzung des vorläufigen Verbotes von 1958. Es ist möglich, auf die Forschungsergebnisse anderer europäischer Länder zuzugreifen, welche eindeutig die Ungefährlichkeit dieses Verfahrens belegen. Eine Freigabe dieser Lebensmittel mit der üblichen dafür vorgesehenen Kennzeichnung ist unverzüglich vorzunehmen. Der mündige Verbraucher hat so die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob er bestrahlte Lebensmittel konsumieren möchte oder nicht.