Jugendliche und junge Erwachsene, welche voll- oder teilstationär nach der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind, müssen pauschal 75 Prozent eines möglichen Einkommens als Kostenbeitrag abgeben. Einen Freibetrag gibt es nicht und von der Heranziehung kann nur in bestimmten Fällen abgesehen werden, zum Beispiel, wenn die Verwaltungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Kostenbeitrag stünden oder eine Tätigkeit dem „Zweck der Leistung“ dient. Dies ist der Fall, wenn nicht der Verdienst, sondern ein kulturelles oder soziales Engagement im Vordergrund steht. Entschieden wird dies vom zuständigen Jugendamt. Die Betroffenen haben kaum das Wissen und die Möglichkeit, im Zweifel einen Rechtsstreit zu führen. Diese Situation ist ungerecht und führt nicht dazu, dass die betroffenen jungen Menschen die Erfahrung machen können, dass sich Arbeit lohnt. Kinder- und Jugendliche, die in eine komplizierte Situation geraten, für die sie kaum selbst verantwortlich sind, werden bestraft und müssen möglicherweise zusehen, wie sie für typische Schülerjobs (z.B. Zeitungsaustragen) nur ein Viertel des sowieso schon nicht gerade üppigen Gehalts zur Verfügung haben.
Wir Jungen Liberalen fordern, dass für die Betroffenen die gleichen Regeln angewandt werden, die auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten; also (derzeit) ein Freibetrag in der Höhe von 100€, bevor der Großteil des restlichen Einkommens angerechnet bzw. als Kostenbeitrag eingesetzt wird. Sollte sich die Berechnung für Empfänger von ALG II ändern, so ist die Regelung für den besagten Personenkreis umgehend anzugleichen. Dadurch würden Jugendliche und junge Erwachsene, die regelmäßig viel verdienen, weiterhin angemessen herangezogen werden und auch für Schüler würde sich ein Job lohnen. Unser Ziel ist es, dass jeder, der arbeiten möchte, dazu auch unter fairen Bedingungen die Möglichkeit hat und nicht durch erhöhte Abgaben benachteiligt wird.